Termin Landgericht Saarbrücken

Sagen Sie Ihre Meinung zu den Erdbeben und dem Kohleabbau

Moderatoren: merlin, ForenAdmin

Benutzeravatar
merlin
Gute Fee
Beiträge: 1801
Registriert: Mi, 29.03.2006 5:24
Wohnort: Saarwellingen

Re: Termin Landgericht Saarbrücken

Beitrag von merlin » Fr, 25.11.2011 11:35

25.11.2011 10:00
Saarbrücken: Hausbesitzer bekommen Ausgleich für bergbaubedingte Erdbeben

Der Bergbaukonzern RAG muss einem Hauseigentümer aus Lebach 1140 Euro Ausgleich für häufige bergbaubedingte Erdbeben zahlen.
Das hat das Landgericht Saarbrücken entschieden. Nach Einschätzung der Richter sind die Erschütterungen für den Kläger nicht zumutbar gewesen.
Dem Urteil kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Unter Umständen können nun auch tausende andere Bergbaubetroffene im Saarland und möglicherweise auch in Nordrhein-Westfalen Ausgleichszahlungen verlangen. Auf die RAG könnten damit Millionenforderungen zukommen. Das Unternehmen will nun prüfen, welche Folgen die Entscheidung hat und ob es möglicherweise weitere Rechtsmittel einlegt.
In dem Musterprozess hatte sich ein Hauseigentümer erstmals auf das Nachbarschafts- und nicht das Bergbaurecht berufen. Der Rechtsstreit läuft schon seit mehreren Jahren.
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul



Bild

Joerg
Beiträge: 522
Registriert: Fr, 17.02.2006 20:14

Re: Termin Landgericht Saarbrücken

Beitrag von Joerg » Fr, 25.11.2011 19:18

Hi zusammen,


:D

für mich mehr als unerwartet dieses Urteil zugunsten der Bevölkerung, äh Geschädigten des irrsinnigen Kohlberg-Raubbaus!!

Diese Entscheidung gibt Hoffnung auf breiter Front der Demokratie und Gerechtigkeit der Legislativen, Exekutiven und der judikativen.

Wer konnte damit denn wirklich rechnen?

Nun meine Frage: Gilt der Anspruch nun denn auch für Bewohner ausserhalb der Regionen/Gemeinden Lebach, Nalbach und Saarwellingen ?
Bergbauerdbeben-Gegner und Schachtdeckel-Fan

Benutzeravatar
merlin
Gute Fee
Beiträge: 1801
Registriert: Mi, 29.03.2006 5:24
Wohnort: Saarwellingen

Re: Termin Landgericht Saarbrücken

Beitrag von merlin » Fr, 25.11.2011 21:16

Ich hoffe das hilft Dir weiter.... :)

Das Landgericht hat konkrete Kriterien aufgeführt, die erfüllt sein müssen, um in den Genuss einer Entschädigung zu kommen. Dabei hat es ein abgestuftes System angewandt. Je niedriger die Erschütterungswerte, desto häufiger muss es zu Erschütterungsereignissen gekommen sein, um eine unzumutbare Beeinträchtigung des Wohnwertes zu bejahen.
>> Einem Bergbaubetroffenen steht eine Entschädigung zu, wenn innerhalb eines Monats folgende Ereignisse auftreten:
>> 4 Beben mit 3 mmm/sec
>> 3 Beben mit 10 mm/sec
>> 2 Beben mit 20 mm/sec
>> 1 Beben mit 30 mm/sec
>> Die Höhe der Entschädigung hängt auch von der Schwere der Beben ab.
>> Nach obigem Beispiel stehen zum Beispiel allen Bewohnern von Saarwellingen, Reisbach, Körprich alleine wegen des Bebens vom 23.02.2008 eine Entschädigung zu, nicht gezählt alle anderen Monate, in denen obige Werte erreicht werden. Unterstellt man einen Mietwert eines Hauses mit 1000 Euro, dann wären nach Auffassung des Gerichtes alleine für diesen Monat 400 Euro zu zahlen.
>> Es kann jedenfalls festgehalten werden, dass nach den vom Landgericht jetzt aufgestellten Kriterien ein Großteil der Hauseigentümer aus dem Raum Lebach, Nalbach und Saarwellingen in den Genuss einer Entschädigung kommen werden.
>> Die IGAB wird das Urteil genau prüfen und die Beben auch entsprechend auswerten. Die IGAB
>> empfiehlt jedoch bereist jetzt dringend die Ansprüche gegenüber der RAG geltend zu machen.
>> Entsprechende Formulare können Sie von der Webseite der IGAB (http://www.igab-saar.de) herunter geladen werden. Sprechen Sie mit ihrer örtlichen IGAB.
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul



Bild

Antworten