Infoveranstaltung

Sagen Sie Ihre Meinung zu den Erdbeben und dem Kohleabbau

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Infoveranstaltung

Beitrag von merlin » So, 11.10.2009 10:31

...aus der SZ von Gestern.....


Anwalt zu Wertverlust von Häusern

Igab Falscheid lädt zu Info-Veranstaltung am Montag ein

Eidenborn. Die Igab Falscheid
lädt alle betroffenen Bürger zu einer
Informationsveranstaltung
zum Thema Wertverlust bei
Hausgrundstücken (so genannter
merkantiler Minderwert) ein.
Die Veranstaltung findet am
Montag, 12. Oktober, ab 19 Uhr im
Kulturzentrum in Eidenborn

statt. Der Eintritt ist frei. Rechtsanwalt
Rolf Friedrichs wird zu
dem Thema referieren. Er wird
vor allem auf die Fragen eingehen,
welche Bergschäden an einem
Hausanwesen vorliegen
müssen, damit ein Schadensersatzanspruch
wegen merkantilem
Minderwerts entsteht.
Des Weiteren wird es um die
Frage der drohenden Verjährung
dieser Ansprüche gehen. Nach
dem Vortrag besteht die Gelegenheit,
Fragen an Friedrichs zu diesem
Thema zu stellen. red
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Re: Infoveranstaltung

Beitrag von merlin » Mo, 06.09.2010 20:45

Bergbau-Unternehmen RAG/DSK wird zunehmend mit Schadensersatzforderungen konfrontiert.
Kürzlich wurde in der NRW-Presse (Rhein.Post 21.6.) berichtet, dass die Messegesellschaft
Niederrhein über 100 Mio fordert; darunter fast 11 Mio sog. merkantile Wertminderung und
fast 18 Mio als "technischer Minderwert wegen Schräglage".
Bei Eigenheimbesitzern geht es natürlich um geringere Beträge. In der Vergangenheit wurden relativ selten Entschädigungen wegen des merkantilen Minderwertes anerkannt.

Aktuelle saarländische Fälle bei der Schiedstelle
Seitdem die schlimmen bergbaubedingten Erderschütterungen Wert und Verkäuflichkeit ihrer Häuser erheblich beeinträchtigt haben, bestehen die Geschädigten im Abbaugebiet des Bergwerks Saar auf Ersatz ihres immateriellen Schadens.

Bislang berief sich die RAG bei "merkantilem Minderwert" auf ein Abkommen, das sie mit dem vbhg, einem Verband für Bergbaugeschädigte, abgeschlossen hatte.Dieser Vertrag bejahte nur dann einen merkantile Wertminderung, wenn die eingetretenen ( behobenen ) Schäden mindestens 70000 Euro bzw. 1/3 des Verkehrswertes des Gebäudes erreichten.
Man stelle sich vor, im KFZ-Schadensrecht gäbe es eine solche "Untergrenze" des Gesamtschadens für den Minderwert; doch beim Bergbau sind solche Sonderregelungen zugunsten des Schädigers und zum Nachteil des Geschädigten möglich gewesen.

Bergbau-Betroffene fordern: Weg mit den Beschränkungen
Die bisherige Regulierungspraxis der RAG kann nicht bindend sein.
Die Schlichtungsstelle hat nun klargestellt, dass die hohen Anforderungen des Minderwert- Abkommens keine Gültigkeit haben.
Bei schweren bergbaubedingten Erschütterungen reichen auch geringere Schadensbeträge von mindestens 20000 Euro, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen .

Eine Zusatzanforderung war: die ursächlichen Erschütterungsereignisse sollten mit Schwing-Geschwindigkeiten von 50 mm/s auf Hausgrundstücke eingewirkt haben.

Solche Werte sind zwar für Falscheid, Saarwellingen und Bilsdorf gemessen worden.
Sie werden jedoch in dieser willkürlichen hohen Zahl als Zusatzbedingung von den Bergbau-Betroffenen abgelehnt.
Vielmehr sollte das vernachlässigte Kriterium der Häufigkeit der Erdbeben wegen ihrer unbestreitbaren kumulativen Schadenswirkung bewertet werden.

Informationsveranstaltung
Am Dienstag, dem 21.September um 19 Uhr findet in Falscheid/ Dorfgemeinschaftshaus eine Info-Veranstaltung der IGAB für Falscheid und Umgebung statt, zu der jedermann eingeladen ist. Rechtsanwalt Dr.Friedrichs/Lebach wird als Bergschadensrechtler und Betreuer der aktuellen Fälle über die Rechtslage und die neuen Möglichkeiten referieren.

Der Vorstand
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Re: Infoveranstaltung

Beitrag von merlin » Di, 21.09.2010 7:31

Zur Erinnerung......

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