Mit der Begründung „Für den Abbau in Grangeleisen bestehe keine akute Gefahr für Leib und Leben“ wird unabhängig von den Eindrücken der starken Zerstörungen des schweren Bebens vom 23.02.2008 ein weiterer Kohleabbau mit fragwürdigen Gutachten wieder freigegeben. Die Abbaugeschwindigkeit wird durch das Oberbergamt nun auf drei Meter pro Tag beschränkt. Hier darf die Frage erlaubt sein, warum man auf diese geniale Idee den Vorschub zu begrenzen, erst nach hunderten von bergbaubedingten Erdbeben kommt? Deshalb wirkt die aktuelle Entscheidung als Farce, die erklärten Auflagen sind unzureichend.
Zitat einer Auflage „Von erschütterungsempfindlichen Konstruktionen dürfe keine Gefahr ausgehen“. Dürfen unsere Häuser in Zukunft wieder wackeln und Schäden erleiden, aber es dürfen keinesfalls Ziegel vom Dach fallen und eine Person gefährden? Auflagen als Interpretation? Ein Haus ist auch eine erschütterungsempfindliche Konstruktion.
Ministerpräsident Müller erklärt wörtlich "Das ist das Ende des Bergbaues" und man baut ab morgen wieder Kohle ab ... es scheint die Sonne, aber es regnet eigentlich - ich hoffe auf ein baldiges politisches Aus für Peter Müller.