Schadensregulierung
Verfasst: Fr, 11.04.2008 8:45
Hallo "Meinungsforscher".
Ich finde gut , dass Ihr die SCHADENSREGULIERUNG mit in das Thema einbezieht; denn es wird die Geschädigten auf Jahre und Jahrzehnte beschäftigen. Da man es nicht unbedingt unter Kohleabbau sucht, sollte man ein eigenes Forum-Thema aufmachen.
Dieses Stichwort ist besser als Bergschäden, weil es umfassender ist und die tatsächliche Behandlung der Schäden wiedergibt.
Man sollte vielleicht so gliedern: Kohleabbau - Erdbeben - Aufsicht
und "Bergschäden - Schadensregulierung" separat anbieten .Weil der Begriff "Bergschäden" vom Bundesberggesetz / BBergG besetzt und zu eng gefasst ist - es fehlen die Erschütterungsschäden! - sollte man vielleicht stattdessen lieber Bergbauschäden verwenden.
Aufschlussreich wäre auch , wenn die Möglichkeit geboten würde, dass Geschädigte Schadensbilder einstellen würden . Bei Hauseigentümern gibt es kein rechtliches Problem.Aber wer fremde Objekte
verbreitet, muss diese anonymisieren, z. B ohne Hausnummer, nur Detail-Ausschnitt , und sollte den
(schriftlichen) Einverständnis-Nachweis haben und erklären.
Ich finde gut , dass Ihr die SCHADENSREGULIERUNG mit in das Thema einbezieht; denn es wird die Geschädigten auf Jahre und Jahrzehnte beschäftigen. Da man es nicht unbedingt unter Kohleabbau sucht, sollte man ein eigenes Forum-Thema aufmachen.
Dieses Stichwort ist besser als Bergschäden, weil es umfassender ist und die tatsächliche Behandlung der Schäden wiedergibt.
Man sollte vielleicht so gliedern: Kohleabbau - Erdbeben - Aufsicht
und "Bergschäden - Schadensregulierung" separat anbieten .Weil der Begriff "Bergschäden" vom Bundesberggesetz / BBergG besetzt und zu eng gefasst ist - es fehlen die Erschütterungsschäden! - sollte man vielleicht stattdessen lieber Bergbauschäden verwenden.
Aufschlussreich wäre auch , wenn die Möglichkeit geboten würde, dass Geschädigte Schadensbilder einstellen würden . Bei Hauseigentümern gibt es kein rechtliches Problem.Aber wer fremde Objekte
verbreitet, muss diese anonymisieren, z. B ohne Hausnummer, nur Detail-Ausschnitt , und sollte den
(schriftlichen) Einverständnis-Nachweis haben und erklären.