Re: Schadens"gut"achten der DSK
Verfasst: Mo, 03.03.2008 7:27
hallo Joerg,
mit dem hab ich die gleichen Erfahrungen. Der unterstellt grundsätzlich Pfusch - obwohl die
meisten Maurer- und Putzarbeiten von einem Verputzerfachbetrieb ausgeführt wurden (und
das war die Firma von meinem Schwiegervater ).
Seltsamerweise hatte jemand aus meiner Nachbarschaft überhaupt keine Probleme mit dem
Herrn... da wurde alles anerkannt. Die hatten allerdings auch fachlichen Beistand durch den
VBHG - vielleicht war das der Grund. Verstehe mich nicht falsch, ich will keine Werbung für den
Verein machen, aber sicher ist es immer besser, wenn bei der DSK-Begutachtung noch jemand
dabei ist, der Ahnung von der Materie hat, und gewisse Aussagen des DSK-Mitarbeiters unmittelbar
widersprechen kann. Ich hatte vom VBHG (bin mittlerweile eben auch eingetreten) auch irgendwann
erfahren, dass die Ereignisse, die die DSK so gerne zurück stellt bis richtig unter uns abgebaut
wird, nach einer gewissen Zeit verjähren - Hr. H... sagt einem das natürlich nicht. Der MA vom
VBHG hatte dann entsprechende Schreiben aufgesetzt, wo ein Verzicht auf Verjährung von der DSK
bei den zurückgestellten Ansprüchen gefordert wurde, und siehe da - kein Problem ...
mit dem hab ich die gleichen Erfahrungen. Der unterstellt grundsätzlich Pfusch - obwohl die
meisten Maurer- und Putzarbeiten von einem Verputzerfachbetrieb ausgeführt wurden (und
das war die Firma von meinem Schwiegervater ).
Seltsamerweise hatte jemand aus meiner Nachbarschaft überhaupt keine Probleme mit dem
Herrn... da wurde alles anerkannt. Die hatten allerdings auch fachlichen Beistand durch den
VBHG - vielleicht war das der Grund. Verstehe mich nicht falsch, ich will keine Werbung für den
Verein machen, aber sicher ist es immer besser, wenn bei der DSK-Begutachtung noch jemand
dabei ist, der Ahnung von der Materie hat, und gewisse Aussagen des DSK-Mitarbeiters unmittelbar
widersprechen kann. Ich hatte vom VBHG (bin mittlerweile eben auch eingetreten) auch irgendwann
erfahren, dass die Ereignisse, die die DSK so gerne zurück stellt bis richtig unter uns abgebaut
wird, nach einer gewissen Zeit verjähren - Hr. H... sagt einem das natürlich nicht. Der MA vom
VBHG hatte dann entsprechende Schreiben aufgesetzt, wo ein Verzicht auf Verjährung von der DSK
bei den zurückgestellten Ansprüchen gefordert wurde, und siehe da - kein Problem ...