Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Sagen Sie Ihre Meinung zu den Erdbeben und dem Kohleabbau

Moderatoren: merlin, ForenAdmin

maxpaul87
Beiträge: 45
Registriert: Di, 11.03.2008 11:08

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von maxpaul87 » Fr, 19.09.2008 19:26


gohome
Beiträge: 304
Registriert: Do, 09.03.2006 12:40

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von gohome » Fr, 19.09.2008 19:28

Schließe mich Jörg an: diesem Bergbaubetroffenen müssen wir danken, dass er für uns alle diesen SIEG erkämpft hat!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Auch wenn Elmar das anders sieht, dies ist ein wunderbarer Tag, denn anscheinend haben wir doch noch Rechte als Bergbaubetroffene, auch wenn sich bisher die Verantwortlichen nicht darum gekümmert haben.
Wie oft wurde uns schon versprochen das BBerG müsse geändert werden, aber letztendlich hat es niemand interessiert! Und bei den nächsten Wahlen wird dieses Thema bestimmt wieder angesprochen, aber wirklich ändern wird sich wieder nichts!

Werner Lehnert
Beiträge: 137
Registriert: Di, 02.11.2004 20:05

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von Werner Lehnert » Fr, 19.09.2008 20:31

Es tummeln sich in diesem Forum nur wenige frustrierte künftige NRW-Arbeitnehmer herum. Diejenigen, die ihre ungebetenen Kommentare loslassen, sind 1965 und später geboren und müssen deshalb noch ein paar Jahre im Ruhrgebiet arbeiten, bis sie dann mit 49 endgütig nicht mehr von der RAG gebraucht werden.

Der Anwalt unseres Klägers hat gezeigt, wie es anders besser geht. Im Alter von über 70 Jahren brillierte er mit juristischem Scharfsinn. Die mehr als 30 minütigen Ausführungen dieses erfahrenen Anwaltes waren so beeindruckend und spannend, wie man sie sonst nur aus sehr guten Kinofilmen kennt.

Kinofilmen, in denen es auch um den Kampf "David gegen Goliath" geht. Kinofilme, in denen das scheinbare Filmopfer mit einem scheinbar schwächeren Anwalt in einen aussichtslosen Prozess zieht und gewinnt.

Das Tolle am heutigen Urteil waren gleich mehrere Aspekte. Das scheinbare Opfer gewann. Der scheinbar in die Jahre gekommene Anwalt verfügt über ein beeindruckendes juristisches Fachwissen. Es wurde derart präzise vorgetragen, dass einerseits die Richter des Bundesgerichtshofes seiner Argumentation folgten und andererseits die beklagte RAG, bzw. deren juristische Vertretung ganz schnell spürte, dass sie sich erstmals nicht auf ihr preussisches Berggesetz aus dem Jahr 1865 verlassen kann. Der zweite Anwalt, der eigentliche Anwalt des Klägers aus Lebach, darf in der Würdigung nicht zu kurz kommen. Die juristische Basisarbeit wurde sicherlich aus Lebach geleistet. Schliesslich geht auch ein Dankeschön an die Stadt Lebach, die das finanzielle Risiko des Prozesses zu einem grossen Teil trug. Subventionsprofessor Pohmer von der RAG gab Anfang dieses Jahrzehnts die Initialzündung zu diesem Prozess, indem er das RAG-Propagandablatt "Nachbarschaftszeitung Durchblick" in den Bergschadensgebieten verteilen liess. Seit heute ist klar: die RAG ist - juristisch gesehen - unser vertikaler Nachbar. Dieser juristische Umstand führt dazu, dass die RAG ihre Erdbeben in Zukunft auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch / Immissionen, entschädigen muss.

Sehr erfreulich war wieder einmal, dass soviele Mitstreiter aus den unterschiedlichen Bergschadensgebieten nach Karlsruhe mitfuhren. Ihnen ging es sicherlich so wie mir: mehr und mehr das Gefühl zu bekommen, dass die Jurisdiktion in Deutschland zu realisieren scheint, dass die vom Bergbau betroffenen Menschen nicht länger die Opfer von Politikern sein dürfen, die unfähig sind, das Bundesberggesetz aus dem Jahr 1865 zu reformieren.

Benutzeravatar
WSchaefer
Beiträge: 525
Registriert: Mi, 12.12.2007 10:40

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von WSchaefer » Fr, 19.09.2008 21:04

Wir waren auch begeistert von dem Gerichtsurteil des BGH. Endlich wird mal Recht gesprochen! Alle Achtung vor dem Durchhaltevermögen und den passenden Worten des Klägers im Fernsehen. Er hat das Drama gut auf den Punkt gebracht!
Mit 2600 Euro sind zwar immaterielle Schäden nicht zu beheben, die durch die ständigen Beben entstanden sind, dennoch hat die Anerkennung der immateriellen Schäden einen bedeutsamen Wert für Bergbaubetroffene, die bisher schutz- und rechtlos der Abbautätigkeit mit seinen Begleitfolgen ausgesetzt waren.

Zu dem Beitrag von Elmar:
Es gibt Menschen, die heute noch unter Albträumen, schlaflosen Nächten, Ängsten und körperlichen Erkrankungen leiden, die durch die ständigen Erdbeben verursacht wurden. Und da klingen die Worte dieses Bergmanns, der sich Elmar nennt, wie Hohn!

Aber hierzu passt ein Zitat von L. Feuerbach:

"Niemand urteilt schärfer als der Ungebildete-
er kennt weder Gründe noch Gegengründe und glaubt sich immer im Recht!"

S. und W. Schäfer

Mogelnix
Beiträge: 111
Registriert: Mi, 06.02.2008 19:38

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von Mogelnix » Fr, 19.09.2008 21:52

Werner Lehnert hat geschrieben:
Der zweite Anwalt, der eigentliche Anwalt des Klägers aus Lebach, darf in der Würdigung nicht zu kurz kommen. Die juristische Basisarbeit wurde sicherlich aus Lebach geleistet.
richtig, man muss erst einmal auf die Idee kommen, nicht im Berggesetz nachzuschlagen, sondern die RAG mit dem BGB auf die Hörner zu nehmen!

Ich ziehe den Hut vor Herrn RA Friedrichs.

Benutzeravatar
WSchaefer
Beiträge: 525
Registriert: Mi, 12.12.2007 10:40

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von WSchaefer » Fr, 19.09.2008 21:57

Allen Beteiligten gebührt große Hochachtung!

S. und W. Schäfer

Mogelnix
Beiträge: 111
Registriert: Mi, 06.02.2008 19:38

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von Mogelnix » Fr, 19.09.2008 21:59

Werner Lehnert hat geschrieben: ... dass einerseits die Richter des Bundesgerichtshofes seiner Argumentation folgten
vergesst mir dabei den Amtsrichter in Lebach nicht, der in seinem Urteil bereits richtig lag!

Ich ziehe den Hut vor diesem Richter in Lebach!

Mogelnix
Beiträge: 111
Registriert: Mi, 06.02.2008 19:38

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von Mogelnix » Fr, 19.09.2008 22:03

Hallo liebe Schäfers,
WSchaefer hat geschrieben:
Zu dem Beitrag von Elmar:
Es gibt Menschen, die heute noch unter Albträumen, schlaflosen Nächten, Ängsten und körperlichen Erkrankungen leiden, die durch die ständigen Erdbeben verursacht wurden. Und da klingen die Worte dieses Bergmanns, der sich Elmar nennt, wie Hohn!

Aber hierzu passt ein Zitat von L. Feuerbach:

"Niemand urteilt schärfer als der Ungebildete-
er kennt weder Gründe noch Gegengründe und glaubt sich immer im Recht!"
ich glaube mittlerweile zu wissen wer Elmar ist. Feuerbach hat Recht! ;-)




Benutzeravatar
UnusualSuspect
Beiträge: 111
Registriert: Sa, 24.11.2007 14:22
Wohnort: Saarwellingen

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von UnusualSuspect » Sa, 20.09.2008 19:59

Wow, wie geil is das denn?
Hut ab vor Herrn Löw! Nachdem ich wirklich schon geglaubt hatte, das deutsche Recht würde vor Jahrhundertealten Bergrechten kapitulieren, wurde ich glücklicherweise eines Besseren belehrt...Also, weiter für den Stopp des Bergbaus unter bewohntem Gebiet kämpfen, es lohnt sich!!!
ROCK THE DSK !!!

nurmalso
Beiträge: 30
Registriert: Fr, 19.09.2008 20:55

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von nurmalso » Sa, 20.09.2008 20:23

Ich glaube, da wurde eine Lawine ( Urteil des BGH ) losgetreten, die nicht nur für unser Saarland, sondern auch im ganzen Bundesgebiet, schädlich sein wird. Dieses Urteil wird nun jeden dazu veranlassen zu klagen, wenn er glaubt seine Wohnqualität sei vermindert. Einige Beispiele : Dillinger Hütte - Gestank -, Ford Werke - erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Zulieferer -, nördl. Saarland - Lärmbelästigung durch Tiefflieger, die in der Nähe eines Truppenübungsplatzes wohnen -Nachtmanöwer mit Schußwaffengebrauch - , u.s.w.
Ich verstehe euch, aber ich glaube nicht, daß das saarländische Gericht sich dazu durchringt, dem Kläger eine Entschädigung zusprechen wird.
wir werden weitersehen.
nurmalso

Benutzeravatar
ich
Beiträge: 442
Registriert: Di, 16.08.2005 19:27
Kontaktdaten:

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von ich » Sa, 20.09.2008 21:58

Das Nachbarschaftsrecht zählt für die aufgeführte Industrie wie DH, Ford, ... sowieso. Das BGH-Urteil hat hier nichts geändert. Was sich geändert hat ist, dass endlich einmal das Prinzip "Bergrecht Bergrecht über alles" durchbrochen wurde. Hier hat das Bergrecht bislang nämlich alles gebrochen, was unsere westliche Gesellschaft eigentlich ausmacht. Grundgesetz mit Recht auf körperliche Unversehrtheit ebenso, wie andere elementare Rechte.

Kurz zusammengefasst: Es hat sich ausschließlich für den Bergbau etwas geändert, nicht für die anderen Industrien, die sich schon seit der Existenz demokratischer Grundsätze auch an diesen orientieren mussten.
Mit freundlichem Hört Auf
Ich

http://www.zukunft-statt-kohle.de
BildBildBild

nurmalso
Beiträge: 30
Registriert: Fr, 19.09.2008 20:55

Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe

Beitrag von nurmalso » Sa, 20.09.2008 22:32

Das lasss mal so geschrieben sein.
Den Bergbau gab es vor den Fordwerken, der Dillinger Hütte und Tiefflieger u.s.w.
Ich meinte nur , das alles kann auf uns (Saarland und Bundesrepublik), zukommen.
gruß
nurmalso

Antworten