Resolution zum Genehmigungsantrag der DSK für Reisbach

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cb
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Resolution zum Genehmigungsantrag der DSK für Reisbach

Beitrag von cb » Fr, 28.12.2007 18:25

Gemeinderatssitzung Saarwellingen vom 14.12.2007

Resolution zum Genehmigungsantrag der DSK für den geplanten Kohleabbau im Flöz Wahlschied unter Reisbach

Die von der DSK eingereichten Genehmigungsunterlagen zu dem Streb 8.7 West, Wahlschied, lassen viele Fragen offen.

1) Das Risiko von Beben beim Abbau unter Reisbach wird nur unzureichend erfasst. Die Mächtigkeit der Sandsteinpakete über dem Abbau ist - nach den uns vorliegenden Daten - nicht genau bekannt, Erkenntnisse über den Aufbau der Schichten unter dem Abbau liegen nicht vor. Die Ergebnisse der entsprechenden Tiefenbohrungen sollen unbedingt vorgelegt werden.

2) Die Senkungsprognosen der DSK sind z.T. inkonsistent und lassen Fragen offen. Die Problematik eventueller Nachsenkungen wird nicht gewürdigt.

3) Die Vernässungssituation wird nur unzureichend dargestellt. Dazu im Einzelnen:
a) Frühere Abbauten unter Reisbach haben zu Vernässungszonen geführt. Aus den Antragsunterlagen geht nicht hervor, wie die DSK damit umzugehen gedenkt und wie diese Vernässungen beseitigt werden.
b) Der Kapillareffekt (Aufsteigen des Wassers im Erdreich), wird nicht berücksichtigt.
c) Das auch dem Bergamt bekannte Senkungsdefizit vom letzten Abbau wird – soweit erkennbar – nicht berücksichtigt.
d) Die der Gemeinde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zugeleiteten Schadensmeldungen zeigen, dass Vernässungsschäden in vielen Bereichen Reisbachs auftreten. Zu den Ursachen dieser Vernässungen enthält der Zulassungsantrag keine Angaben.

Die offenen Fragen sind im Rahmen des Zulassungsverfahrens umfassend zu klären. Eine Zulassung darf erst nach Klärung dieser Sachfragen erfolgen. Nach den Erfahrungen mit den Bergämtern bei früheren Abbauten müssen an diesem Klärungsprozess unabhängige Sachverständige beteiligt werden.

Weiterhin ist zu fordern, dass Daten, die zur Ãœberprüfung des Abbauvorhabens notwendig sind, der Gemeinde und den vom Abbau Betroffenen von den Landesbehörden und der DSK umgehend zur Verfügung gestellt werden. Bisher fehlt noch ein Teil der angeforderten Daten, insbesondere die Schadensübersicht von allen Abbauten unter Reisbach ab dem Jahre 2004.

Der Gemeinderat fordert das Bergamt auf, die angesprochenen Fragen zu beantworten und im anstehenden Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Sollte dies nicht gelingen, ist die Zulassung solange nicht zu erteilen, bis die Fragen geklärt sind.

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