Erste Etappenziele in Dillingen-Diefflen

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WalterN

Erste Etappenziele in Dillingen-Diefflen

Beitrag von WalterN » Sa, 10.06.2006 22:49

IG Bergbaugeschädigte Dillingen/Saar informiert:

Die aus der Bürgerversammlung zum Thema "Bergbaubedingte Erdbeben" resultierenden Fragen, Anregungen und Forderungen der anwesenden Dillinger Bürger, wurden von der Stabsstelle zur Vermittlung in bergbaubedingten Konflikten nun aufgegriffen und aufgearbeitet.

Folgende Punkte befinden derzeit in der Prüfung oder Umsetzung:

1. Die Akzeptanz privat angefertigter, mit Datumseinblendung versehender Bestandsfotos zur Gebäudesubstanz liegen derzeit zur Klärung bei der DSK vor.
2. Die Stabsstelle hat mit eigenen Mitarbeiter damit begonnen, alle gemeldeten Schadensfälle in Diefflen in Augenschein zu nehmen.
3. Die Forderung nach einer Verdichtung des Seismographen-Netzes für Dillingen-Diefflen wurde von der Stabsstelle gegenüber der Werksmarkscheiderei des Bergwerks Saar deutlich gemacht. Diese Forderung ist angesichts der noch geringen, in Diefflen gemessenen Schwinggeschwindigkeiten derzeit nicht durchsetzbar. Dennoch wird mit Absprache der Stadt Dillingen zumindest im Stadtbereich ein Seismograph aufgestellt.
4. Die avisierten Ausbaggerungsmaßnahmen an der Prims werden dann notwendig, wenn die DSK den Feldesteil Primsmulde Nord angehen würde.
5. Wesentliche Eckpunkte der Bemühungen um eine Änderung des bestehenden Bergrechts, werden von der Stabsstelle forciert und wie folgt zentriert:

- zulassungsrelevantes Gebot umfassender Exploration aller auswirkungsrelevanten Geodaten
- konkretisierte Definition der "gemeinschädlichen Einwirkungen" ungeachtet der Immisionsform
- Gebot einer neutralisierten Schadensbegutachtung
- Einbeziehung "unklassischer" Immision (z.B. Erschütterung) in den Anwendungsbereich der Bergschadendsvermutung
- Ausdrückliche Einbeziehung und Ausweitung merkantiler Werteinbußen in die Bergschadenstypologie
- Einschränkung anspruchs(teil)vernichtender Einwendungen beim sog. Vorteilsausgleich im Falle unverbrauchbarer Wirtschaftsgüter und in den Fällen nicht letztkausaler bauphysikalischer Mangelbehaftung
- Interessegerechte Anpassung von Verjährungsvorschriften

Unterdessen wurde unsere Interessengemeinschaft von der Saarbrücker Staatskanzlei dahin gehend informiert, dass in einem Brief von Bundeswirtschaftsminister Glos vom 5. Mai 2006 an Herrn Peter Müller übermittelt hat, mit den Bergbaubetroffenen über die anstehenden kohlepolitischen Entscheidungen Gespräche zu führen. Die IG Bergbaugeschädigte Dillingen/Saar wird diesbezüglich in den nächsten Wochen mit Bundeswirtschaftsminister Glos Kontakt aufnehmen, um insbesondere die schwierige rechtliche Situation von Dillingen-Diefflen zu konkretisieren und mit Nachdruck auf die Anerkennung von "bergbaubedingten Erdbeben" als unklassische "Immision" in den Anwendungsbereich der Bergschadensvermutung integriert wird, um so die Grundrechte der betroffenen Bürger nachhaltig zu gewährleisten.

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