§ 12 Niederschrift der Vorstands- und Versammlungsbeschlüsse
Über die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen und vom jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen.
§ 13 Wahl des Vorstandes
Die Wahl des Vorstandes erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit, d.h. eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Wahl findet in schriftlicher geheimer Abstimmung statt. Wahl per Akklamation ist zulässig, wenn sich alle Mitglieder dafür aussprechen.
§ 14 Kassenprüfung
Von der Mitgliederversammlung werden 2 Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen, auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie berichten über die Kassengeschäfte des Vereins in der Mitgliederversammlung und stellen Anträge auf Entlastung des Kassierers.