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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Verfasst: So, 21.09.2008 8:38
von doembes
Hallo nurmalso,

wie schwer ist es denn zu verstehen, was "ich" oben geschrieben hat?

Nachbarschaftsrecht galt bisher für alle diese Unternehmen schon, genau wie für deinen schwenkenden Nachbarn!

Es galt eben nicht für die RAG, weil für diese ausschliesslich Bergrecht gelten sollte. Wenn ich richtig gehört habe, haben sich auch die Anwälte der RAG vor dem BGH darauf berufen.

Neu - und sehr gut ist nun nur, dass das BGB auch für die RAG gilt.
Das ist der Sieg von RA Dr. Friedrichs und Hermann-Josef Löw.
Das ist der Sieg der Stadt Lebach, die sich für ihre Bürger eingesetzt hat.
Das ist die Genugtuung für tausende von Menschen, denen dieser Konzern "mehr zumunten" wollte als anderen.

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Verfasst: So, 21.09.2008 9:04
von ich
nurmalso hat geschrieben:Den Bergbau gab es vor den Fordwerken, der Dillinger Hütte und Tiefflieger u.s.w.
Das ist leider ein schlechter Vergleich. Die DH gibt es im Saarland seit 1685. Planmäßigen Bergbau gibt es im Saarland laut Wikipedia seit dem 18. Jahrhundert. Beide waren also, ebenso wie andere traditionelle Industrie, lange im Saarland verankert, bevor jemand an Grundwerte dachte, wie sie z.B. im Grundgesetz und anderen Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland gibt und festgeschrieben wurden.

Merkwürdigerweise käme niemand auf die Idee, dass Aufgrund der Tradition und des Alters des Unternehmens bestimmte Gesetze z.B. für Hütten nicht gelten sollten. Im Bergbau höre ich aber oft solche Gedankengänge. Wäre interessant die Ursachen und die Verbreiter dieser Theorien zu kennen.

Aber ganz davon abgesehen. In den letzten Tagen vermehren sich Geräusche und ein Knacken in meinem Haus, welche ich seit Februar 2008 nicht mehr gehört habe. Ich wünsche mir ehrlich, dass das ganze Elend mit den Beben in ein paar Tagen nicht schon wieder von neuem beginnt.

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Verfasst: So, 21.09.2008 9:28
von merlin
ich hat geschrieben:........Aber ganz davon abgesehen. In den letzten Tagen vermehren sich Geräusche und ein Knacken in meinem Haus, welche ich seit Februar 2008 nicht mehr gehört habe. Ich wünsche mir ehrlich, dass das ganze Elend mit den Beben in ein paar Tagen nicht schon wieder von neuem beginnt.
Dem muss ich mich leider anschliessen...Auch bei uns knackt es seit ein paar Tagen schon wieder

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Verfasst: So, 21.09.2008 10:59
von heimatlos
Kann ich ebenfalls bestätigen. Seit ein paar Tagen knackt es teilweise so verdächtig im Haus, dass ich Angst habe und mir nicht erklären kann, was hier wieder unter uns passiert :!: :!: :?: :?:

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Verfasst: So, 21.09.2008 11:20
von Hansibeben
Hallo merlin, heimatlos, und alle die es knacken und knirschen hören,

könnt Ihr bitte den oder die Wohnorte nennen an denen das Knacken bemerkt wird. Damit könnten wir vielleicht einen Bezug auf die Kohleabbaugebiete bekommen. Evtl. kann ein Kataster der Störungen mit diesen und weiteren Informationen erstellt werden.
Zu Karlsruhe kan man nur eins sagen: SUPER

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Verfasst: So, 21.09.2008 11:33
von merlin
...mit knacken, knirschen etc geht hier weiter - Ordnung muss sein :roll:

http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic.php?f=2&t=1387

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Verfasst: So, 21.09.2008 23:33
von PEACE
Das war wirklich ein Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe. Ich bin der Meinung, dass nach diesem Urteil die Rechtsprechung anders aussehen müsste und auch Chancen bestehen, den geplanten Abbau unter Reisbach zu verhindern. S. und W. Schäfer haben in einem anderen Thread geschrieben:

"Vielleicht ändert die saarländische Verwaltungsgerichtsbarkeit nach diesem Urteil auch ihre bisher "Pro RAG"-gefärbte Rechtssprechung und die Gemeinde Saarwellingen bekommt im Weg des einstweiligen Rechtsschutzes Recht bezüglich ihrer Anfechtungsklage gegen den Abbau unter Reisbach!!! Dies wäre angesichts der zu erwartenden (und am Mittwoch deutlich dargestellten) Folgeschäden durch den Kohleabbau im Flöz Wahlschied wünschenswert.
Wie am Mittwoch von Prof. Frenz gesagt, dient der Kohleabbau im Flöz Wahlschied nicht der Energiesicherung, sondern der Beschäftigungssicherung, weswegen die Privilegierung des Bergbaus (gemäß Rohstoffsicherungsklausel) nicht mehr gerechtfertigt ist!"


Dieser Meinung bin ich auch!

Lasst uns auf die Straße gehen und dagegen protestieren, dass Reisbach geopfert werden soll! Wie viele materielle und imaterielle Schäden soll es denn noch geben, bis man endlich bemerkt, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung nicht aufgeht? Die Folgeschäden des Bergbaus werden unsere Kinder noch in vielen Jahren tragen müssen! Ich erinnere an die gute Fernsehsendung "Abenteuer Wissen", die die Schäden für die Ewigkeit unter die Lupe nahm!

Im Ãœbrigen bemerke ich auch seit 2 Tagen Knacken und Vibrieren im Haus ... habe ich aber unter "War da was" genauer beschrieben!

PEACE