Re: Grüne
Verfasst: Fr, 26.09.2008 12:02
http://www.landtag-saar.de/aboservice/g ... hp?id=2831
LANDTAG DES SAARLANDES
Drucksache 13/2093
13. Wahlperiode
25.09.2008
ANTRAG
der B90/Grüne-Landtagsfraktion
betr.: Schutz von Eigentum und Gesundheit und Ausgleich sämtlicher Schäden im
Steinkohlenbergbau durchsetzen!
Der Landtag wolle beschließen:
Der Steinkohlenbergbau im Saarland verursacht unzumutbare materielle wie immate-
rielle Schäden. Seit dem Jahr 2000 kam es durch den Bergbau in rund 1.000 Fällen zu
Beben mit einer Stärke von 1,9 bis 3,7. Davon betroffen sind im Raum Dillingen und
Saarlouis rund 100.000 Menschen.
Bereits nach dem geltenden Bergrecht sind Eigentumsbeschränkungen durch den
Steinkohlenbergbau nur zulässig, wenn sie im Interesse der Rohstoffsicherung erfol-
gen. Von einer Kohleförderung zum Zweck der Rohstoffsicherung kann aber nicht die
Rede sein. Nach wie vor ist Steinkohle am Weltmarkt uneingeschränkt verfügbar, und
das zu Preisen, die weit unter den Gestehungskosten in Deutschland liegen: Der BA-
FA-Preis für Kraftwerkskohle etwa betrug im zweiten Quartal 2008 gerade einmal
106,01 €/t SKE. Er liegt damit nach wie vor weit unter den Förderkosten, die selbst das
günstigste deutsche Bergwerk derzeit aufzuweisen hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit seinem Urteil (Az: V ZR 28/08 vom 19. Sep-
tember 2008) die Rechte von Hausbesitzern gestärkt, deren Immobilien durch Erschüt-
terungen aus dem Bergbau beschädigt werden. Damit ist klargestellt, dass die An-
sprüche nicht nur auf das Bergrecht gestützt werden können, das einen Ausgleich für
Sach- und Körperschäden vorsieht, sondern dass auch das weiterreichende Nachbar-
schaftsrecht zur Anwendung kommt. Das Nachbarschaftsrecht ermöglicht einen Aus-
gleich auch für Immissionen aller Art wie Lärm, Gestank, Erschütterungen durch den
Bergbau und die dadurch hervorgerufenen psychischen Beeinträchtigungen.
Dem Schutz des Eigentums und dem Grundsatz der Naturalrestitution ist nun auch
gegenüber den Bergbaubetroffenen Rechnung getragen. Damit ist die Voraussetzung
dafür geschaffen, dass das Verursacherprinzip endlich auch im Steinkohlenbergbau
angewandt wird. Auch der Steinkohlenbergbau muss nun die externen Kosten, die er
verursacht, in angemessenem Umfang bei seinen Produktionsentscheidungen in
Rechnung stellen.
Der Landtag fordert die Regierung des Saarlandes auf,
1. bei der Ruhrkohle AG zu erwirken, dass die berechtigten Ansprüche der Berg-
baubetroffenen, deren Wohn- und Lebensqualität bisher schon erheblich beein-
trächtigt wurden, unverzüglich und unbürokratisch erfüllt werden;
2. bei der Ruhrkohle AG die sofortige Einstellung des Abbaus zu erwirken, weil
die dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Kosten die zu erwartenden
Nutzen übersteigen. Da die externen Kosten nach dem neusten Urteil des BGH
vom verursachenden Unternehmen angemessen zu ersetzen sind, liegt dies
auch im Interesse der Ruhrkohle AG.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
LANDTAG DES SAARLANDES
Drucksache 13/2093
13. Wahlperiode
25.09.2008
ANTRAG
der B90/Grüne-Landtagsfraktion
betr.: Schutz von Eigentum und Gesundheit und Ausgleich sämtlicher Schäden im
Steinkohlenbergbau durchsetzen!
Der Landtag wolle beschließen:
Der Steinkohlenbergbau im Saarland verursacht unzumutbare materielle wie immate-
rielle Schäden. Seit dem Jahr 2000 kam es durch den Bergbau in rund 1.000 Fällen zu
Beben mit einer Stärke von 1,9 bis 3,7. Davon betroffen sind im Raum Dillingen und
Saarlouis rund 100.000 Menschen.
Bereits nach dem geltenden Bergrecht sind Eigentumsbeschränkungen durch den
Steinkohlenbergbau nur zulässig, wenn sie im Interesse der Rohstoffsicherung erfol-
gen. Von einer Kohleförderung zum Zweck der Rohstoffsicherung kann aber nicht die
Rede sein. Nach wie vor ist Steinkohle am Weltmarkt uneingeschränkt verfügbar, und
das zu Preisen, die weit unter den Gestehungskosten in Deutschland liegen: Der BA-
FA-Preis für Kraftwerkskohle etwa betrug im zweiten Quartal 2008 gerade einmal
106,01 €/t SKE. Er liegt damit nach wie vor weit unter den Förderkosten, die selbst das
günstigste deutsche Bergwerk derzeit aufzuweisen hat.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit seinem Urteil (Az: V ZR 28/08 vom 19. Sep-
tember 2008) die Rechte von Hausbesitzern gestärkt, deren Immobilien durch Erschüt-
terungen aus dem Bergbau beschädigt werden. Damit ist klargestellt, dass die An-
sprüche nicht nur auf das Bergrecht gestützt werden können, das einen Ausgleich für
Sach- und Körperschäden vorsieht, sondern dass auch das weiterreichende Nachbar-
schaftsrecht zur Anwendung kommt. Das Nachbarschaftsrecht ermöglicht einen Aus-
gleich auch für Immissionen aller Art wie Lärm, Gestank, Erschütterungen durch den
Bergbau und die dadurch hervorgerufenen psychischen Beeinträchtigungen.
Dem Schutz des Eigentums und dem Grundsatz der Naturalrestitution ist nun auch
gegenüber den Bergbaubetroffenen Rechnung getragen. Damit ist die Voraussetzung
dafür geschaffen, dass das Verursacherprinzip endlich auch im Steinkohlenbergbau
angewandt wird. Auch der Steinkohlenbergbau muss nun die externen Kosten, die er
verursacht, in angemessenem Umfang bei seinen Produktionsentscheidungen in
Rechnung stellen.
Der Landtag fordert die Regierung des Saarlandes auf,
1. bei der Ruhrkohle AG zu erwirken, dass die berechtigten Ansprüche der Berg-
baubetroffenen, deren Wohn- und Lebensqualität bisher schon erheblich beein-
trächtigt wurden, unverzüglich und unbürokratisch erfüllt werden;
2. bei der Ruhrkohle AG die sofortige Einstellung des Abbaus zu erwirken, weil
die dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Kosten die zu erwartenden
Nutzen übersteigen. Da die externen Kosten nach dem neusten Urteil des BGH
vom verursachenden Unternehmen angemessen zu ersetzen sind, liegt dies
auch im Interesse der Ruhrkohle AG.
Begründung:
Erfolgt mündlich.