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Welche Schritte nach Bergbauschaden?

Verfasst: Do, 10.04.2008 8:52
von safre
Hallo,

ich bin neu in eurem Forum und hoffe, dass ich mein Anliegen in der richtigen Rubrik poste.
Mein "Problem".

Ein ausländischer Freund von mir hatte vor ca. 6 Wochen abends einen Bergbauschaden am Haus (Risse an den Wänden).
Nachdem er es wohl bei der RAG gemeldet hatte, erschienen gleich am folgenden Morgen gegen 8 Uhr 2 Mitarbeiter der RAG. Sie besahen sich den Schaden, machten sich Notizen (keine Bilder) und fragten meinen Freund, was (wieviel Geld) er haben möchte.
Da der den Schaden natürlich nicht einschätzen konnte, wollte er einen Gutachter beauftragen.
Nachdem er einen Gutachter über das Internet gefunden hatte (er ist aus Ensdorf, den Namen weiß ich leider nicht), rief er ihn an und beauftragte ihn mit der Schadensfeststellung.

Obwohl der Gutachter sein Kommen zusagte, hat er sich bis heute (ca. 4 Wochen später) nicht gemeldet.
Ein Kontakt mit ihm ist leider unmöglich, weil trotz zahlreicher Versuche niemand ans Telefon geht.

Meine Fragen:
1. Kann mir jemand einen zuverlässigen Gutachter benennen?
2. Verfällt der Anspruch auf Wiedergutmachung, wenn ja, in welchem Zeitraum?

Ãœber hilfreiche Antworten würde ich mich freuen, zumal ich dann meinen Freund weiterhelfen könnte.

Vielen Dank und allen die das lesen noch einen schönen Tag.

Gruß

Fred

Re: Welche Schritte nach Bergbauschaden?

Verfasst: Do, 10.04.2008 11:03
von gohome
Im Saarland einen neutralen Gutachter für Bergschadensangelegenheiten zu finden, der nicht auf der Gehaltsliste der RAG/ DSK steht ist fast unmöglich. Geh lieber zur Beratungsstunde der Igab in Saarwellingen oder Körprich und lass dich beraten was du machen sollst!

Re: Welche Schritte nach Bergbauschaden?

Verfasst: Do, 10.04.2008 12:03
von merlin
Bergschadensberatung – wir reagieren auf den enormen Bedarf
Unser Rechtsanwalt Karl-Heinz Leidinger wird am Mittwoch, den 16.04.2008 erneut eine kostenlose Beratung
für Bergbaubetroffene zur Meldung und Regulierung von Bergschäden anbieten.

Die Beratung beginnt um 19:00 Uhr im Gasthaus Spurk in Körprich.

Re: Welche Schritte nach Bergbauschaden?

Verfasst: Do, 10.04.2008 14:22
von VogelRoland
Hallo, guten Tag,

wenn einem Sachverständigen ein Auftrag erteilt wurde, dieser ihn aber nicht in der angemessenen Frist erkennbar in Angriff genommen hat, sollte zunächst dem (säumigen) Sachverständigen der erteilte Auftrag gekündigt werden.

Wenn Sie immer noch auf der Suche nach Unterstützung sind, sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in Anspruch genommen werden. Hierzu empfehle ich

a) einen Blick in die Homepage des Landesverbands Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger zu werfen

b) einen Kontakt zur Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger aufzunehmen

An beiden Stellen wird man Ihnen gewiss kompetent helfen können.

MfG
Vo

Re: Welche Schritte nach Bergbauschaden?

Verfasst: Do, 10.04.2008 14:58
von Suedpol
Hallo Merlin, bitte prüfen, ob das Werbung ist und entsprechend handeln ...

Re: Welche Schritte nach Bergbauschaden?

Verfasst: Do, 10.04.2008 16:48
von merlin
...........bin leider nicht allwissend und schon gar kein "Forengott" wie mich schon mancheiner betitelt hat.
Habs vorsorglich mal entfernt.
Werde mich mit den entsprechenden Leuten mal kurzschliessen und es gegebenenfalls wieder einsetzten :wink: