Bergbaubedingte Erdbeben – Gefahr für Leib und Leben?

Babys unter 12 Monaten sind sehr empfindlich. Wie die Saarbrücker Zeitung bereits im Jahr 2001 berichtete, besteht für Neugeborene schon bei leichten Erschütterungen Lebensgefahr.

Für die im Volksmund als „Erdbebenstrebe“ bezeichneten Strebe 8.9 bis 8.10 Ost wurde der Sofortvollzug angeordnet. Die Genehmigung umfasst ebenfalls die Strebe 8.11 und 8.12. In naher Zukunft werden wieder bergbaubedingte Erdbeben in häufiger Zahl erwartet. Sind diese Beben für den Menschen wirklich ungefährlich oder hat die Genehmigung bezüglich der Untersuchung gesundheitlicher Risiken erhebliche Defizite?

Mit einer aktuellen Bilderreihe wollen die saarländischen Bergbaubetroffenen auf potentielle Gefahren hinweisen.

Schwangere Frauen dürfen laut Mutterschutzgesetz (MuSchG §4) keine beruflichen Tätigkeiten nachgehen, bei denen sie Erschütterungen ausgesetzt sind.

Alte und kranke Menschen benötigen häufig Ruhe und Erholung. Welche Wirkung haben die bergbauinduzierten Erdbeben auf herzkranke und vorbelastete Menschen?

Für Interessierte wurden die Motive in hoher Auflösung im Bereich „Für die Presse / Bilder“ hinterlegt:. Natürlich sind in dieser Auflösung auch die Texte normal lesbar.

  • Bergbaubeben: Auswirkungen auf schwangere Frauen unbekannt?
  • Bergbaubeben: Auswirkungen auf alte Menschen unbekannt?