Landtagsprotokoll vom 16. Januar 2008

Politische Hintergründe, Aussagen, Anfragen, ... zum Thema Bergbau und Kohleabbau. Alles was sich Parteien oder Funktionsträgern zuordnen lässt.

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cb
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Landtagsprotokoll vom 16. Januar 2008

Beitrag von cb » Fr, 22.02.2008 15:27

Nachstehend das Landtagsprotokoll vom 16. Januar 2008

Wie gehabt einiges zum Thema Bergbau:

18. Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Den sozialverträglichen Ausstieg aus dem Bergbau beschleunigen - Belange der Bergbaubetroffenen stärken (Drucksache 13/1747) ........................................

19. Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bergbau im Saarland braucht wieder mehr gesellschaftliche Akzeptanz - Änderungen im Berg- und Bergschadensrecht in Angriff nehmen (Drucksache 13/1751) .....................................................................

http://www.landtag-saar.de/aboservice/g ... hp?id=2484
First, they ignore you.
Then they laugh at you.
Then they fight you.
Then you win.
(M. Ghandi)

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Zeus
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Re: Landtagsprotokoll vom 16. Januar 2008

Beitrag von Zeus » Fr, 22.02.2008 16:55

so hier mal ein paar Auszüge daraus, da kann sich jeder seine eigene Meinung bilden :!:


Landtag des Saarlandes - 13. Wahlperiode - 49. Sitzung am 16. Januar 2008

Arbeitsmarktdebatte

Auszüge MP Müller

Im dritten Schwerpunkt erstreckt sich das Spektrum der Aktivitäten
von der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen
mit dem Ziel der dauerhaften Eingliederung in den ersten Arbeits-
markt über die Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung durch be-
rufliche Orientierungs- und Qualifizierungsangebote für arbeitslose
Frauen und Berufsrückkehrerinnen bis hin zur Existenzgründungs-
förderung für Arbeitslose zum Zwecke der Schaffung von Dauerar-
beitsplätzen. Im Zuge des wirtschaftlichen Strukturwandels erhal-
ten in diesem Schwerpunkt auch die Beschäftigten des Steinkohle-
bergbaus und seiner Zulieferindustrie die Chance auf eine umfassen-
de berufliche Neuorientierung. - Wir lassen die Bergbaubeschäftigten
damit nicht im Regen stehen, sondern werden unserer beschäf-
tigungspolitischen Verantwortung ihnen gegenüber gerecht. Wir ge-
hen davon aus, dass umgekehrt auch die Bereitschaft besteht, diese
Angebote anzunehmen, damit der Anpassungsprozess im Bergbau
beschleunigt weitergeführt werden kann und wir verlässlich zu einem
schnellstmöglichen Ende des Bergbaus in unserem Lande kommen.


Schreier zur SPD

Von Ihnen hat man nie klare Worte zur Perspektive in diesem Land
gehört. "Wir trennen uns von der Kohle", das haben wir von Ihnen
nie gehört. Bis heute haben wir das nicht gehört!

Was Sie gemacht haben, ist halbherzig, ist eben nicht mit einer
Vision verbunden gewesen. Sie waren visionslos. Einmal Bergbau,
immer Bergbau, ist Ihre Devise. Und das ist sie noch bis heute. Das
hängt diesem Land wie ein Klotz am Bein. Von diesem Klotz am Bein
müssen wir uns schnell und sozialverträglich wegbewegen. Das ist
Strukturwandel!

Ullrich Grüne

Die Landesregierung versagt völlig bei einem Thema, das wirklich
Arbeitsplätze in diesem Land gefährdet. Ich rede von der Erdbeben-
situation mit Blick auf die Dillinger Hütte und die Fordwerke. Dort
stecken Sie den Kopf in den Sand. Auch dort müssten Sie reagieren.

Bergbaudebatte
Beschlussfassung über den von der Bündnis 90/Die Grünen-
Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Initiative
zur Änderung des Bergrechts ergreifen (Drucksache 13/1732),
Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion
eingebrachten Antrag betreffend: Den sozialverträglichen Aus-
stieg aus dem Bergbau beschleunigen - Belange der Bergbau-
betroffenen stärken (Drucksache 13/1747),
Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion
eingebrachten Antrag betreffend: Bergbau im Saarland braucht
wieder mehr gesellschaftliche Akzeptanz - Änderungen im
Berg- und Bergschadensrecht in Angriff nehmen (Drucksache
13/1751).

Ullrich
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wir haben heute das Thema Bergrecht beantragt, weil dieses The-
ma direkt oder indirekt dieses Haus und auch dieses Land immer
wieder befasst, nämlich das Thema Bergbau. Das Bergrecht stammt
aus dem vorletzten Jahrhundert. Es ist 1865 im alten Preußen noch
kreiert worden. Es ist dann im Verlauf des 20. Jahrhunderts erneu-
ert worden, insgesamt neu gefasst worden in den Jahren 1980 bis
1982. Nur, die Wurzeln, die Grundlagen dieses 1982 in Kraft getrete-
nen neuen Bergrechtes gehen auf die Anfangsjahre des letzten Jahr-
hunderts zurück. Bürgerbeteiligung war in dieser Zeit ein Fremdwort.
Vor diesem Hintergrund muss man einfach über dieses Bergrecht
im 21. Jahrhundert neu diskutieren, eine Maßgabe, die auch von
der CDU-Mehrheitsfraktion in diesem Hause schon mehrfach so
gesehen wurde. Nur, leider Gottes hat es bis heute - zumindest für
uns nicht erkennbar - keinen Vorstoß in Berlin gegeben, um das
Bergrecht auf Bundesebene zu ändern. Beim Bergrecht sind nicht
nur die Belange des Steinkohlebergbaus betroffen.
Wir haben hier im Saarland andere Beispiele, bei denen das Berg-
recht eine sehr problematische Rolle spielt, zum Beispiel Kiesab-
bau. Dillingen-Diefflen ist so ein praktisches Beispiel. Normalerwei-
se greift das Bergrecht beim Thema Kiesabbau nicht. Sobald aber
zum Beispiel Quarzit im Erdreich ist, greift das Bergrecht, was in
Dillingen-Diefflen zu dem Ergebnis führt, dass dort jemand unter Berg-
recht abbauen kann, obwohl er mit dem eigentlichen Bergrecht, mit
der Zielstellung, mit der Fragestellung des eigentlichen Bergrechtes
nichts zu tun hat. Er darf unter Bergrecht abbauen, obwohl er mit
diesem Quarzit keine wirtschaftliche Verwertung vorhat. Er muss sie
auch nicht nachweisen. Das wird gar nicht abgefragt.
Allgemein ist es so, dass das bergbaurechtliche Verfahren im Ver-
gleich zu dem Planfeststellungsrecht, das wir in Deutschland ha-
ben, ein sehr privilegiertes Verfahren darstellt. Es gibt beim Berg-
recht keine Öffentlichkeitsbeteiligung in der Art des Planfeststellungs-
rechtes. Beim Bergrecht reden wir von einer sogenannten gebun-
denen Entscheidung, die dort getroffen wird. Eine solche gebunde-
ne Entscheidung bedeutet, dass die genehmigende Behörde einen
relativ geringen Spielraum hat. Auch das erfahren wir alle immer
wieder hier im Saarland bei den entsprechenden bergbaulichen Er-
eignissen. Die Bergbauberechtigung läuft völlig ohne Beteiligung
Dritter in der heutigen Zeit. Die bergbaurechtliche Beteiligung, das
ist einfach der grundsätzliche Antrag, wenn es darum geht, Roh-
stoffe in diesem Lande abzubauen.
Danach gibt es die Betriebspläne. Auch hier greift die Rechtsschutz-
möglichkeit der Betroffenen sehr spät. Sie greift im Prinzip erst dann,
wenn es um sogenannte Grundrechtsabtretungen geht, was zutrifft
zum ersten beim eben genannten Kiesabbau. Es trifft auch zu bei
der Braunkohle. Es trifft nicht zu bei dem unterirdischen Abbau, wie
es hier im Saarland der Fall ist. Die Eigentümer kommen im Saar-
land fast gar nicht ins Rechtsschutzverfahren hinein, und auch beim
oberirdischen Abbau erst dann, wenn das Grundstück unmittelbar
tangiert ist, wenn also schon große Schäden angerichtet wurden.
(Vizepräsidentin Rink übernimmt den Vorsitz.)
All dies muss neu überdacht werden, muss auf Bundesebene neu in
die Diskussion gebracht werden. Völlig außen vor beim aktuellen
Bergrecht sind die Menschen, die nicht innerhalb der Grenzen der
so genannten Bergschadensvermutung leben. Damit bin ich mitten
in der aktuellen Diskussion über die Beben, heute gab es schon
wieder ein Beben im Raum Saarwellingen. Die Menschen, die nicht
in diesem direkten Bergschadensvermutungsgebiet leben, haben
im Prinzip überhaupt keine Rechte, müssen auch selbst einen ho-
hen finanziellen Aufwand betreiben, um Schäden nachzuweisen. An
dieser Stelle müsste es zu einer Beweislastumkehr im Gesetzge-
bungsverfahren kommen.
So weit einige Eckpunkte, die ich hier nennen wollte. Wir fordern die
CDU-Landesregierung auf, das zu tun, was bereits im CDU-Wahl-
programm 1999 angekündigt wurde, nämlich einen Vorstoß zu un-
ternehmen, das Bundesberggesetz den heutigen Zeiten anzupas-
sen. - Vielen Dank.
(Beifall bei B 90/Grüne.)
Vizepräsidentin Rink:
Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile
ich Herrn Abgeordneten Bernd Wegner das Wort.
Abg. Wegner (CDU):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Die Grünen haben einen Antrag beziehungsweise eine Initiative zur
Änderung des Bundesbergbaugesetzes vorgelegt. Sie haben zu
Recht darauf hingewiesen, Herr Ulrich, dass auch die CDU die
Notwendigkeit sieht, in dieser Richtung tätig zu werden. Wir haben
ja in diesem Haus schon im Jahr 2006 - alle Fraktionen waren daran
beteiligt - eine entsprechende Initiative beschlossen. Warum haben
wir das getan? Wir haben festgestellt, dass die betroffenen Bürgerin-
nen und Bürger nicht genug Rechte haben, dass die Rechte im
Bergbaurecht nicht entsprechend dargestellt sind, dass auch das
Oberbergamt gegenüber dem Unternehmen DSK nicht die Möglich-
keiten hat, wie wir uns das eigentlich wünschen.
Deshalb hat das Ministerium im Jahr 2006 auch eine Arbeitsgruppe
gebildet, die in mehreren Sitzungen ein Eckpunktepapier erstellt und
sich Gedanken gemacht hat, wie und an welchen Stellen man das
Bundesbergbaugesetz ändern kann. Der Ministerpräsident hat
schon im November vergangenen Jahres in der Bergbaudebatte
hier gesagt, dass es nichts nutzt, eine Novellierung oder eine bun-
desweite Initiative zu starten, ohne sich mit den anderen Beteiligten
zusammenzusetzen und einen Konsens zu erarbeiten. Wenn wir
jetzt eine Initiative machen, die vom Bundesrat abgeschmettert wird,
haben wir in der Sache und für die Bergbaubetroffenen nichts er-
reicht. Nein, wir müssen uns vielmehr mit Nordrhein-Westfalen und
mit der Bundesregierung zusammensetzen und versuchen, hier
eine realistische Chance für eine Novellierung des Bundesbergbau-
gesetzes zu erreichen. Das ist das Ziel und das ist die Aufgabe.
Ende 2006 hat es nämlich eine Stockung im Verfahren gegeben. Bei
den Verhandlungen über einen Kohlekompromiss beziehungswei-
se über den Ausstieg aus der Steinkohleförderung war mit Nord-
rhein-Westfalen und der Bundesregierung über eine Novellierung
des Bundesbergbaugesetzes einfach nicht zu reden. Nachdem dies
alles nunmehr in trockenen Tüchern ist und klare rechtliche Bedin-
gungen vorliegen, das Steinkohlefinanzierungsgesetz im Dezem-
ber 2007 auch durch das Bundesparlament gegangen ist, kann
man wieder tätig werden. Wenn wir über dieses Thema reden, sage
ich auch ganz deutlich, dass wir, nachdem das Steinkohlefinan-
zierungsgesetz verabschiedet ist, das Unternehmen nochmals auf-
fordern, uns endlich einen Termin zu nennen, wann wir mit einem
sozialverträglichen Ausstieg aus der Kohleförderung an der Saar
rechnen können. Ich glaube, die Bergbaubetroffenen haben es ver-
dient, endlich ein Datum zu erfahren. Auch die Kumpels, die noch
unter Tage arbeiten, haben es verdient zu wissen, wie ihre Zukunft
zu gestalten ist. Ich fordere Herrn Tönjes heute erneut auf - wie ich
es schon im Wirtschaftsausschuss getan habe -, endlich Farbe zu
bekennen und nicht bis April oder noch länger zu warten, bis wir
eine klare Aussage des Unternehmens haben.
Die Landesregierung hat seit 1999 alles getan, um das Ende des
Bergbaus an der Saar voranzutreiben. Das Steinkohlefinanzierungs-
gesetz wäre nie möglich gewesen, wenn sich die Landesregierung
nicht entsprechend eingebracht hätte. Der Ministerpräsident hat
100 Millionen Euro Strukturmittel erkämpft und erstritten. Ich glaube,
gerade die Bergbaubetroffenen, die ja in diesem Land wirklich sehr
gebeutelt sind, haben mit der Schlichtungsstelle bei der IHK, mit der
Stabsstelle im Wirtschaftsministerium und mit der Hotline für Schä-
den bei der DSK Einrichtungen erhalten, die das Ganze zumindest
kanalisieren und ein wenig erträglicher gestalten. Wir führen diesen
Weg fort, indem wir die Initiative für die Novellierung des Bundes-
bergbaugesetzes vorantreiben.
Herr Ulrich, Sie haben in Ihrem Antrag einiges beschrieben, es
aber im mündlichen Vortrag ein wenig anders dargestellt. In dem
Antrag steht das eine oder andere drin, was ich so nicht unter-
schreiben würde, was vom Sachverhalt her auch nicht richtig ist,
was wiederum falsche Schlussfolgerungen nach sich zieht. Sie
haben dies am Rednerpult relativiert, und von daher kann man es
auch so stehen lassen. Vor 25 Jahren wurde das Bergrecht im
Bundestag novelliert, und es gab Verbesserungen im Bergschadens-
recht. Aber ich stimme Ihnen zu, dass dies bei weitem nicht das
ist, was wir uns für die Bergbaubetroffenen im Saarland vorstellen.
Was Sie in Ihrem Antrag zur Monopolisierung schreiben, halte ich
für einen falschen Schluss. Ich glaube, dass die Monopolisierung im
Bergbau deshalb vorangegangen ist, weil die Subventionierung aus-
gelaufen ist und weil wir immer weniger Erträge gehabt haben, sodass
es letztlich zu einer solchen Situation, wie wir sie jetzt haben, ge-
kommen ist.
Wenn ich mir den Antrag der Sozialdemokraten anschaue, muss
ich sagen, dass die Bedeutung des Wirtschaftszweiges Bergbau
für meine Begriffe sicherlich richtig, auch sachlich und seriös be-
schrieben ist. Ich könnte das mit Sicherheit so unterschreiben. Aber
wenn man sich den zweiten Abschnitt ansieht, erkennt man, in wel-
chem Dilemma wir stecken und dass der einzige logische Schluss
nur noch sein kann, dass wir es mit einem Auslaufbergbau in die-
sem Land zu tun haben. Lagerkapazität und Abbausituation lassen
einen anderen Schluss als ein sozialverträgliches Auslaufen dieses
Wirtschaftszweiges leider nicht zu. Ich denke, dass es endlich in
diese Richtung vorangehen muss.
Was Sie als Spiegelstriche gefordert haben, was die Änderung des
Bergrechts betrifft, ist auch im Wesentlichen das, was im Eckpunkte-
papier steht, was auch wir als Christdemokratische Partei fordern.
Ich möchte ein paar Punkte nennen: Die Verbesserung der Scha-
densprävention durch vorbereitende und begleitende Forschungs-
maßnahmen der Bergbauunternehmen, Konkretisierung und Ob-
jektivierung des Begriffs der gemeinschädlichen Einwirkungen un-
ter Einbeziehung aller, auch der seismisch verursachten Bergschä-
den, Hinzuziehung von Gutachtern bei der Feststellung von Berg-
schäden, Erweiterung des Anwendungsbereichs der Bergschadens-
vermutung auch bei seismischen Ereignissen, Schadensregulierung
bei betagten Wirtschaftsgütern - ich sage mal einfach: neu für alt -,
Schadensregulierung auch bei objektiv vorliegenden Baumängeln.
Das war bisher immer das Kriterium, wenn man gesagt hat, nein, wir
können keine Schadensregulierung machen. Auch das sollte über-
arbeitet werden. Außerdem geht es um die Ãœberarbeitung der gel-
tenden Verjährungsregeln. Mit Sicherheit sollte man mit den ande-
ren betroffenen Gruppen auch diskutieren, wie es mit der merkan-
tilen Minderung von Werten ist. Das ist ein sehr schwieriges Thema,
bei dem ich persönlich keine Lösung sehe, wo es anfängt, wo es
aufhört und was ein Vorteil oder Nachteil für dieses Grundstück ist.
Man sollte es trotzdem in der Diskussion halten.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen, meine Damen und Herren.
Diese Landesregierung und die CDU-Landtagsfraktion werden al-
les tun, um den betroffenen Menschen in diesem Land zum Recht
zu verhelfen. Wir werden alles tun, um einen schnellen sozial-
verträglichen Ausstieg voranzutreiben. Ich glaube, wir gehen damit
keinen populistischen Weg. Wir gehen den einzig richtigen Weg,
den man sozialverträglich und zum Besten dieses Landes gehen
kann. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU.)
Vizepräsidentin Rink:
Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion Druck-
sache 13/1751 erteile ich Herrn Abgeordneten Ulrich Commerçon
das Wort.
:oops:
Abg. Commerçon (SPD):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum
wiederholten Male befassen wir uns heute mit dem Thema Ände-
rung des Bergrechts und Bergschadensrechts. Es besteht indes
völlige Ãœbereinstimmung in diesem Haus, dass wir eine Novelle des
Bergrechts bezüglich des Bundesberggesetzes und des Bergscha-
densrechts benötigen. Die jetzige Landesregierung hatte bereits
1999 eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt. Das ist
eben beschrieben worden.
Nach acht Jahren Regierungszeit gibt es jetzt ein Eckpunktepapier
und nicht einmal einen Referentenentwurf, der bisher das Kabinett
passiert hätte. Die Landesregierung hat seit wenigen Monaten ei-
nen neuen zuständigen Minister. Vielleicht sollte man dem jetzt die
Gelegenheit geben, diesen Referentenentwurf erarbeiten zu lassen
und vorzulegen. Ich stelle aber genauso fest, dass neben dem
großen Einvernehmen, das hier im Grundsatz herrscht, die SPD-
Fraktion bis heute die einzige Fraktion in diesem Haus ist, die kon-
krete Vorschläge macht, wie das Bergrecht und das Bergschadens-
recht geändert werden kann. Wir haben das erneut in diesem An-
trag vorgelegt. Sowohl im Antrag von Bündnis 90/Grüne als auch im
Antrag der Mehrheitsfraktion sind nur grobe Zielbestimmungen drin.
Wir sind die Einzigen - nachzulesen in der Drucksache 13/1751 -,
die ganz konkret vorschlagen, welche Paragrafen in welche Rich-
tung geändert werden müssen. Der Kollege Wegner hat es dan-
kenswerterweise eben schon teilweise erläutert. Ich möchte es
deswegen nur noch stichwortartig in die Debatte einwerfen. Ich
glaube, wir sind uns im Hause einig, dass wir eine Ausdehnung des
räumlichen Anwendungsbereiches der Bergschadensvermutung des
§ 120 Abs. 1 Satz 1 Bundesberggesetz bis hin zur Null-Linie brau-
chen. Wir sind uns auch einig, dass wir eine Ausdehnung des sach-
lichen Anwendungsbereiches dieses Satzes brauchen, und zwar
im Hinblick auf bergbaubedingte Erschütterungen. Wir sind uns eben-
falls darüber einig, dass wir in manchen Fällen die Umkehr der
Beweislast brauchen und die Einschränkung der Bergschadens-
vermutung an verschiedenen Stellen relativieren müssen. Es gibt
noch viele andere Dinge. Ich habe nur die vier wichtigsten genannt.
Sie sind in unserem Antrag einzeln aufgeführt.
Der Kollege Wegner hat dankenswerterweise gesagt, dass ansons-
ten in diesem Antrag offenbar alles seine Unterstützung findet. Ich
habe jedenfalls an keiner Stelle Widerspruch gesehen, sodass ich
davon ausgehe, dass die Mehrheitsfraktion heute unserem Antrag
zustimmen wird. Ich denke, wir werden interessante Verhandlun-
gen haben, denn mancher macht sich in dieser Debatte etwas vor,
dass es so einfach wäre, das Bergschadensrecht und das Bundes-
berggesetz zu ändern. Kollege Ulrich hat heute zumindest zum
ersten Mal in der Debatte gesagt, dass es nicht ausschließlich um
den deutschen Steinkohlebergbau geht und schon gar nicht nur um
den saarländischen, sondern um den Bergbau in Deutschland in
Gänze. Da spielen auch noch ganz andere Faktoren eine Rolle.
Deswegen wird das alles nicht so einfach sein. Das ist uns durch-
aus bewusst.
Bevor man ein Gesetz auf den Weg bringt, das nachher keinen
Bestand hat, haben wir großes Verständnis dafür, wenn das in aller
Ruhe und natürlich mit der nötigen Unterstützung sowohl aus Nord-
rhein-Westfalen als auch aus den anderen betroffenen Bundeslän-
dern geschieht, denn es reicht an dieser Stelle nicht aus, wenn
Nordrhein-Westfalen und das Saarland einer Auffassung sind. Ich
nenne beispielsweise den gesamten Kalibergbau, der auch außer-
halb Nordrhein-Westfalens eine große Bedeutung hat und der eben-
falls betroffen ist. Deswegen sollten wir uns auf eine sachliche De-
batte hier und auch an anderer Stelle konzentrieren. Ich bitte in
diesem Sinne um Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion und
danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD.)
Vizepräsidentin Rink:
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat der Fraktionsvorsitzen-
de von Bündnis - - der FDP-Fraktion. Entschuldigung.
(Verbreitet Heiterkeit und Lachen. - Zurufe: Geh zurück. -
Sprechen. - Abg. Dr. Hartmann (FDP): Auch ich habe Stolz. -
Lachen.)
Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Herr
Dr. Christoph Hartmann. Bitte schön.
(Fortdauerndes Sprechen.)
Abg. Dr. Hartmann (FDP):
53 Beben im Jahr 2007. Insbesondere Ende letzten Jahres sind die
Beben, was ihre Intensität angeht, immer stärker geworden. Zehn
Beben über zehn Millimeter pro Sekunde Schwinggeschwindigkeit.
Das neue Jahr ist gerade 16 Tage alt oder besser gesagt jung. Es
gab bereits sechs Beben. Mehr als jeden dritten Tag wackelt die
Erde. Die Definition der Weltgesundheitsorganisation zum Thema
Gesundheit lautet: Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen kör-
perlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das
Fehlen von Krankheit und Gebrechen. Man muss sagen, nach die-
ser Definition der Weltgesundheitsorganisation - und nicht nur nach
dieser Definition - schaden die Beben der Gesundheit der Men-
schen vor Ort.
(Beifall bei der FDP.)
Wir wissen das, weil auch ein Gutachten der Universität Stuttgart
gesagt hat, dass Beben krank machen. Sie beeinträchtigen nicht nur
das Wohlbefinden, nein, auch Menschen kommen zunehmend kör-
perlich zu Schaden. Am 26.10. stürzte ein Bürger während eines
Erdbebens von einer Leiter. Es gab Prellungen an der Halswirbel-
säule. Einen Monat später wurde eine Frau von einer Dachziegel am
Kopf getroffen. Sie erlitt eine Platzwunde, die genäht werden musste.
Es ist pures Glück, dass nicht noch Schlimmeres passiert ist.
Dann sagt Peter Fischer, Leiter der Raumplanung der DSK, am
15.11. der Saarbrücker Zeitung: "Die Hauptbelastung bei den Erd-
erschütterungen ist die Angst. Es besteht aber keine Gefahr für
Leib und Leben. Diese Angst kann man nur mit Information neh-
men." Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind fahrlässi-
ge Aussagen, die den Konflikt verschärfen. Die Gefahr darf nicht
(Abg. Dr. Hartmann)
kleingeredet werden. Man muss ihr vielmehr ins Auge sehen und ihr
ordentlich begegnen.
(Beifall bei der FDP.)
Zu Recht weist der Ministerpräsident dieses Landes darauf hin,
dass sich die Ausgangslage seit der Genehmigung geändert hat,
dass es so nicht weitergehen kann und dass die Grenze der Belast-
barkeit erreicht ist. Diesen Worten müssen aber nun Taten folgen,
denn passiert ist bisher noch nichts. Wir haben wiederholt nicht nur
über das Thema Bergbau geredet, sondern auch über die Frage
des Bundesberggesetzes. Die FDP hat als erste Fraktion im Mai
2005 einen Antrag zur Novellierung des Bundesberggesetzes in
den saarländischen Landtag eingebracht. Dies ist nun fast drei Jah-
re her. Es liegt uns immer noch kein Entwurf eines Bundesberg-
gesetzes vor. Insofern, Herr Kollege Commerçon, haben wir wirk-
lich kein Verständnis dafür, dass Sie sagen, man solle das in aller
Ruhe machen. Irgendwann habe ich das Gefühl, dass Sie der Mei-
nung sind, die Änderung des Bundesberggesetzes solle bitte dann
stattfinden, wenn es im Saarland sowieso keinen Bergbau mehr
gibt. Aber dann wird die Novelle leider nichts mehr helfen.
(Beifall bei der FDP.)
Die Schäden durch Beben, meine sehr verehrten Damen und Her-
ren, werden vom heutigen Bundesberggesetz eben nicht erfasst.
Der Gemeinschaden ist nicht definiert. Es gibt einen unzureichen-
den Schadenersatz. Die Einwirkungslinie berücksichtigt die Beben,
die an dieser Linie Halt machen. Kurz und gut, um es noch einmal zu
sagen: Eine Novelle ist nötig, und nach fast drei Jahren sollte man
auch irgendwann in der Lage sein, eine solche vorzulegen. Dies
fordern wir von der Landesregierung ein.
(Beifall bei der FDP.)
Wir stimmen dem, was die Bündnisgrünen vorlegen, grundsätzlich
zu, denn es ist im Endeffekt nichts anderes als das, was wir vor drei
Jahren schon gemacht haben. Es gibt allerdings eine Ausnahme,
nämlich das Verbandsklagerecht. Die FDP ist grundsätzlich gegen
die Verbandsklage.
Ich will abschließend noch einen Satz sagen, weil er mir an dieser
Stelle doch am Herzen liegt. Es geht um die Glaubwürdigkeit von
Politikern. Die Kollegin Barbara Spaniol hat, als sie noch der Frakti-
on Bündnis 90/Die Grünen angehörte, mit Verve bei jeder Bergbau-
debatte mitgemacht und jedes Mal mitgestimmt, wenn die Bündnis-
grünen oder die FDP einen entsprechenden Antrag vorgelegt ha-
ben. Seit sie jedoch in die Linkspartei eingetreten ist, hat sie an
keiner Bergbaudebatte mehr teilgenommen. Im Moment fehlt sie
wieder einmal. Sie sitzt in ihrem Büro, weil es für sie wichtiger ist,
jetzt in ihrem Büro zu arbeiten, als an der Bergbaudebatte teilzuneh-
men. So schaffe ich keine Glaubwürdigkeit, meine sehr verehrten
Damen und Herren. So wichtig ist der Linkspartei dieses Thema. So
wichtig sind ihr die Bergbaubetroffenen. Das bitte ich Sie sehr herz-
lich, entsprechend zu kommentieren.
(Beifall bei der FDP und der CDU.)
Vizepräsidentin Rink:
Das Wort hat Wirtschaftsminister Joachim Rippel.
Minister Rippel:

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Her-
ren! Ich erkenne aus dem Verlauf der Diskussion und eigentlich
auch anhand der Geschichte der Bergrechtsnovelle sehr viel Ãœber-
einstimmung. Ich glaube, insgesamt herrscht bei diesem Thema so
viel Einigkeit, wie es bei dieser Materie auch unbedingt erforderlich
ist. Es geht ja in der Tat um einen Konflikt, der uns im Ganzen große
Sorgen macht. Diesen Konflikt kann man mit einem neuen Berg-
recht sicherlich nicht entschärfen. Wir werden also mit einer Berg-
rechtsnovelle den Grundkonflikt nicht lösen können. Da stoßen nun
einmal diametral entgegengesetzte, aber jeweils existenzielle Inte-
ressen aufeinander. Was wir jedoch tun können, meine Damen und
Herren, und was offensichtlich das übereinstimmende Ziel der Frak-
tionen, die heute vorgetragen haben, ist, ist ganz einfach, dass wir
darauf hinwirken, den Bergbaubetroffenen mehr Rechtssicherheit
zu geben, dass wir ihnen in der Auseinandersetzung mit dem Berg-
bauunternehmen eine neue Rechtsposition schaffen. Dazu ist ei-
gentlich schon Anfang 2006 ein Weg in Angriff genommen worden.
Die Geschichtsbewältigung kann ich mir sparen, weil ich zumindest
in diesem Fall selbst relativ geschichtslos bin.
Ich werde in den nächsten Wochen alles daransetzen, dass eine
Bergrechtsnovelle auf den Weg kommt. Ich bin dankbar für den
Hinweis, dass es unter Umständen Komplikationen gibt, vor allen
Dingen natürlich aber auch Betroffenheiten, etwa in Nordrhein-West-
falen. Wir haben also auch und tunlichst dafür zu sorgen, dass eine
Absprache mit Nordrhein-Westfalen, aber auch mit der Bundesre-
gierung und anderen Bundesländern erfolgt, die von der Geltung
des neuen Rechts ebenfalls betroffen sein werden. Wir wollen im
Gespräch mit diesen Partnern einen Konsens erreichen, der unse-
rer Bundesratsinitiative Aussicht auf Erfolg beschert. Es ist also
zum einen die bundesweite Geltung des neuen Bergrechts im Auge
zu behalten. Zum anderen müssen wir darauf achten, dass eine
Bergrechtsnovelle, die in Angriff genommen werden soll, in der Sa-
che umfassender ist als das, was uns hier im Saarland in der aktuel-
len Situation vorliegt.
Wir waren heute erneut von einem Beben betroffen. Nicht alle ken-
nen vielleicht die Werte; ich kann sie Ihnen nennen: Wir hatten eine
maximale Schwinggeschwindigkeit in Körprich mit 13,1 Millimetern
pro Sekunde; die Magnitude betrug 2,8. Das zu Ihrer Information am
Rande. Das Ereignis ist also vergleichbar mit dem, was wir erst am
10. Januar dieses Jahres erlebt haben. Umso mehr fühle ich mich
natürlich in der Pflicht, zumindest zu einer partiellen Konfliktent-
schärfung beizutragen. Das ist das Gefühl, das Sie alle trägt, wie ich
glaube, und das uns auf diesem Weg motiviert.
Ich darf vielleicht noch einmal zusammenfassen, was ich von Ihren
Vorschlägen, eine Bergrechtsnovelle über eine Bundesratsinitiative
auf den Weg zu bringen, vernommen habe. Da wurde zum einen die
Forderung nach einer Verbesserung der Schadensprävention im
Rahmen einer Veränderung des Zulassungs- und Genehmigungs-
rechts erhoben. Es wurden eine Schadensprävention durch vorbe-
reitende und begleitende Forschungsmaßnahmen der Bergbauun-
ternehmen sowie eine Konkretisierung und Objektivierung des Be-
griffs der gemeinschädlichen Einwirkungen unter Einbeziehung al-
ler Bergschäden - auch der seismischen - gefordert. Die SPD spricht
in diesem Zusammenhang von einem gesetzlichen Kriterienkatalog
für schwere Bergschäden. Ich glaube, in der Sache kommen wir da
überein. Sicherlich finden wir einen übereinstimmenden Zielsetzungs-
katalog. Eine Interessenabwägung muss eben auf alle Fälle - das
ist, denke ich, der Sinn des Ganzen, der dahintersteht - einer konkre-
ten Abwägung folgen und entsprechend moderiert werden können.
Zu den weiteren Vorschlägen gehören die Hinzuziehung von Gut-
achtern bei der Feststellung von Bergschäden - und zwar hinsicht-
lich der Verursachung und des ersatzpflichtigen Umfangs -, eine
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Bergschadensvermutung
um seismische Ereignisse, die Schadensregulierung bei älteren
Wirtschaftsgütern, bei objektiv vorliegenden Baumängeln oder sons-
tigen Drittumständen sowie die Ãœberarbeitung der geltenden Verjäh-
rungsregelung mit dem Ziel einer bergrechtlichen Spezialisierung.
Gegenwärtig tritt die Verjährung nach dreißig Jahren ein. Eine Er-
weiterung dieser Bestimmungen ist sicherlich in Ordnung.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat, glaube ich,
verstanden. Wir werden unsere Arbeit fortsetzen, nachdem der
Fokus durch das Inkrafttreten des Steinkohlefinanzierungsgesetzes
(Minister Rippel)
sozusagen wieder auf diese Initiative zurückfällt, und in den nächsten
Wochen eine Kabinettsvorlage vorbereiten. Natürlich werden wir die
Absprache auch nach Nordrhein-Westfalen und Berlin tragen, und
dann werden wir - hoffentlich mit Ihrer Unterstützung - im Sinne der
Bergbaubetroffenen und ihrer Rechtssicherheit in diesem Land auch
Erfolg haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU.)
Vizepräsidentin Rink:
Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Grüne,
Hubert Ulrich.
Abg. Ulrich (B 90/Grüne):
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich
habe mich jetzt erneut zu Wort gemeldet, um noch einmal kurz auf
die Anträge von SPD und CDU eingehen zu können. In beiden
Anträgen stehen eine ganze Reihe von sinnvollen Forderungen, die
wir ganz ähnlich sehen. Allerdings haben wir ein Problem mit ihren
Begründungen. Der sozialdemokratische Antrag ist doch sehr deutlich
pro Bergbau formuliert. Es geht in ihm auch um Dinge, die eigentlich
nichts mit der Änderung des Bergrechts zu tun haben. Wir haben
deshalb in unserem Antrag bewusst solche Dinge außen vor gelas-
sen. Die SPD führt explizit aus, dass ein Abbaustopp zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zu verantwortende Auswirkungen für die Beschäfti-
gung hätte. Das sehen wir ganz anders. Wir sind der Meinung, dass
gerade ein schneller Ausstieg aus dem deutschen Steinkohlenberg-
bau eine große Chance für die Beschäftigten wäre, weil nur bei
einem schnellen Ausstieg die entsprechenden finanziellen Mittel im
Saarland und in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stehen wür-
den, um die Menschen, die heute noch im Bergbau beschäftigt sind,
in den Ruhestand bringen oder über eine Beschäftigungsgesellschaft
oder Ähnlichem vor dem Fall in das sogenannte Bergfreie, wie es
die Bergleute bezeichnen, bewahren zu können. Vor diesem Hinter-
grund können wir dem Antrag der Sozialdemokraten, obwohl er
auch viele sinnvolle Punkte beinhaltet, nicht zustimmen.
(Präsident Ley übernimmt den Vorsitz.)
Der Antrag der Christdemokraten geht nicht ganz so weit, aber es
ist eine Formulierung enthalten, über die man als Betroffener schmun-
zelt. Was die Bergbaubeben angeht, bin ich seit geraumer Zeit ja
selbst Betroffener. Es steht zum Beispiel drin: "Für die Bergbau-
betroffenen hat die saarländische Landesregierung in den letzten
Jahren deutliche Verbesserungen erreicht." Wenn man mit den di-
rekt Betroffenen redet, erfährt man, dass dies nirgends so gesehen
wird. Ich empfinde es ebenfalls nicht so. Im Antrag der Christdemo-
kraten steckt mir viel zu viel Lobhudelei in eine Richtung, die durch
die Realität nicht zu belegen ist. Das ist für uns der Grund, warum
wir diesen Antrag ablehnen werden, obwohl er auch viel Richtiges
enthält, ähnlich wie unser eigener Antrag.
Ein bisschen verwundert bin ich über die Ablehnung des Verbands-
klagerechts bei der Änderung des Bundesberggesetzes. Das
Verbandsklagerecht ist mittlerweile ein im Umweltschutzrecht weit-
gehend akzeptiertes Recht. Das ist auch wichtig. NABU und BUND
haben durch das Verbandsklagerecht in Deutschland ganz andere
Möglichkeiten erhalten, sich demokratisch in solche Planungs-
verfahren einzumischen. Ich kann nicht erkennen, was das Prob-
lem sein soll, gerade das Verbandsklagerecht bei der Änderung des
Bundesbergrechtes außen vor zu halten. Gerade dieses Recht ist
ein elementares Recht, um anerkannten Vereinen oder Verbänden,
um die es in der Regel geht, zu ermöglichen, gegen bestimmte
Großprojekte vorzugehen. Oft ist es so, dass nur solche großen
Verbände überhaupt das Know-how und die finanziellen Ressour-
cen haben, um entsprechende Klagen vorzubereiten und sich in die
Thematik einzuarbeiten. Es wundert mich auch bei den Freien De-
mokraten, dass Sie so große Probleme mit dem Verbandsklage-
recht haben. Wenn man den Bergbaubetroffenen wirklich helfen will,
braucht man geradezu ein Verbandsklagerecht. Insofern, Herr
Hartmann, würde ich Sie bitten, über diesen Punkt noch einmal
nachzudenken. - Vielen Dank.
(Beifall von B 90/Grüne.)
Präsident Ley:
Das Wort hat Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Christoph Hartmann.
- Ich sehe, dass sich die Wortmeldung erledigt hat. Dann ist der
Kollege Bernd Wegner an der Reihe.
Abg. Wegner (CDU):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich wollte kurz erklären,
warum wir die Anträge der Grünen und der SPD nicht annehmen,
sondern ablehnen werden. Herr Ulrich, Sie haben eben das
Verbandsklagerecht angesprochen. Sie müssen den Hintergrund
sehen, dass wir eine Einigung mit Nordrhein-Westfalen und der
Bundesregierung erzielen müssen. Beim Bundesberggesetz haben
wir es mit einer Gesetzgebung zu tun, die nicht nur den Steinkohle-
bergbau betrifft, sondern auch andere Bodenschätze, die abgebaut
werden. Von daher wollen wir die Hürden nicht zu hoch legen, um
den Erfolg, den wir haben wollen, auch erzielen zu können.
Beim Antrag der Sozialdemokraten ist es so, dass die Landesregie-
rung in den beiden letzten Abschnitten aufgefordert wird, was Boh-
rungen, geophysikalische und seismische Messungen betrifft, tätig
zu werden. Die Landesregierung hat aber eben diese Aufgabe nicht,
sondern dies ist Aufgabe des Unternehmens. Es ist also der falsche
Adressat. Aus diesem Grunde werden wir Ihre Anträge ablehnen. -
Ich bedanke mich.
(Beifall von der CDU.)
Präsident Ley:
Herr Kollege Ulrich, ist das eine Wortmeldung zu diesem Tagesord-
nungspunkt?
Abg. Ulrich (B 90/Grüne):
Ja.
Präsident Ley:
Dann hat Herr Fraktionsvorsitzender Hubert Ulrich das Wort. Die
Redezeit beträgt noch 22 Sekunden.
(Abg. Lang (SPD): Er lässt nichts aus. - Heiterkeit.)
Abg. Ulrich (B 90/Grüne):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr
Wegner, die Begründung ist in meinen Augen nicht stichhaltig. Man
kann durchaus mit einer Forderung in Verhandlungen hineingehen,
die man nachher wieder zurückziehen kann.
(Zuruf des Abgeordneten Karren (CDU).)
Meiner Erfahrung nach ist es immer besser, wenn man mit Forde-
rungen in Verhandlungen hineingeht, die man teilweise zurückzie-
hen kann. So hat man eine bessere Verhandlungsposition.
(Erneuter Zuruf des Abgeordneten Karren (CDU).)
Vor diesem Hintergrund nehme ich Ihnen diese Argumentation an
dieser Stelle nicht ab. - Vielen Dank.
(Beifall von B 90/Grüne.)
Präsident Ley:
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen nicht
vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Zunächst über den Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Landtags-
(Präsident Ley)
fraktion, Drucksache 13/1732. Wer für die Annahme der Drucksa-
che 13/1732 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der
Antrag Drucksache 13/1732 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zu-
gestimmt haben die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und
der FDP. Alle anderen Abgeordneten haben den Antrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Landtags-
fraktion, Drucksache 13/1747. Wer für die Annahme der Drucksa-
che 13/1747 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der
Antrag Drucksache 13/1747 mit Stimmenmehrheit angenommen
ist. Zugestimmt hat die CDU-Fraktion, abgelehnt haben alle übrigen
Fraktionen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtags-
fraktion, Drucksache 13/1751. Wer für die Annahme der Drucksa-
che 13/1751 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist
dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der
Antrag 13/1751 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt
haben die Mitglieder der SPD-Fraktion, abgelehnt haben alle Abge-
ordneten der übrigen Fraktionen.

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Re: Landtagsprotokoll vom 16. Januar 2008

Beitrag von cb » Fr, 22.02.2008 18:02

Zum besseren Verständnis noch die Anträge der Parteien:

http://www.landtag-saar.de/dms13/Ag1747.pdf (Drucksache 13/1747 - CDU) - angenommen. Dafür: CDU, Dagegen: FDP, GRÃœNE, SPD
http://www.landtag-saar.de/dms13/Ag1732.pdf (Drucksache 13/1732 - Grüne) - abgelehnt. Dafür: Grüne, FDP - Dagegen: CDU, SPD
http://www.landtag-saar.de/dms13/Ag1751.pdf (Drucksache 13/1751 - SPD) - abgelehnt. Dafür: SPD - Dagegen: CDU, FDP, Grüne
First, they ignore you.
Then they laugh at you.
Then they fight you.
Then you win.
(M. Ghandi)

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