Die Macht des Kartells: Streb XYZ angefahren

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Werner Lehnert
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Die Macht des Kartells: Streb XYZ angefahren

Beitrag von Werner Lehnert » Do, 29.10.2009 20:42

Als bergbaubetroffener Saarländer muss ich das erneute Anfahren eines Steinkohlestrebs, des Strebs 20.5, Grangeleisen aufs schärfste verurteilen.
Es ist offensichtlich, dass mit dem Anfahren des Strebs 20.5 Grangeleisen die ohnehin bekannte Problematik des Steinkohlebergbaus im Bruchversatz noch dadurch verschärft wird, dass die gerade erst in der Ertüchtigungsphase befindlichen Fahrbahnen der Autobahn A8 nochmals in Mitleidenschaft gezogen werden.
Nur die staatlichen Konjunkturprogramme erlaubten die Instandsetzung des durch den Steinkohlebergbau ruinierten Autobahnabschnitts der A8.
Nun ist zu befürchten, dass das erneute Untergraben des Gebietes östlich der Autobahn A8 bei Hülzweiler zu wiederholten Schäden an den Fahrbahnen führt, ohne dass die Finanzierung der Regulierung dieser neuen Bergschäden zu einem späteren Zeitpunkt nochmals erfolgen kann.
Die Forderung an die Politik kann deshalb zum wiederholten mal nur lauten: sofortige Einstellung aller Steinkohleabbaumassnahmen im Saarland und unverzügliche Einleitung des direkten Ãœbergangs zur Sanierung der Bergschadensgebiete.

Joerg
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Re: Die Macht des Kartells: Streb XYZ angefahren

Beitrag von Joerg » Fr, 30.10.2009 12:23

deshalb wird derzeit heimlich ein Tempolimit auf 100km/h untergejubelt!
:twisted: :twisted:

Ich bin ohne Frage für ein Tempolimit, aber nicht so!
Bergbauerdbeben-Gegner und Schachtdeckel-Fan

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WSchaefer
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Re: Die Macht des Kartells: Streb XYZ angefahren

Beitrag von WSchaefer » Sa, 07.11.2009 20:55

"Bergschäden sind vielfältig umstritten, gehörten jedoch über lange Jahrzehnte für die von der Industrialisierung und dem Bergbau abhängigen Beschäftigten "mit dazu". In früheren Zeiten wurden Bergschäden durch die Tradde reguliert. Zudem hatten die Bergwerke die Bergschäden an den eigenen Mietshäusern zu beheben.

Erst mit der Schadensentstehung an Häusern, die nicht den Zechen- und Bergwerksbetrieben gehörten, wurden Rufe nach Entschädigung und dementsprechenden Regelungen laut. Die Betroffenen in den Bergschadensgebieten wehren sich dagegen, dass ihr Eigentum durch Risse beschädigt wird, was teilweise sogar den Totalabriss der Immobilie zur Folge hat.

Derzeit werden der DSK jährlich ca. 35.000 neue Bergschäden mit einem Schadensvolumen von ca. 70 Millionen Euro gemeldet, die für Instandsetzung und Regulierung ausgezahlt werden. Der Börsengang und die Bergbau-Stiftung entbinden die RAG auch in den kommenden 30 Jahren nicht von der Regulierung folgender Bergschäden, die noch auftreten werden. Die Bergbau-Stiftung selber hat die Funktion, die Jahrhundertkosten zu erwirtschaften und sicherzustellen, dass Finanzen z. B. für den Dauerbetrieb der Entwässerung bereitstehen.

Es wird vor allem argumentiert, dass der Steinkohlebergbau wirtschaftlich gesehen nicht mehr eigenständig existieren könne und trotz der Schäden subventioniert werde. Als problematisch angesehen wird auch die Regulierungspraxis, dass die Sachverständigen, die beurteilen, ob es sich um Bergschäden handelt, von den Bergwerken angestellt oder beauftragt sind, und somit in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Schadensverursacher stehen.

Beispiel für ein Maximum an Bergschäden ist z. B. das saarländische Fürstenhausen. Hier wurden allein im Jahr 2002 Bergschäden in einer Höhe von 34 Millionen Euro reguliert. Diese Entwicklung scheint sich auch 2005 zu wiederholen, wenn man die Abbaupläne der DSK im Saarland betrachtet und die damit prognostizierten Schäden.

Es wird von Seite der Geschädigten einzelnen Zechengesellschaften vorgeworfen (z.B. der Zeche Westfalen in Ahlen), in unmittelbarer Nähe ihrer eigenen oberirdischen Schachtanlagen keine Abbauarbeiten unter Tage auszuführen, um ein Absinken ihrer eigenen Betriebsgebäude in diesen Bereichen und den Einsturz der Schachtanlagen zu vermeiden. Von Seiten der Bergwerksbetreiber und Aufsichtsorgane wird entgegengehalten, dass der Abbau im sogenannten Schachtsicherheitspfeiler in der Regel rechtlich unzulässig ist, da eine potentielle Beschädigung der Schächte zu unkalkulierbaren Sicherheitsrisiken führen würde.

Im Saarland wurde im Februar 2008 durch Erdstöße der Stärke 4,0 auf der Richterskala das dort bisher stärkste Beben aufgrund des Steinkohleabbaus gemessen. [1][2]

Ein Beispiel für Bergsenkung ist auf der Autobahn A1 direkt nördlich des Kamener Kreuzes allgemein sichtbar: Die Fahrbahn weist zahlreiche Ausbesserungen und ehemalige Aufbrüche auf, so dass eine permanente Geschwindigkeitsbeschränkung notwendig wurde."

http://de.wikipedia.org/wiki/Bergschaden

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