IGAB Falscheid und Umgebung e.V. Satzung

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person werden.

2. Juristische Personen oder ein nicht rechtsfähiger Verein werden nicht als Mitglieder aufgenommen.

3. Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein.

4. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen.

5. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.

6. Bei Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

7. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht, sofern den Vereinszielen und den Anforderungen der Satzung nicht entsprochen wird.

8. Die Mitgliedschaft wird beendet:

    a) durch Austritt aus dem Verein,

    b) durch den Tod,

    c) durch Ausschließung (siehe § 5).

§ 4 Austritt der Mitglieder

1. Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.

2. Der Austritt ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zulässig.

3. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Nach der Kündigung erlöschen sämtliche Rechte und Pflichten des Mitglieds gegenüber dem Verein.

§ 5 Ausschluß eines Mitgliedes

1. Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein wird durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen und dem betreffenden Mitglied schriftlich mitgeteilt. Der Ausschluß kann erfolgen, wenn das Mitglied:

    a) seine Mitgliedschaft mißbraucht,
    b) das Ansehen und die Interessen des Vereins schädigt oder gröblich verletzt,
    c) seine Loyalitätspflicht gegenüber anderen Vereinsmitgliedern nicht wahrt,
    d) gegen die Anordnungen des Vorstandes verstößt.

2. Vor dem Ausschluß ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluß ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied per Einschreiben gegen Rückantwort zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch erheben. Dieser muß schriftlich an den Vorstand gerichtet sein. Die endgültige Entscheidung über den Ausschluss trifft die nächste Mitgliederversammlung.