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Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Mo, 03.03.2008 7:27
von Baba
hallo Joerg,

mit dem hab ich die gleichen Erfahrungen. Der unterstellt grundsätzlich Pfusch - obwohl die
meisten Maurer- und Putzarbeiten von einem Verputzerfachbetrieb ausgeführt wurden (und
das war die Firma von meinem Schwiegervater :evil: ).

Seltsamerweise hatte jemand aus meiner Nachbarschaft überhaupt keine Probleme mit dem
Herrn... da wurde alles anerkannt. Die hatten allerdings auch fachlichen Beistand durch den
VBHG - vielleicht war das der Grund. Verstehe mich nicht falsch, ich will keine Werbung für den
Verein machen, aber sicher ist es immer besser, wenn bei der DSK-Begutachtung noch jemand
dabei ist, der Ahnung von der Materie hat, und gewisse Aussagen des DSK-Mitarbeiters unmittelbar
widersprechen kann. Ich hatte vom VBHG (bin mittlerweile eben auch eingetreten) auch irgendwann
erfahren, dass die Ereignisse, die die DSK so gerne zurück stellt bis richtig unter uns abgebaut
wird, nach einer gewissen Zeit verjähren - Hr. H... sagt einem das natürlich nicht. Der MA vom
VBHG hatte dann entsprechende Schreiben aufgesetzt, wo ein Verzicht auf Verjährung von der DSK
bei den zurückgestellten Ansprüchen gefordert wurde, und siehe da - kein Problem ...

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Mo, 03.03.2008 12:17
von Joerg
Hallo BABA,

hast Du Dir eine Kopie von diesem "schriftlichen Schreiben" gemacht???

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Mo, 03.03.2008 16:59
von Baba
hallo Joerg,

der VBHG sendet immer eine Kopie des Schriftwechsel an das Mitglied

Gruß
Baba

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Do, 06.03.2008 0:19
von batsche
Hallo,

wer oder was ist die VBHG !!!

Was macht die, wo ist die und wie kann ich mich dort anmelden ???

Vielen Dank für eure Antworten.

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Do, 06.03.2008 6:54
von Baba
@batsche

Schau einfach unter http://www.vbhg.de nach.

Die Mitgliedsbeiträge sind nach Wert des Gebäudes gestaffelt - i.d.R. ca. 100.- Euro/Jahr.
Normalerweise haben die eine Kündigungsfrist von 5 Jahren, ist wegen der Lage im Saarland
aber auf 1 Jahr verkürzt. Der Gutachter kommt regelmässig hier in die Gegend, und ist bei
Problemen innerhalb weniger Tage da.
Bei uns hatten die sogar das Haus nochmal komplett neu vermessen (mit Bolzen setzen), da
denen die Vermessung die die DSK bereits ausgeführt hatte, nicht gefiel.

Gruß
Baba

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Sa, 08.03.2008 0:12
von batsche
@baba

Vielen Dank für die INFO

Ist wirklich sehr interessant.

Schadens"gut"achter der DSK

Verfasst: Fr, 14.03.2008 13:29
von walter
Hallo zusammen.
Ich glaube ich sollte auch mal meine "Erfahrungen"einbringen.
Da ich immer noch ein Mensch der klaren Worte bin-stelle ich hier und heute mal fest wie wir alle von der RAK verarscht werden.
Die masche der RAK ist es Gutachter zu schicken die auf ihrer Gehaltsliste stehen bzw.standen und die alle nach dem Schema"f "handeln.
"Kann nicht von Erschütterungen kommen,alles Bauart bedingte Mängel,bla,bla )"
Die DSK besteht auf bei der IHK eingetragene Gutachter.
Ich vermute aus gutem Grund-bekommen sie vielleicht dort beigebracht wie man alle Bergbauschäden abstreitet?
Auch ich hatte schon Hr.Federspiel-man könnte lachen wenn es nicht so ernst wäre(Gutachten in Richtung-siehe oben).
Was die meisten nicht wissen ist, das die "Gutachter"meistens nicht über die Qualifikation verfügen um Bergbauschäden festzustellen.
Ich will Hr.******* (Ingenieurbüro f. Markscheidewesen & Bergschadenkunde Dipl.-Ing., Markscheider, ),
der mir konsequent von Hr.Theobald(RAK-Schadensabteilung)verweigert wird.
Ich möchte einen Auszug aus meinem E-Mail Verkehr zur Kenntnisnahme aufführen:


"Ich hatte schon einmal mit mit der RAK ,damals vertreten durch Herrn Gier ,ein Schlichtungsverfahren das sich auf ein Gutachten des Büros Ing.Federspiel bezog,
das ich im nach hinein anzweifeln möchte mit unten angeführter Begründungen.

Ich möchte darauf hinweisen das Hr.******** ,nach meinen Informationen ,auch für die Gemeinden Saarwellingen und Reisbach tätig war und noch ist?

Und außerdem ist diese Vorgehensweise ist etwas verwunderlich. Der Sachverständige muß bei der IHK gemeldet sein ???

Geben Sie den Leuten einmal zu bedenken was ein Markscheider ist, und welche Tätigkeiten er mit öffentlichem BEURKUNDEN darf. Sofern entsprechende Stellen immer noch nicht gemerkt haben, mit welchem Status ein Markscheider ausgestattet ist, verweise ich auf das BUNDESBERGGESETZ und die jeweiligen Kommentare. Markscheider wurden früher auch Bergnotare oder Bergrichter tituliert, was ist das im Gegensatz zu einem IHK gemeldeten Sachverständigen.

Bergschadenkunde und Markscheidewesen wird ausschließlich im Fachbereich Markscheidewesen studiert und gelehrt und das in
zwei Staatsexamen. Bei Rückfragen an Herrn Theobald befragen Sie ihn bitte, daß der IHK-Mann dann bitte auch 2 Staatsexamen nachweisen soll und die Kenntnis zur Berechnung von Bodenbewegungen und das seine Unterschrift öffentlichen Glauben genießt.

Wenn diese Menschen diese o.g. Befähigungen nicht haben fragt sich doch der Laie was die genannten Sachverständigen für Stellungnahmen schreiben. Wie kann man einen Bergschaden beurteilen, wenn man nicht einmal in der Lage ist die Bodenbewegungen die ursächlich für einen möglichen Schaden sind zu berechnen, wenn man keine Kenntnisse über den Zeitfaktor, Absenkungsfaktor, Einwirkfaktor oder gar über die abgebaute Mächtigkeit besitzt, die Grundlage jeder Berechnung in der Bergschadenkunde darstellt.

Es bleibt also festzuhalten, welche Fähigkeiten ein IHK-Mann aufweisen muß um entsprechende Sachverhalte festzustellen. Ganz nebenbei, bei der Beurteilung von Erschütterungen, sind Fragestellungen der Geophsyik zu beantworten (übrigens auch eine elementares Fach des Markscheidewesen), ich glaube weniger, das Bauingenieure oder Archtitekten mit Problemen der Geophysik vertraut sind.

Um nicht mißverstanden zu werden,ich möchte nicht die beruflichen Qualifikationen der Ihk - Sachverständigen herab würdigen,doch denke ich aus obengenannten Gründen sprechen meine Argumente für Herrn ******."

Stattdessen werden Gutachter "empfohlen"die schon bei der DSK und für die DSK gearbeitet haben.
Anbei die Liste die ich erhalten habe.
Meine Frage wo kommen wir hin wenn der Schädiger die Gutachter diktieren darf??? :evil:

*** Edit Admin: Werbung schnipp schnapp wg. Forenregeln ***


So wie es aussieht soll man zu etwas genötigt werden-was nur zum Nachteil sein kann.
Vielleicht sollten sich die betroffenen noch besser kurzschließen. :idea:

Freundliche Grüße an alle-auch an die Bergleute -die für diese ganze Scheiße nichts können!
Bitte last nicht zu das die Bergleute verteufelt werden-sie machen ihren Job und sind stellen weise selbst betroffen. :?

RAK-Verhalten-bzg.Gutachter

Verfasst: Sa, 15.03.2008 10:25
von walter
walter hat geschrieben:Hallo zusammen.
Ich glaube ich sollte auch mal meine "Erfahrungen"einbringen. :!:
Da ich immer noch ein Mensch der klaren Worte bin-stelle ich hier und heute mal fest wie wir alle von der RAK verarscht werden.
Die masche der RAK ist es Gutachter zu schicken die auf ihrer Gehaltsliste stehen bzw.standen und die alle nach dem Schema"f "handeln.
"Kann nicht von Erschütterungen kommen,alles Bauart bedingte Mängel,bla,bla )"
Die DSK besteht auf bei der IHK eingetragene Gutachter.
Ich vermute aus gutem Grund-bekommen sie vielleicht dort beigebracht wie man alle Bergbauschäden abstreitet?
Auch ich hatte schon Hr.Federspiel-man könnte lachen wenn es nicht so ernst wäre(Gutachten in Richtung-siehe oben).
Was die meisten nicht wissen ist, das die "Gutachter"meistens nicht über die Qualifikation verfügen um Bergbauschäden festzustellen.
Ich will Hr.******* (Ingenieurbüro f. Markscheidewesen & Bergschadenkunde Dipl.-Ing., Markscheider, ),
der mir konsequent von Hr.Theobald(RAK-Schadensabteilung)verweigert wird.
Ich möchte einen Auszug aus meinem E-Mail Verkehr zur Kenntnisnahme aufführen:


"Ich hatte schon einmal mit mit der RAK ,damals vertreten durch Herrn Gier ,ein Schlichtungsverfahren das sich auf ein Gutachten des Büros Ing.Federspiel bezog,
das ich im nach hinein anzweifeln möchte mit unten angeführter Begründungen.

Ich möchte darauf hinweisen das Hr.******** ,nach meinen Informationen ,auch für die Gemeinden Saarwellingen und Reisbach tätig war und noch ist?

Und außerdem ist diese Vorgehensweise ist etwas verwunderlich. Der Sachverständige muß bei der IHK gemeldet sein ???

Geben Sie den Leuten einmal zu bedenken was ein Markscheider ist, und welche Tätigkeiten er mit öffentlichem BEURKUNDEN darf. Sofern entsprechende Stellen immer noch nicht gemerkt haben, mit welchem Status ein Markscheider ausgestattet ist, verweise ich auf das BUNDESBERGGESETZ und die jeweiligen Kommentare. Markscheider wurden früher auch Bergnotare oder Bergrichter tituliert, was ist das im Gegensatz zu einem IHK gemeldeten Sachverständigen.

Bergschadenkunde und Markscheidewesen wird ausschließlich im Fachbereich Markscheidewesen studiert und gelehrt und das in
zwei Staatsexamen. Bei Rückfragen an Herrn Theobald befragen Sie ihn bitte, daß der IHK-Mann dann bitte auch 2 Staatsexamen nachweisen soll und die Kenntnis zur Berechnung von Bodenbewegungen und das seine Unterschrift öffentlichen Glauben genießt.

Wenn diese Menschen diese o.g. Befähigungen nicht haben fragt sich doch der Laie was die genannten Sachverständigen für Stellungnahmen schreiben. Wie kann man einen Bergschaden beurteilen, wenn man nicht einmal in der Lage ist die Bodenbewegungen die ursächlich für einen möglichen Schaden sind zu berechnen, wenn man keine Kenntnisse über den Zeitfaktor, Absenkungsfaktor, Einwirkfaktor oder gar über die abgebaute Mächtigkeit besitzt, die Grundlage jeder Berechnung in der Bergschadenkunde darstellt.

Es bleibt also festzuhalten, welche Fähigkeiten ein IHK-Mann aufweisen muß um entsprechende Sachverhalte festzustellen. Ganz nebenbei, bei der Beurteilung von Erschütterungen, sind Fragestellungen der Geophsyik zu beantworten (übrigens auch eine elementares Fach des Markscheidewesen), ich glaube weniger, das Bauingenieure oder Archtitekten mit Problemen der Geophysik vertraut sind.

Um nicht mißverstanden zu werden,ich möchte nicht die beruflichen Qualifikationen der Ihk - Sachverständigen herab würdigen,doch denke ich aus obengenannten Gründen sprechen meine Argumente für Herrn ******."

Stattdessen werden Gutachter "empfohlen"die schon bei der DSK und für die DSK gearbeitet haben.
Anbei die Liste die ich erhalten habe.
Meine Frage wo kommen wir hin wenn der Schädiger die Gutachter diktieren darf??? :evil:

*** Edit Admin: Werbung schnipp schnapp wg. Forenregeln ***


So wie es aussieht soll man zu etwas genötigt werden-was nur zum Nachteil sein kann.
Vielleicht sollten sich die betroffenen noch besser kurzschließen. :idea:

Freundliche Grüße an alle-auch an die Bergleute -die für diese ganze Scheiße nichts können!
Bitte lasst nicht zu das die Bergleute verteufelt werden-sie machen ihren Job und sind stellen weise selbst betroffen. :?

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Mi, 19.03.2008 14:55
von JuHiL
Hallo,

ist jemandem der DSK Gutachter Jens Zühlsdorf aus Dinslaken bekannt?

mfG

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Do, 20.03.2008 1:42
von WSchaefer
Ja!
Die Gutachterfirma arbeitet ähnlich wie andere Gutachter, die ihr Geld von der RAG beziehen.
Die Firma Zühlsdorf machte sich im Grunde lächerlich, weil sie zusätzlich zu mehreren Rissen am Haus und Fugenmörtelschäden unaufgefordert einen auf Fliesen gezeichneten Bleistiftstrich fotografierten. Diesen Bleistiftstrich deklarierte diese Firma in ihrem späteren Gutachten als Riss und schrieb hierüber noch eine Abhandlung, weshalb dieser "Riss" nicht durch berbauinduzierte Erdbeben verursacht sein konnte!
Ansonsten ähnliche Abhandlungen wie von anderen Gutachtern bekannt, z.B.:
"Das Objekt ... in Saarwellingen liegt außerhalb der direkten Einwirkungen des untertägigen Steinkohlebergbaus der RAG. Die aufgetretenen Schäden sind also nicht auf bergbauinduzierte Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche in Form von z.B. Senkungen, Zerrungen oder Pressungen zurückzuführen.
Die Untersuchungen beim Ortstermin haben ergeben, dass es sich bei dem festgestellten Schadensbild nach Art und Verlauf ursächlich um typische bauphysikalische und baukonstruktive Schäden handelt...."

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Fr, 21.03.2008 12:37
von walter
WSchaefer hat geschrieben:Ja!
Die Gutachterfirma arbeitet ähnlich wie andere Gutachter, die ihr Geld von der RAG beziehen.
Die Firma Zühlsdorf machte sich im Grunde lächerlich, weil sie zusätzlich zu mehreren Rissen am Haus und Fugenmörtelschäden unaufgefordert einen auf Fliesen gezeichneten Bleistiftstrich fotografierten. Diesen Bleistiftstrich deklarierte diese Firma in ihrem späteren Gutachten als Riss und schrieb hierüber noch eine Abhandlung, weshalb dieser "Riss" nicht durch berbauinduzierte Erdbeben verursacht sein konnte!
Ansonsten ähnliche Abhandlungen wie von anderen Gutachtern bekannt, z.B.:
"Das Objekt ... in Saarwellingen liegt außerhalb der direkten Einwirkungen des untertägigen Steinkohlebergbaus der RAG. Die aufgetretenen Schäden sind also nicht auf bergbauinduzierte Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche in Form von z.B. Senkungen, Zerrungen oder Pressungen zurückzuführen.
Die Untersuchungen beim Ortstermin haben ergeben, dass es sich bei dem festgestellten Schadensbild nach Art und Verlauf ursächlich um typische bauphysikalische und baukonstruktive Schäden handelt...."

Hallo,wie gesagt Schema "F"-gleiche vorgehensweise wie bei Ing.Federspiel !
Walter

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Mo, 21.07.2008 11:30
von Joerg
Bitte einfach nur das Buch " das Bergbauspiel" lesen!

Dort sind die Spieltaktiken exakt beschrieben.


Bisher immer noch keine Regulierung des Schadens an meinem Haus erfolgt!

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Mo, 21.07.2008 12:21
von merlin
...........heute kommt endlich mal ein Begutachter.......... :roll:

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Di, 22.07.2008 17:09
von Joerg
Hi Merlin

wer hat Dich denn besucht?

Wie war denn die Visite?

Was hat der "Spezi" denn so alles von sich gegeben??

Schildere mal Deine Erlebnisse !!!


Getreu dem Motto:
MoDonald: Kotz Dich frei, Spass dabei!!! Gab´s mal vor ca. 23 Jahre als Aufkleber.... war echt klasse die Aufmachung! :mrgreen:

Re: Schadens"gut"achten der DSK

Verfasst: Di, 22.07.2008 21:43
von merlin
Gesagt hat er nicht viel........... :roll:
Das einzige über das ich mich wirklich aufregte war, dass er die Beben mit einer am Haus vorbeifahrenden Rüttelplatte verglich...also alles halb so wild....
Die Schäden sind auch nur halb so wild, weil das Haus ja nicht zusammenbricht.....

Bin mal auf sein Geschreibsel gespannt....