Weiterer Aufklärungs- und Handlungsbedarf bei Entschädigungsansprüchen nach § 906

Das Landgericht Saarbrücken hat in der Verhandlung vom 22.05.2009 klargestellt, dass über den Entschädigungsanspruch des klagenden Falscheider Bürgers zurzeit noch nicht entschieden werden kann, da weiterer Aufklärungsbedarf besteht. So soll noch ein Gutachten zu der Frage eingeholt werden, wie sich die bergbaubedingten Beben auf die betroffene Bevölkerung und somit  auf die Person des Klägers ausgewirkt haben und ob er durch diese Beben in der Nutzung seines Grundstückes erheblich beeinträchtigt wurde.

 

Da das weitere Verfahren aller Voraussicht nach noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, empfiehlt der Landesverband allen von den Beben betroffenen Hauseigentümern weiterhin dringend, ihre Ansprüche gegenüber der RAG schriftlich anzumelden. Nur so kann gewährleistet werden, dass keine Zinsen für die Zeit, die das weitere Verfahren in Anspruch nimmt, verloren gehen.

 

Die Anmeldungsformulare können unter der Internetseite des Landesverbandes www.igab-saar.de heruntergeladen werden. Die Anträge sind bei den einzelnen IGABn, der Kanzlei Schneider, Trost, Friedrichs, Poststr. 3, 66822 Lebach oder bei Peter Lehnert Nalbach, abzugeben.