Verlängerung des Verfahrens in Reisbach notwendig

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Verlängerung des Verfahrens in Reisbach notwendig

Beitrag von cb » Mo, 05.11.2007 10:57

Reisbach, 4.11.2007



Herr Peter Müller
Ministerpräsident des Saarlandes
Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken
(per mail)

Verlängerung des Anhörungsbetriebsplanverfahrens für den Abbau des Strebes Flöz Wahlschied 8.7 um 9 Monate


Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wir bitten Sie um ein verändertes Zeitraster für das Anhörungsbetriebsplanverfahren des Strebes Flöz Wahlschied 8.7. Nach dem jetzigen Stand sollte das Verfahren zum 1.7.2008 abgeschlossen sein. Wir bitten um eine Verlängerung von 9 Monaten.


Begründung

Zwischen dem Wirtschaftsministerium des Saarlandes und der IGAB-Reisbach wurde am 18.6.2007 folgendes vereinbart:

"Alle Besprechungsteilnehmer waren sich einig, dass das Anhörungsbetriebsplanverfahren für den Abbau des Strebes Flöz Wahlschied 8.7 West des Bergwerks Saar so zügig ablaufen sollte, dass alle Widersprüche noch vor dem geplanten Abbaubeginn Mitte 2008 beschieden werden können. Dies würde gewährleisten, dass das Instrument des Sofortvollzuges zumindest im Widerspruchsverfahren nicht erforderlich wird."

Weiterhin war in dieser Vereinbarung festgehalten, dass der IGAB-Reisbach umgehend die von ihr seit Februar 2007 angeforderten Daten übermittelt werden. Im wesentlichen waren das die DSK-Schadensmeldungen an die Bergämter1 und Höhen- und Senkungsdaten2. Diese Daten werden benötigt um zu überprüfen, ob die Antragsunterlagen der DSK im vorgenannten Zulassungsverfahren fehlerfrei sind und ob die Bergbehörden sich bei ihrer Zulassungsentscheidung auf korrekte Daten stützen können.

Bis zum 8.10.2007 gingen uns diese Daten nicht zu.

Am 8.10.2007 wurde in einem weiteren Gespräch mit Staatssekretär Hettrich vereinbart:

1) "In Bezug auf die Schadensklassifikation (= DSK-Schadensmeldungen an die Bergämter) von Gebäuden fehlen der IGAB Reisbach nach wie vor noch Daten. Herr Schmitt (Leiter Bergamt) wird die Angelegenheit abklären und innerhalb von 14 Tagen für Abhilfe sorgen."

2) "Die Vertreter der IGAB monierten, dass bei den in letzter Zeit (Anmerkung von uns: seit ca. 3 Jahren) vorgelegten Höhenmessungen der Deutschen Steinkohle AG keine Ausgangshöhen angegeben seien. Herr Schmitt sagte zu, diese Angelegenheit mit der DSK AG zu klären und die entsprechenden Ausgangshöhen umgehend der IGAB Reisbach zur Verfügung zu stellen."

Bis heute sind uns diese Daten nicht zugegangen. Die Zusage vom 8.10.2007 wurde - wie frühere Zusagen - nicht eingehalten.

Die Bergämter bzw. die DSK verfügen über eine Vielzahl vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter. Wenn diese Organisationen neun Monate (seit Februar 2007) für die Erstellung einer ca. dreiseitigen Ãœbersichtstabelle3 benötigen, kann von uns - einer Interessengemeinschaft, deren Mitglieder in ihrer Freizeit tätig werden - nicht verlangt werden, diese Daten kurzfristig zu überprüfen. Da wir dazu unsere Mitglieder befragen und deren Mitteilungen auswerten müssen, braucht man nach unserer Auffassung wir für die Ãœberprüfung erheblich mehr Zeit als man für die Erstellung einer Tabelle.

Wir bitten Sie deshalb um ein verändertes Zeitraster für das Genehmigungsverfahren. Da wir schon seit Februar 2007, d.h. neun Monate, auf weitere Datenlieferungen warten, wäre es geboten, dass gesamte Verfahren um dieses Zeitfenster zu verschieben, d.h. statt Mitte 2008 Frühjahr 2009.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang ergänzend auf das Landtagsprotokoll vom 30.9.2004 (Drucksache 13/14, 13 Wahlperiode). Dort teilen Sie mit, dass Sie als Landesregierung daran interessiert sind, Genehmigungsverfahren ohne Sofortvollzug möglichst im normalen Verwaltungsverfahren abzuwickeln. Sie dürfen deshalb jetzt nicht zulassen, dass die DSK und die Bergbehörden Zeitverzögerungen provozieren, die dann über den Sofortvollzug zu Lasten der Bergbaubetroffenen gehen.

Da in den Antragsunterlagen nach unserer Auffassung noch weitere fragwürdige Feststellungen getroffen werden, bitten wie Sie außerdem um ein Gespräch zur Festlegung der Vorgehensweise in diesen Fällen.


Mit freundlichen Grüßen


Michael Schneider
1. Vorsitzender



Anlagen

Anlage 1

Nach Rechtssprechung der Saarl. Verwaltungsgerichte4 sind umfängliche Schäden ein Gemeinschadenstatbestand, der die Untersagung eines Abbaus zur Folge haben kann.

Im Rahmen eines Zulassungsverfahrens benötigen die Bergbehörden korrekte Informationen über bereits bestehende Schäden an den Häusern. Ohne Kenntnis der Vorschäden lässt sich nicht prognostizieren, ob der anstehende Abbau zu umfänglichen Schäden (= Schäden, die den Gemeinschadenstatbestand erfüllen) führen wird oder nicht.

Damit die Bergämter über diese Daten verfügen, wird die DSK regelmäßig in den Zulassungsauflagen verpflichtet, den Bergbehörden für jedes Haus im Einwirkungsbereich die Schadensentwicklung bei dem jeweils genehmigten Abbau mitzuteilen.

Um zu überprüfen, ob diese Schadensmeldungen der DSK an die Bergämter richtig sind und um damit die Arbeit der Bergbehörden zu unterstützen, wurden seit 2006 diese Meldungen von uns für Mitglieder unserer Interessengemeinschaft beim Bergamt Saarbrücken angefordert. Eine erste Lieferung ging uns mit Schreiben vom 20.2.2007 zu. Bei Ãœberprüfung wurde von unseren Mitgliedern festgestellt, dass die von der DSK den Bergämtern gemeldeten Schadensbilder nicht den tatsächlichen Schadensbildern entsprechen. Dies wurde den Bergämtern mit Nennung von Beispielen mehrfach mitgeteilt.

Um die Richtigkeit der den Bergämtern vorliegenden Klassifikationen umfassender zu überprüfen, wurden für eine Vielzahl weiterer Mitglieder seit Februar 2007 die Schadensklassifikationen angefordert, Lieferungen erfolgen bisher nicht. Das Bergamt Saarbrücken wurde von uns in der Vergangenheit in dieser Angelegenheit angesprochen. Die Lieferung wurde dann zwar immer wieder zugesagt, sie erfolgte aber nie.

Diese Berichte werden uns in Form einer einfachen Tabelle übermittelt.
(Beispiel ohne Namensnennung nachfolgend).



In der Zusammenstellung bedeutet

A
Keine Schäden vorhanden.
B
Leichte Schäden (Haarrisse in Wänden, Klemmen von Türen und Fenstern, Risse in Gipsputzdecken)
C
Mittlere Schäden (durchgängige Mauerwerksrisse, Schäden an Außenanlagen, Kanalbrüche)
D
Starke Schäden (Erneuerung eines Giebels oder einer Geschossdecke, Schäden, die den Einbau einer nachträglichen Sicherung erforderlich machen)
E
Besondere Maßnahmen (Einbau einer Zerrplatte, Anlegen von Entspannungsgräben)

Eine derartige Tabelle ist relativ schnell aus den Meldungen der DSK, die den Bergämtern vorliegen müssen, zu erstellen. Warum wir schon 9 Monate auf diese Angaben warten müssen, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Anlage 2

Neben den Senkungsdaten einzelner Objekte fehlen im wesentlichen die Ursprungshöhen aller Häuser unserer Mitglieder. Erst wenn die Ursprungshöhen mitgeteilt werden, können wir durch Nachmessungen überprüfen, ob DSK-Senkungsangaben korrekt sind.

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