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Viele Gemeinden im Saarland waren vom aktiven Bergbau stark betroffen. Durch den Altbergbau und die aktuellen und weiteren geplanten Flutungen des Bergbaus wird sich der Kreis der betroffenen Gemeinden nochmals erheblich vergrößern. 600.000 Menschen, also 2/3 der saarländischen Bevölkerung werden von den negativen Auswirkungen der Flutung betroffen sein.

Das Genehmigungsverfahren zur Flutung des saarländischen Bergbaus ist von der RAG eingeleitet und die notwendigen Anträge liegen dem Bergamt und damit der Landesregierung zur Genehmigung vor. Sie entscheiden unmittelbar, ob die Flutung genehmigungsfähig ist oder nicht. Aus Sicht des LV der Bergbaubetroffenen im Saarland gibt es eine Vielzahl von schwerwiegeneden Gründen, die Flutung nicht zu genehmigen. Zur Abwendung der zu erwartenden Schäden haben einzelne Kommunen bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

Das Fluten des gesamten untertägigen Grubengebäudes im Saarland ist äußerst riskant und gefährlich für die darüber liegenden Wohnhäuser, Immobilien, Gewerbe- und Industrieanlagen. Offene Fragen der Bergbaubetroffenen zu den möglichen Folgen wie verunreinigtem Trinkwasser oder bergbaubedingten Erdbeben sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Radon- und Methangas-Belastungen, die in den zur Genehmigung der Flutung vorliegenden Gutachten aufgezeigt sind, werden von den zuständigen Behörden, der Politik und der RAG bis heute völlig unzureichend bewertet.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar fordert von der Landesregierung, dass das Saarland und die hier lebenden Menschen nicht zu einem Experimentierfeld für Grubenflutungen in einem nie dagewesenen Ausmaß gemacht wird.