Hier mal ein Auszug aus den aktuellen SWR-Nachrichten: http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1 ... index.html
Nach den auch in Deutschland spürbaren Erdstößen durch das Erdwärmeprojekt im schweizerischen Basel hat die Staatsanwaltschaft Klage gegen den Geschäftsführer der Bohrfirma erhoben. Die Strafverfolgungsbehörde wirft ihm Sachbeschädigung in großem Umfang vor.
interessant ist hier vor allem, daß die Staatsanwaltschaft von sich aus !!! eine Anklage gegen die Betreiberfirma eingereicht hat. Wie undeutsch! Und zwar einfach, weil das Beben zu entsprechenden wirtschaftlichen Schäden führte. Weiterhin interessant, daß die Betreiberfirma eine offizielle Genehmigung sowohl für die Bohrung als auch für das Einpressen von Wasser hatte, was letzlich erst zu dem Beben führte. Übertragen auf saarländische Verhältnisse würde das bedeuteten, daß Saarberg bzw. DSK Dauergast in saarländischen Gerichtssäälen wären.
oder anders gefragt: Haben die Schweizer ein besseres Recht als wir? Oder fehlt denen einfach nur die entsprechende "Bergbautradition"?
Es geht auch anders! Nach Erdbeben Anklage gegen Bohrfirma
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Re: Es geht auch anders! Nach Erdbeben Anklage gegen Bohrfirma
Wir haben dazu schon gestern unsere Meinung gesagt:
http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic.php?f=2&t=1166
Zitat aus o. g. Artikel:
Basel
Nach Erdbeben Anklage gegen Bohrfirma
Nach den auch in Deutschland spürbaren Erdstößen durch das Erdwärmeprojekt im schweizerischen Basel hat die Staatsanwaltschaft Klage gegen den Geschäftsführer der Bohrfirma erhoben. Die Strafverfolgungsbehörde wirft ihm Sachbeschädigung in großem Umfang vor.
Wenn die Staatsanwaltschaft nach einem Beben von 3,4 auf der Richterskala Klage gegen den Geschäftsführer der Bohrfirma erhebt, müsste dies die Staatsanwaltschaft erst Recht bei dem von uns erlittenen Erdbeben mit 4,0 auf der Richterskala (einige Erdbebenwarten meldeten sogar höhere Werte) gegen den Vorsitzenden der RAG, Bernd Tönjes, tun!
S. und W. Schäfer
http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic.php?f=2&t=1166
Zitat aus o. g. Artikel:
Basel
Nach Erdbeben Anklage gegen Bohrfirma
Nach den auch in Deutschland spürbaren Erdstößen durch das Erdwärmeprojekt im schweizerischen Basel hat die Staatsanwaltschaft Klage gegen den Geschäftsführer der Bohrfirma erhoben. Die Strafverfolgungsbehörde wirft ihm Sachbeschädigung in großem Umfang vor.
Wenn die Staatsanwaltschaft nach einem Beben von 3,4 auf der Richterskala Klage gegen den Geschäftsführer der Bohrfirma erhebt, müsste dies die Staatsanwaltschaft erst Recht bei dem von uns erlittenen Erdbeben mit 4,0 auf der Richterskala (einige Erdbebenwarten meldeten sogar höhere Werte) gegen den Vorsitzenden der RAG, Bernd Tönjes, tun!
S. und W. Schäfer
- merlin
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Re: Es geht auch anders! Nach Erdbeben Anklage gegen Bohrfirma
.............denen fehlt vor allem dieses unsinnige Bundesberggesetz..........
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul

einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul
