Strafrechtlicher Rahmen - Peter Müller

Sagen Sie Ihre Meinung zu den Erdbeben und dem Kohleabbau

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WalterN

Strafrechtlicher Rahmen - Peter Müller

Beitrag von WalterN » Mo, 17.03.2008 20:18

Sehr geehrter Herr Peter Müller,

das Wirtschaftsministerium liest hier in diesem Forum mit.

So wie sich die Dinge entwickeln, können wir Bergbaubetroffene damit rechnen, dass nach den Osterfeiertagen der Kohleabbau im Saarland wieder angefahren wird. Man suggeriert uns jetzt einen riesen Deal: Man verzichtet auf die Primsmulde und verlegt den Kohleabbau nach Grangeleisen. Nur leider hat es in Grangeleisen unzählige bergbaubedingte Erdbeben gegeben, auch dort hatte die DSK den Kohleabbau nie unter Kontrolle.

Lieber Herr Müller,

ich gehe davon aus, dass Ihre Landesregierung die Wiederaufnahme des Kohleabbaues in Grangeleisen nach meiner Meinung gegen jeden Sach- und Menschenverstand nochmal genehmigen wird. Sie dürfen davon ausgehen, dass im Fall ein neuen schweren bergbaubedingten Beben, bei dem nochmals Ziegeln von unserem Dach fallen und dadurch eventuell das Leben meiner Frau oder meiner Person nochmals gefährdet wird, Sie sich sicher sein dürfen, dass ich Sie Herr Müller im vollen Umfang für Sach- und Personenschäden strafrechtlich und zivilrechtlich verklagen werde. Bei einem neuen Anfahren tragen Sie die Verantwortung im vollen Umfang.

Das Bergrecht setzt das Strafrecht nicht außer Kraft ...

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Re: Strafrechtlicher Rahmen - Peter Müller

Beitrag von IGBCKEGJKOPRS » Mo, 17.03.2008 22:38

Und welchen Tatbestand wollen Sie erfüllt sehen ?

WalterN

Re: Strafrechtlicher Rahmen - Peter Müller

Beitrag von WalterN » Mo, 17.03.2008 23:45

Und welchen Tatbestand wollen Sie erfüllt sehen ?
... mach Dir mal Gedanken, vielleicht kommst Du selber drauf ...

IGBCKEGJKOPRS
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Re: Strafrechtlicher Rahmen - Peter Müller

Beitrag von IGBCKEGJKOPRS » Di, 18.03.2008 14:25

Ich komme halt eben nicht selbst drauf, deshalb habe ich ja angefragt.

Lifestyle
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Re: Strafrechtlicher Rahmen - Peter Müller

Beitrag von Lifestyle » Di, 18.03.2008 18:52

Hallo,

bin juristisch nicht gerade unterbelichtet - aber wie man Herrn Müller persönlich über das Strafrecht verklagen soll ist mir ein Rätsel und macht auch sicherlich keinen Sinn.

Solche Drohungen bringen Herrn Müller nur weg von den Bebenopfern hin zu den Verursachern.
Wegen solcher Drohungen läßt sich doch ein MP nicht beeinflussen. Höchstens negativ für den, der Ihn bedroht.

Meiner Meinung nach kann man selbst im Schadensfall und das selbst bei schwerster körperlicher Verletzung nur Zivilrecht gegen den Verursacher (RAG) geltent machen, da der Abbau ja genehmigt wurde.

Anders müsste man ja beweisen das die Abbaugenemigung schon juritsich nicht korrekt war.
Und selbst dann könnte man eventuell die Landesregierung verklagen, aber nich den MP.
Die Beweisführung will ich sehen. Es gilt immer noch jemand als unschuldig solange nicht seine Schuld bewiesen ist. Da hilft auch kein wir haben es immer schon gesagt und es ist so gekommen - das ist kein Beweis. Das beweist nur, das die Vorhersage gestimmt hat. Für jedes Gutachten gibt es ein Gegengutachten. Das Verfahren würde weit über 2018 hinausgehen und man bräuchte einen Multimillionär um es zu führen.

WalterN

Re: Strafrechtlicher Rahmen - Peter Müller

Beitrag von WalterN » Di, 18.03.2008 19:09

aber wie man Herrn Müller persönlich über das Strafrecht verklagen soll ist mir ein Rätsel und macht auch sicherlich keinen Sinn.
Ãœber dem Bergrecht steht in der deutschen Verfassung immer noch das Grundgesetz ...Artikel 2 "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" (Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht). Mit einer geleisteten Unterschrift für einen weiteren Abbau wird der Artikel 2 für uns alle eingeschränkt und außer Kraft gesetzt. Für den weiteren Abbau gibt es keinerlei Garantien ... man setzt uns wiederum der Gefahr aus.

Weder befindet sich das Saarland im Kriegszustand, welches es rechtfertigen würde, dass unsere verfassungsgeschützen Grundrechte eingeschränkt werden könnten ... noch darf ein Bergrecht selbiges Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einschränken.

Lifestyle
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Re: Strafrechtlicher Rahmen - Peter Müller

Beitrag von Lifestyle » Mi, 19.03.2008 2:00

Hallo,

ich möchte keines Falls in einer nicht mehr endenden Diskussion landen und bin auch klar gegen den Bergbau.
Auch habe ich Verständnis für Ihren Ärger und auch das nicht jeder Jurist ist (ich auch nicht). Aber ich muß Ihnen leider noch einmal widersprechen und dann ist das Thema für mich erledigt. schließlich stehen wir auf der gleichen Seite. Ich versuche es so einfach wie möglich auszudrücken.

Nochmal PM kann auch über das Grundgesetz nicht verklagt werden. PM ist nicht der Verursacher (juristisch gesehen - moralisch mag das anders sein).
Das ihm unterstellte Bergamt erteilt nach rechtlicher Prüfung ( die machen die - und die funktioniert - ich möchte jetzt kein Buch schreiben..) eine Abbaugenehmigung. Verklagbar wäre in diesem Fall eventuell und da glaube ich nicht dran, wie gesagt, das würde über 10 Jahre dauern und man bräuchte einige Millionen und man hätte kaum eine Chance, das Bergamt. Diese würden sagen (vereinfacht ausgedrückt): Bitte wenden Sie sich an den Verursacher die RAG. Wir haben kein Beben herbeigeführt sondern lediglich nach positiven Gutachten entschieden den Abbau zu genehmigen. Danach haben die falsch abgebaut.

Ok jetzt gehen wir mal von der unwahrscheinlichen Annahme aus Sie könnten dem Bergamt beweisen, das Sie die Genehmigung in dem vollen Wissen das dabei Menschen mit 100%iger Sicherheit getötet werden erteilt haben, was Sie natürlich nicht können.

Dann könnten Sie, was äußert unwahrscheinlich ist, nur das Bergamt als juristische Person verklagen - keines Falls deren obersten Vertreter. Dieser vertritt nur als oberster Angestellter das Bergamt, selbst wenn dies PM ist können Sie nur das Bergamt verklagen ( was das Bergrecht im Ãœbrigen zivilrechtlich erlaubt, strafrechtlich nach erteilter Abbaugenehmigung fast komplett ausschließt) und nicht deren Vertreter als private Person.
Er unterschreibt also nur als Vertreter eines juristischen Organs und nicht als PM-Privat. Folgend kann in erster Instanz auch nur das juristische Organ und nicht deren Vertreter verklagt werden.

Ich versuche es Ihnen einmal anders zu erklären wie das Grundgesetz in diesem Fall zu verstehen ist.
Wir wissen genau - und das ist 100%ig belegbar, dass die Gruppe der Autofahrer (ich gehöre auch dazu) in diesem Jahr tausende Verkehrstote verursachen wird. Und dennoch können Sie nicht Merkel verklagen weil diese das Autofahren in Deutschland erlaubt. Juristisch ist das genau das gleiche - Sie hätten nur bessere Karten wegen der Beweisbarkeit. Und glauben Sie mir - die Gruppe der Angehörigen von Verkehrsopfern ist größer als die unsrige und denen ist Schlimmeres wiederfahren.
Aber kaum einer der Verursacher hat vorsätzlich gehandelt. Gegen die, welche Vorsätzlich bzw grob Fahrlässig gehandelt haben ( das wäre in unserem Fall die RAG ist aber juristisch schwer zu beweisen)) können Sie juristisch vorgehen. Aber nicht gegen den der das Autofahren erlaubt.
Es geht trotz der vielen jährlichen Toten in die Kategorie: Unfall - da greift kein Grundgesetz. Unfälle passieren im Rahmen des Erlaubten. Da gibt es tausende andere Bereiche.
Das Autofahren an sich war erlaubt, obwohl man genau wusste es würde Tote geben. Wirtschaftlich wäre es für die Regierung unmöglich das Autofahren zu verbieten.

So oder ähnlich stehen wir auch da - und deswegen helfen Drohungen gegen PM nichts. Die einzige Möglichkeit ist Ihn auf unsere Seite zu bringen.

Der ganze Text stellt lediglich meine private juristische Meinung dar und ist bitte in keinster Weise moralisch gegen mich zu kommentieren.

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