Gewiß, neben der Gerechtigkeit ist auch der Gemeinnutz ein Ziel des Rechts. Gewiß, auch das Gesetz als solches, sogar das schlechte Gesetz, hat noch immer einen Wert — den Wert, das Recht Zweifeln gegenüber sicherzustellen. Gewiß, menschliche Unvollkommenheit läßt im Gesetze nicht immer alle drei Werte des Rechts: Gemeinnutz, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit, sich harmonisch vereinigen, und es bleibt dann nur übrig abzuwägen, ob dem schlechten, dem schädlichen oder ungerechten Gesetze um der Rechtssicherheit willen dennoch Geltung zuzusprechen, oder um seiner Ungerechtigkeit oder Gemeinschädlichkeit willen die Geltung zu versagen sei. Das aber muß sich dem Bewußtsein des Volkes und der Juristen tief einprägen: es kann Gesetze mit einem solchen Maße von Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit geben, daß ihnen die Geltung, ja der Rechtscharakter abgesprochen werden muß.
Quelle: Gustav Radbruch, FÜNF MINUTEN RECHTSPHILOSOPHIE1 (1945)
Und was sagen die Gemeingeschädigten dazu, zumal der Gemeinnutz die Basis des Bergrechts sein soll?
Gemeinnutz ein Ziel des Rechts!?
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Welches Recht? Der Terror geht weiter!
17 Uhr 18!
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071128 16:18:38.00 49.400N 7.000E 1.0* 2.3 0.92s 15/ 8 194
Terror in der Primsmulde!!!
T.G.
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Re: Gemeinnutz ein Ziel des Rechts!?
Das ist natürlich auch eine Antwort, allerdings vom "gemeinnützlichen Schädiger" 

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Re: Gemeinnutz ein Ziel des Rechts!?
"gemeinnützlichen Schädiger" ??
sollte mal die Rechtsabteilung von Amnesty International - Für die Menschenrechte-
was dazu sagen !
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