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Vollmacht für Genehmigungsverfahren

Verfasst: Mi, 30.04.2008 19:12
von naturfreund
Für wen ist es sinnvoll eine solche Vollmacht (pdf File auf Startseite) auszustellen ?
Sollen das alle tun, die in irgendeiner Form etwas gegen Bergbau unter bewohntem Gebiet haben, oder die Bürger der unmittelbar betroffenen Orte wie beispielsweise die Einwohner von Reisbach ?

Re: Vollmacht für Genehmigungsverfahren

Verfasst: Do, 01.05.2008 6:29
von merlin
Diese Vollmacht gilt für Bürger betroffener Orte!!

Re: Vollmacht für Genehmigungsverfahren

Verfasst: Do, 01.05.2008 17:00
von Ando
Gehört Lebach auch zu den betroffenen Gemeinden?
Hier sind laut DSK bisher ja nur Schwinggeschwindigkeiten wie durch vorbeifahrende LKW´s gemessen worden :evil:
Und laut der Aussage von dem "Gutachter" Herr Mess**ger (der sein Geld auch von der DSK bezieht) entstehen Schäden erst ab Schwinggeschwindigkeiten von 5mm/s. Aber im gleichem Atemzug hat er gesagt, dass er Schäden auch schon nach einem Beben von Schwinggeschwindigkeiten mit 3mm/s anerkannt hat.

Hört endlich auf mit der Sch***e