Bergbaubetroffener legt Revision gegen landgerichtliches Urteil § 906 BGB ein

Der betroffene Hausbesitzer aus Falscheid wird gegen das landgerichtliche Urteil vom 25.11.2011 Revision einlegen. Dem Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar e.V wurde von Anwalt des Klägers mitgeteilt, dass dieser die entsprechenden Schritte in die Wege geleitet habe.

Auch wenn das Urteil als grundsätzlicher Erfolg gewertet werden muss, habe sich bei einer genaueren Prüfung ergeben, dass aus Sicht des Klägers einige rechtliche Punkte weiterhin klärungsbedürftig sind. So sei es nicht nachvollziehbar, dass das Landgericht seinem Urteil nur die Taggrenzwerte für Erschütterungen zugrunde gelegt habe. Die wesentlich niedrigeren Grenzwerte für nachts blieben unberücksichtigt, obwohl die einschlägige DIN gerade zwischen Erschütterungen tagsüber oder nachts unterscheidet. Würde man die niedrigeren Grenzwerte für nachts mit heranziehen, so sei davon auszugehen, dass für mehr Monate eine Entschädigung gezahlt werden muss, als dies das Urteil vorsieht.

Auch gehe das Landgericht zu Unrecht von einer sogenannten Vorbelastung des Grundstücks des Klägers aus. Dies begründet es damit, dass das Saarland eine Lagerstätte von Steinkohle sei und seit jeher im Saarland Steinkohle abgebaut würde. Deswegen müssten seine Einwohner im Hinblick auf bergbaubedingte Erschütterungen auch mehr hinnehmen als Bewohner in nicht vorbelasteten Regionen.

Die Revision soll erst einmal fristwahrend eingelegt werden, damit mehr Zeit verbleibt, um die noch offenen Fragen zu prüfen und auszuloten, ob eine außergerichtliche Einigung mit der RAG in Betracht kommt.

Der Landesverband unterstützt diese Vorgehensweise uneingeschränkt. Die von dem Kläger angesprochenen Punkte sind auch von großer Bedeutung für alle anderen von den Erschütterungen betroffenen Hausbesitzer. Sollten diese Punkte im Sinne des Klägers entschieden werden, so würde dies jedenfalls dazu führen, dass mehr Hausbesitzer in den Genuss einer Entschädigung kämen und sich auch die Entschädigungsbeträge erhöhen würden.

agentur kopfwerker
Peter Lehnert
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