IGAB Falscheid und Umgebung e.V. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

Der Mitgliedsbeitrag wird satzungsgemäß nur zur Durchsetzung der Vereinszwecke verwandt. Aus ihm werden z.B. die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Rundbriefe, Einladungen, „Grubentroll“) Mitgliederbetreuung (z.B. Porto) oder für verschiedene Aktionen (z.B. Aufkleber, Homepage) bestritten.

seit 01.01.2002

  1. 15,- € pro Person
  2. 5,- € für jede weitere Person im gleichen Haushalt wie eine Person unter 1.