§61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

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ich
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§61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von ich » So, 20.01.2008 8:48

Damit meine Frage nicht untergeht, mache ich mal einen neuen Beitrag auf.

Hintergrund sind die bereits dokumentierten Körperverletzungen und auch hunderte von Strafanzeigen wegen Körperverletzung, die in den letzten Monaten und Jahren bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sind.
http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic.php?f=6&t=427
Seit Jahren ist die Gefahr für Leben oder Gesundheit der Bergbaubetroffenen durch die Erdbeben bekannt. Eingestürzte Schornsteine, Ziegelsteine auf Bürgersteig/Straße, wo tagsüber Kinder spielen, Erwachsene gehen gibt es schon seit langem.

Das BBergG kennt sehr wohl Gefahren für Leben oder Gesundheit bei Dritten (also den Bergbaubetroffenen).

BBergG http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
§ 61 Allgemeine Pflichten
(1) Der Unternehmer ist für die ordnungsgemäße Leitung des Betriebes verantwortlich;
ihm obliegt die Sicherheit und Ordnung im Betrieb. Er ist verpflichtet,

1. für die ordnungsgemäße Errichtung des Betriebes und den ordnungsgemäßen
Betriebsablauf zu sorgen, insbesondere
a) unter Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,
arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Regeln sowie der sonstigen
gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse die erforderlichen Maßnahmen
und Vorkehrungen zu treffen, um Beschäftigte und Dritte vor Gefahren für Leben,
Gesundheit und Sachgüter zu schützen, soweit die Eigenart des Betriebes dies
zuläßt,
b) durch innerbetriebliche Anordnungen sicherzustellen, daß die verantwortlichen
Personen ihre Aufgaben erfüllen und ihre Befugnisse wahrnehmen können,

2. bei Zuständen oder Ereignissen im Betrieb, die eine unmittelbare Gefahr für Leben
oder Gesundheit
Beschäftigter oder Dritter herbeizuführen geeignet sind oder
herbeigeführt haben,
die zur Abwehr der Gefahr oder zur Rettung von Verunglückten
geeigneten Maßnahmen zu treffen,
Im BBergG steht klipp und klar, dass die DSK verpflichtet ist geeignete Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr zu treffen! Wenn die geeignete Maßnahme ein Abbaustopp ist, dann müssen sie das tun, ansonsten verstoßen sie gegen das Gesetz und machen sich strafbar!!! Dass die DSK eine geeignete Methode kennt die Erdbeben und damit die Gefahr zu unterbinden, hat man ja nicht zuletzt beeindruckend über Weihnachten gezeigt. Kann mir jemand erklären, warum die Staatsanwaltschaft das anders sieht und nicht gegen die Vertretungsberechtigten der DSK wegen permanentem und wissentlichem Verstoßes gegen § 61 BBergG ermittelt/reagiert?

Ansonsten verweise ich an dieser Stelle mal auf die Dissertation von Dipl.-Math. Jörn Wolff https://fridolin.tu-freiberg.de/archiv/ ... 460731.pdf , welche in der Abbildung 2.8 auch für Laien verständlich zeigt was zu tun ist, um die Erdbeben und damit die Gefahr für Leben oder Gesundheit der Bergbaubetroffenen einzustellen.

Weiteres schönes Zitat aus der Dissertation:
Magnitudenwerte von über 3,0 sind im deutschen Steinkohlenbergbau selten und werden
nur von sehr starken Ereignissen erreicht.
Mit freundlichem Hört Auf
Ich

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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von ich » Sa, 26.01.2008 9:53

Kein Anwalt hier, der meine Frage beantworten kann?

Nach den Beben heute sollte man sich überlegen, ob es nicht sinnvoll ist Strafanzeige gegen die DSK-Verantwortlichen wegen Verstoß gegen §61 BBergG in rund 1000 Fällen zu machen. Das Gesetz spricht unmissverständlich von geeigneten Maßnahmen, nicht von laienhaftem Rumprobieren, Hinhalten, Taktieren oder ähnlichem.

Nichtsdestotrotz finde ich es noch immer sehr befremdlich, dass die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus in diesem Sachverhalt ermittelt. Hat da jemand Hintergrund?
Mit freundlichem Hört Auf
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Hansibeben
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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von Hansibeben » Sa, 26.01.2008 11:29

Hallo ICH,
Deine Information finde ich gut. Meines Wissens gehört zum Vorstand der IgaB Nalbach auch ein Rechtsanwalt. Möglicherweise kann dieser weiterhelfen. Was in diesem Paragraph 61 des Berggesetzes zu lesen ist wirft viele Fragen auf!

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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von ich » Sa, 26.01.2008 12:36

Wer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen §61 BBergG machen möchte. Das geht mittlerweile auch online:

https://service.polizei.nrw.de/egovernm ... etzung.php

Als Begründung ist es sicher förderlich auch auf die bereits in der Vergangenheit geschehenen Körperverletzungen zu verweisen, da die DSK/RAG verpflichtet gewesen wäre geeignete Maßnahmen zu ergreifen, was bis heute nicht geschehen ist.

http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic.php?f=6&t=427
Mit freundlichem Hört Auf
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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von ich » Sa, 02.02.2008 13:37

T.G. hat geschrieben:
T.G. hat geschrieben:Also am Sonntag 3. Februar um 19 Uhr 15 Saar - TV einschalten!
Hier http://i29.tinypic.com/zyfjm.jpg schon mal für alle die am Sonntag beim Fasching sind
das Interview mit Peter Müller.
Quelle SZ. Samstag 2. Februar 2008

Wen meint der Miprä wohl mit unbeteiligten Dritten?

T.G.
Nutze mal den Beitrag, um den Artikel hier wieder hochzuschieben. Bislang leider noch keine Antwort. Steht die RAG/DSK sogar über dem Berggesetz?
Bislang hat die RAG/DSK augescheinlich KEINE WIRKSAMEN MAßNAHMEN ergriffen, um die unbestreitbar noch immer vorhandene Gefahr für Leben oder Gesundheit Dritter zu beseitigen. Verstößt man quasi im Stundentakt gegen das BBergG §61?

Peter Müller in obigem Beitrag: "Die klare Grenze ist die Einhaltung der Gesetze"

Alle schweigen Jost, Maas, Beck, Müller und Co. scheinen es als normal zu erachten? Die Staatsanwaltschaft scheint diesen Sachverhalt nicht untersucht zu haben? Niemand hier, der das juristisch bewerten kann?
§ 61 Allgemeine Pflichten
(1) Der Unternehmer ist für die ordnungsgemäße Leitung des Betriebes verantwortlich;
ihm obliegt die Sicherheit und Ordnung im Betrieb. Er ist verpflichtet,

1. für die ordnungsgemäße Errichtung des Betriebes und den ordnungsgemäßen
Betriebsablauf zu sorgen, insbesondere
a) unter Beachtung der allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,
arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Regeln sowie der sonstigen
gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse die erforderlichen Maßnahmen
und Vorkehrungen zu treffen, um Beschäftigte und Dritte vor Gefahren für Leben,
Gesundheit und Sachgüter zu schützen, soweit die Eigenart des Betriebes dies
zuläßt,
b) durch innerbetriebliche Anordnungen sicherzustellen, daß die verantwortlichen
Personen ihre Aufgaben erfüllen und ihre Befugnisse wahrnehmen können,

2. bei Zuständen oder Ereignissen im Betrieb, die eine unmittelbare Gefahr für Leben
oder Gesundheit
Beschäftigter oder Dritter herbeizuführen geeignet sind oder
herbeigeführt haben,
die zur Abwehr der Gefahr oder zur Rettung von Verunglückten
geeigneten Maßnahmen zu treffen,
Mit freundlichem Hört Auf
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T.G.
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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von T.G. » Sa, 02.02.2008 14:21

ich hat geschrieben:Peter Müller in obigem Beitrag: "Die klare Grenze ist die Einhaltung der Gesetze"

Alle schweigen Jost, Maas, Beck, Müller und Co. scheinen es als normal zu erachten? Die Staatsanwaltschaft scheint diesen Sachverhalt nicht untersucht zu haben? Niemand hier, der das juristisch bewerten kann?
Hallo "ich",
die Frage stelle ich mir auch seit geraumer Zeit.
Wir sollten die Frage an Bürgermeister Lauer mailto:info@nalbach.de weiter leiten,
vielleicht kann er als Jurist und ehemaliger Richter sie ja beantworten.

T.G.
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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von ich » Sa, 09.02.2008 22:11

ich hat geschrieben:Wer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen §61 BBergG machen möchte. Das geht mittlerweile auch online:

https://service.polizei.nrw.de/egovernm ... etzung.php

Als Begründung ist es sicher förderlich auch auf die bereits in der Vergangenheit geschehenen Körperverletzungen zu verweisen, da die DSK/RAG verpflichtet gewesen wäre geeignete Maßnahmen zu ergreifen, was bis heute nicht geschehen ist.

http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic.php?f=6&t=427
Aus gegebenem Anlass möchte ich mal wieder auf den Beitrag hier verweisen... :evil:
Mit freundlichem Hört Auf
Ich

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Ponch
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Erklärungsversuch

Beitrag von Ponch » So, 10.02.2008 13:57

Traurig aber war, es gibt keine Straftat zum § 61 Abs. 1 Nr.2 BBergG!!

Was im BBergG eine Straftat ist, bestimmt sich nach § 146 BBergG, weil in den einzelnen Paragraphen keine Strafen/Straftaten bezeichnet sind!!

§ 146 Straftaten

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 145 Abs. 1 Nr. 6, 8, 9, 13a, 16 und 17, auch in Verbindung mit § 145 Abs. 2, oder in § 145 Abs. 3 Nr. 2 bezeichnete Handlung begeht und dadurch das Leben oder die Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(2)....


Das bedeutet zunächst, dass die Tat in § 145 BBergG als Ordnungswidrigkeit bedroht sein müsste!!


§ 145 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
.
.
.
11. entgegen § 61 Abs. 2 Satz 1 Verwaltungsakte den verantwortlichen Personen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht unverzüglich zur Kenntnis gibt,

12. entgegen § 61 Abs. 2 Satz 2 nicht dafür sorgt, daß Betriebspläne und deren Zulassung jederzeit eingesehen werden können,

13. ...


Zunächst müsste also § 61 Abs. 1 BBergG eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Nach § 145 ist das schon nicht gegeben, weil § 61 Abs. 1 dort nicht erwähnt ist, sondern nur der Abs. 2 des § 61!!


Dann müsste die entsprechende Ziffer des § 145 in § 146 als Straftat deklariert sein, was dann folglich ja gar nicht möglich ist.


Darum gibts keine Ordnungswidrigkeit und auch keine Straftat zum § 61 Abs.1 BBergG!!

Ich hoffe ich konnte zum Verständnis der Sache beitragen, falls nicht, einfach nachfragen, dann versuch ichs vielleicht anders!

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catweazle
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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von catweazle » So, 10.02.2008 14:46

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Re: Bergbaubetroffene vogelfrei

Beitrag von ich » So, 10.02.2008 15:27

Ponch hat geschrieben:Traurig aber war, es gibt keine Straftat zum § 61 Abs. 1 Nr.2 BBergG!!
Die Erklärungen werde ich mir wohl in aller Ruhe antun. Vorab schonmal Dankeschön.

Kurz zusammengefasst verstehe ich das so:

- Wir sind vogelfrei und die Landesregierung hält es dennoch nicht für notwendig, die Genehmigung des unter ganz falschen Prognosen angeordneten Sofortvollzuges auszusetzen und so die Rechtlosigkeit in Bezug auf die körperliche Unversehrtheit zu kompensieren. Menschenrechte für Bergbaubetroffene adé... Staatlich geduldete Körperverletzung durch ein staatlich subventioniertes, unrentables, zukunftsloses Privatunternehmen.

Zur allgemeinen Verdeutlichung welches Recht man hier tausenden Bergbaubetroffenen vorenthält:
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rpe ... rsehrtheit

Körperliche Unversehrtheit
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sie wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes gewährt (hervorgehoben):

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche schmerzverursachende Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene "weder seelisch noch körperlich misshandelt" werden dürfen. Kraft Gesetzes kann die körperliche Unversehrtheit jedoch eingeschränkt werden, wodurch es beispielsweise ermöglicht wird, potentiellen Straftätern zur Tatsachenfeststellung Blutproben zu entnehmen (§ 81a StPO) oder im Seuchenfall einen angeordneten Impfzwang (§ 20 Abs. 6 IfSG) durchzusetzen. Des weiteren handelt es sich hierbei um ein disponibles Rechtsgut, d.h. der Inhaber kann nach freiem Willen darüber verfügen.

Seinen strafrechtlichen Ausdruck findet es in den §§ § 223-§ 233 StGB. Die dort enthaltenen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit umfassen die Körperverletzung mit ihren verschiedenen Qualifikationsdelikten, die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Beteiligung an einer Schlägerei.
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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von ich » Mi, 05.03.2008 22:09

Gerade in der Regierungserklärung von MP Müller entdeckt:

http://www.cdu-saar.de/downloads/75754.pdf
Angesichts der Bedrohung für Leib und Leben der Menschen über Tage ordnete die
Saarländische Landesregierung durch das Bergamt Saarbrücken noch am 23.02.2008
fernmündlich einen Abbaustopp für den Gewinnungsbetrieb im Bereich des Baufeldes
Primsmulde-Süd an. Diese Anordnung wurde am 26.02.2008 schriftlich bestätigt.

Grundlage für diese Anordnung war § 61 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 BBergG. Danach hat der
bergbautreibende Unternehmer für einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu sorgen und
insbesondere sicherzustellen, dass unmittelbare Gefahren für Leib und Leben Beschäftigter
oder Dritter ausgeschlossen sind.
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WSchaefer
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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von WSchaefer » Mi, 05.03.2008 23:54

Obwohl wir wissen, dass zahlreiche Strafanzeigen gegen die RAG aus o. g. Gründen abgeschmettert wurden, haben wir dennoch Strafantrag gegen die RAG (vertreten durch Bernd Tönjes) wegen Körperverletzung gemäß Â§ 223 StGB gestellt und dies ausführlich begründet.
Wenn unsere Strafanzeige angesichts dieses verheerenden Erdbebens, bei dem nachgewiesenermaßen Gefahr für Leib und Leben bestand, abgeschmettert würde, wäre dies ein Skandal! Sicherlich würde es die Öffentlichkeit sehr interessieren, wie mit den Bergbauopfern auch juristisch umgegangen wird.
Medien interessieren sich für Neuigkeiten, Konflikte und Skandale!
Unserer Meinung nach müsste es nach dieser Katastrophe Strafanzeigen hageln!
Wir haben unsere Anzeige im Forum unter der Rubrik "Recht" und hier unter dem Titel "Strafanzeige/Strafantrag gegen die RAG" eingestellt:

http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic ... 9535#p9535

isorb
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Re: §61 BBergG - Warum reagiert die Staatsanwaltschaft nicht?

Beitrag von isorb » Fr, 07.03.2008 15:15

Wo dem kleinen Mann sein Recht verwehrt wird,
da gehört die Justiz vor Gericht.
/size]
Und ... ... ...
es gibt noch einen unbestechlichen Richter.

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