Es interessiert schon einige Leute, was auf dieser "Koalitions-Clopapier-Rolle" steht.
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"Kohlepolitik und Kraftwerkspark
· Wir wollen möglichst kurzfristig ein Konzept zur Gestaltung des zukünftigen Kraftwerksparks
unter Beteiligung aller Akteure erarbeiten. Darin soll der weitere Ausbau
des Anteils der Erneuerbaren Energien an der Strom- und Wärmeversorgung vorrangig
erfolgen. Die Landesregierung kann in diesem Kontext wichtige Hilfestellungen
leisten, als Partner bei der Standortfindung, Moderator bei der Akzeptanzgewinnung
in der Bevölkerung und bei der Durchführung der Genehmigungsverfahren.
· Die Altersstruktur der mit fossilen Brennstoffen befeuerten Großkraftwerke macht in
den nächsten Jahren Modernisierungs- und Ersatzinvestitionen zwingend erforderlich.
Dazu kann auch der Neubau moderner Kraftwerke auf fossiler Basis (max. 500
MW) mit optimalen dem neuesten Stand der Technik entsprechenden Wirkungsgraden
und größtmöglicher Wärmeauskopplung zählen. Bis zur Inbetriebnahme solcher
Kraftwerke ist die Restlaufzeit der Bestandsanlagen technisch und betriebswirtschaftlich
zu optimieren. Investitionen in Erzeugungsanlagen auf Erdgas- und Biogas-Basis
dürfen nicht durch fehlende Anschlüsse ans vorgelagerte Netz blockiert werden.
· Das Ende des Bergbaus im Saarland steht bevor. Wir halten am endgültigen Kohleausstieg
fest.
Möglichkeiten, durch Bundesratsinitiativen einen Verzicht auf die Optionsklausel
zu erreichen und das endgültige Abbauende in Deutschland sozialverträglich
auf 2014 zu terminieren, werden wir prüfen. Um die Vermittlungschancen der Beschäftigten
im Bergbau zu verbessern, werden wir Umschulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
unterstützen. Wir bemühen uns, eine Umwidmung von Absatzbeihilfen
in Strukturbeihilfen durch Änderungsinitiativen auf Bundesebene zu erreichen.
· Wir bekennen uns dazu, den Auslaufprozess im Saarland sozialverträglich zu gestalten.
Wohlverstandene Sozialverträglichkeit bedeutet, betriebsbedingte Kündigungen
ebenso zu vermeiden wie größere Bergschäden und Werteverluste der Immobilien.
Zur Verbesserung der Rechte von Kommunen und Bergbaubetroffenen überprüfen
wir Maßnahmen auf Landesebene und Änderungsinitiativen zum Bundesberggesetz,
die es Kommunen und Bergbaubetroffenen ermöglichen, als Sachwalter des Gemeinwohls
in Zulassungsverfahren aufzutreten und die die Geltendmachung von Ansprüchen,
insbesondere auch den
Anspruch auf merkantile Wertminderung, erleichtern
bzw. ermöglichen. Eine Beendigung der Bergaufsicht wird nur dann ausgesprochen,
wenn den einschlägigen Bestimmungen des BBergG Rechnung getragen ist.
· Mit der Abarbeitung des Sonderbetriebsplanes für die Flöze 8.5 bis 8.7 im Feld Dilsburg-
Ost endet der Bergbau an der Saar in 2012 endgültig. Sollten wieder stärkere
Erderschütterungen mit einer flächenhaften Schadensverursachung auftreten, wird
die Zumutbarkeit des Abbaus sowie die Anordnung verschärfter Auflagen überprüft."
http://saarland-veraendern.de/media/KV_ ... kument.pdf