Kohleabbau im Raum Lebach/Saar

Die vom Saarländischen Rundfunk verbreitete Zweckbehauptung der Genehmigungsbehörde , es sei „nicht mit schweren Bergschäden zu rechnen“ ist genau so falsch, wie die Prognosen für Reisbach mit vielen eingetretenen Bergschäden an Häusern, sogar Totalschäden und dem nicht anerkannten ‚Gemeinschaden‘ des versumpften Ortsbereiches.

Im tektonischen Störungsgebiet in Lebach-Eidenborn, wo nach einem DSK-Auftragsgutachten die belegten unterirdischen Verwerfungen ‚wegbegutachtet‘ sind, ist die Abbaufirma dabei, massive Hausschäden ausserhalb der errechneten Senkungsgrenze zu reparieren und schadenbedrohte Häuser zu mieten oder aufzukaufen.

Mit der heutigen Post wurde den Betroffenen in Lebach „von der Regierung des Saarlandes“ eine Kopie der Abbaugenehmigung an die DSK / Bergwerk Saar zugesandt, ohne dass auf die individuell vorgebrachten verfahrenrechtlichen Einwendungen eingegangen wurde.

Tolldreist und erstmalig empfinden die „von schlimmsten Bergschäden“ betroffenen Hauseigentümer das Vorgehen der Bergbehörde, schon gleich mit der Genehmigung den Sofortvollzug anzuordnen. Noch vor großem Publikum in Reisbach hatte Staatssekretär Hettrich versprochen , die über 10 Jahre an der Saar praktizierte Ausnahmegenehmigung zu beenden. Diese fragwürdige Verwaltungspraxis bedeutet für den Bürger eine Einschränkung des Rechtsweges in der Wahrnehmung seiner verfassungsgemäßen Rechte.

Trotz der auf dem Papier stehenden Auflagen werden Tausende von Bürgern wieder dem Erdbebenterror ausgesetzt werden,wenn jetzt die Unterhöhlung der Lebacher Ortsteile beginnt.

Peter Haberer, Lebach/Saar (Bergschaden- und Erdbebengebiet), 02.07.2004