Der zwischen den Landesregierungen NRW, Saarland, dem Bund, der DSK und der IG BCE abgeschlossene Steinkohlekompromiss mit einer Revisionsklausel 2012 , falls diese nicht greift, 2018 mit einem sozialverträglichen Ausstieg aus der subventionierten Steinkohleförderung, hat Bestand und wird mit Sicherheit von keiner Seite mehr irgendwie
geöffnet. Wenn alles klappt, unterzeichnet Bundespräsident Köhler dieses Steinkohlefinanzierungsgesetz noch im November.
Es ist so, dass auch im Saarland wesentlich mehr als die fast 4.000 Arbeitsplätze aus dem Bergbau direkt betroffen sind. Etwa die gleiche Zahl kommt noch einmal von den Zulieferbetrieben, die zu einem großen Teil der Metallindustrie angehören und sich ebenfalls neu orientieren müssen (wenn sie können). Der politisch beschlossene Personalabbau ist kompliziert und muss zu jeder Zeit die Produktion und Logistik sowie die zugesagten Abbaumengen sicherstellen. Ein vorzeitiges Ende ist daher nicht denkbar.
Und was die Post, Telekom und andere unter sozialverträglichen Personalabbau verstehen, sieht man ja täglich.Ausgliedern, umschichten, entlassen.
Was Ford und die Dillinger Hütte angeht, so haben beide Gutachter beauftragt, mögliche Gefahren und Auswirkungen für ihre Produktion zu ermitteln.
Eine direkte Gefährdung dieser Arbeitsplätze ist nach wie vor nicht gegeben, das würden Ford, die Dillinger Hütte sowie die DSK mit Sicherheit nicht hinnehmen.
Meines Erachtens müsste der Protest in folgende Richtung gehen:
Für eine gerechte Entschädigung und Bergbau ohne Erschütterung.
Was mit ihren Häusern geschieht, ist nicht hinnehmbar.
Ganz klar, hier ist Dialog und eine für alle Seiten faire Lösung nötig.
Aus heutiger und aus geologischer Sicht geht man davon aus, dass mit dem Abbau in der Primsmulde Nord die Anzahl der Erschütterungen deutlich sinken, wenn nicht komplett vorbei sein dürfte.
Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie führt am 22.Oktober 2007 eine öffentliche Anhörung zum Steinkohlefinanzierungsgesetz durch. Dazu wurde die IG BCE um Stellungnahme gebeten.
Ich habe mir erlaubt, die offizielle Stellungnahme einmal hier anzufügen.Auf
http://www.igbce.de gibt es weitere Infos zum Thema.
Stellungnahme
der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
zum
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus bis zum Jahr 2018
(Steinkohlefinanzierungsgesetz)
Die IG BCE betrachtet den Entwurf zum Steinkohlefinanzierungsgesetz als entscheidenden Schritt für den deutschen Steinkohlenbergbau und den RAG-Konzern. Zusammen mit der Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Nordrhein-Westfalen, Saarland und RAG AG hat das Steinkohlefinanzierungsgesetz historische Tragweite.
Die IG BCE begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf für den schwarzen und weißen Bereich der RAG Planungssicherheit erreicht wird und damit die langfristige Klarheit, auf die alle Beschäftigten lange warten mussten.
Aus energiepolitischen Gründen ist die Beendigung des Steinkohlenbergbaus falsch. Wenn die Politik trotzdem aus dem Bergbau aussteigen will, trägt sie die Verantwortung für die Folgen. Die IG BCE erkennt den Primat der Politik an und hat gefordert, den weiteren Anpassungsprozess sozialverträglich, das heißt ohne betriebsbedingte Kündigungen, zu gestalten und über eine Optionsklausel den Auslaufbeschluss 2012 zu überprüfen.
Der Gesetzentwurf entspricht diesen Anforderungen. Er sichert die Finanzierung des deutschen Steinkohlenbergbaus mindestens bis 2018 und damit die Sozialverträglichkeit; ein früheres Auslaufdatum wäre nicht sozialverträglich, weil es betriebsbedingte Kündigungen erzwänge. Er verhindert durch § 1, Abs. 2 die Unumkehrbarkeit energiepolitischer Fehlentscheidungen.
Das Gesetz ist auch eine Voraussetzung für den integrierten Börsengang des "weißen Bereichs" der RAG mit Degussa, Steag und Immobilien, der inzwischen als Evonik Industries AG firmiert. Die IG BCE unterstützt den integrierten Börsengang, der den Beschäftigten eine
Zukunftsperspektive bietet. Die weiteren erforderlichen Beschlüsse der Aufsichtsgremien der RAG-Stiftung und der RAG AG sind erst auf der Basis dieses Gesetzes möglich.
Wichtig ist, dass das Gesetz Anfang Dezember in Kraft tritt und der Bergbau noch in diesem Jahr die zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebs handels- und bilanzrechtlich erforderlichen Zuwendungsbescheide erhält. Erst auf dieser Grundlage kann dann eine neue Bergbauplanung vorgenommen werden.
Für die IG BCE sind folgende Regelungen besonders zu würdigen:
§ 1 trägt der energiepolitischen Vernunft insoweit Rechnung, als er festlegt, dass die Beendigung des subventionierten Bergbaus nicht unwiderruflich ist. Mit Beteiligung der IG BCE wird 2012 überprüft, ob der Steinkohlenbergbau auch nach 2018 weiter gefördert wird.
Aus energiepolitischen Gründen ist ein Auslaufbergbau falsch:
Der Bedarf und die Bedeutung der Kohle insbesondere in der Stromerzeugung steigen. Bis 2030 rechnen prognos und das EWI mit 90 Mio. t Bedarf an Kohle zur Stromversorgung, fast ein Drittel mehr als der heutige Gesamtverbrauch. Steinkohle wird danach zum wichtigsten Primärenergieträger der deutschen Stromerzeugung, ihr Anteil steigt von heute 22 auf dann 31 Prozent. Nur kleiner Anteil der Weltkohleförderung gelangt überhaupt in den Export. Der überwiegende Teil der weltweiten Förderung wird im Gewinnungsland selbst verbraucht. Da der Kohleverbrauch weltweit steigt, ist mit zunehmenden Verteilungskämpfen auf den Weltmärkten zu rechnen. In dieser Situation ist eine Politik hochriskant, die den deutschen Kohlebedarf nur über Importe decken will.
Dem Steinkohlenbergbau wird entgegen gehalten, dass die Förderkosten mehr als doppelt so hoch wie der Weltmarktpreis seien und deshalb keine Chance auf Wettbewerbsfähigkeit bestehe. Der Gegenbeweis wurde auf dem Rohölmarkt angetreten. Die derzeit sehr hohen Ölpreise sind nicht nur durch Krisen oder spekulative Elemente zu erklären, sondern überwiegend dadurch, dass die freie Kapazität in der Ölförderung drastisch zurückgegangen ist. Die Frage ist also nicht, ob jemals die deutsche Steinkohle die Förderkosten z.B. südafri-kanischer Kohle erreichen würde, sondern die Frage ist allein, ob auch der Weltmarkt für Steinkohle so knapp werden könnte wie der Ölmarkt heute. In diesem Fall wären deutliche 2
Preissteigerungsspielräume nach oben gegeben. Es sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass schon heute aus heimischer Steinkohle wettbewerbsfähig Koks her-gestellt werden kann und jetzt auch auf dem Wärmemarkt die heimische Steinkohle wieder konkurrenzfähig geworden ist.
Auch die Europäische Kommission sieht diese Risiken der Importabhängigkeit. Sie hat deshalb ausdrücklich den EU-Mitgliedstaaten gestattet, die Sicherung ihrer Energieversorgung und den Zugang zu den Lagerstätten durch Beihilfen zu fördern. In ihrem Grünbuch hat die Kommission die Notwendigkeit einer Minimierung der Abhängigkeit von Rohstoff- und Energieimporten betont. Für einen nachhaltigen Energiemix sei der Zugriff auf eine heimische Produktion in strategischem Umfang zwingend notwendig.
§ 5: Die Verlängerung des Anpassungsgeldes bis Ende 2022 ist unverzichtbar, um weiterhin die sozialverträgliche Gestaltung des Personalabbaus ohne Entlassungen zu ermöglichen. Dazu bedarf es der zügigen Umsetzung durch Fortsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie über die Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus auf der Grundlage dieses Gesetzes.