Welche Schritte nach Bergbauschaden?
Verfasst: Do, 10.04.2008 8:52
Hallo,
ich bin neu in eurem Forum und hoffe, dass ich mein Anliegen in der richtigen Rubrik poste.
Mein "Problem".
Ein ausländischer Freund von mir hatte vor ca. 6 Wochen abends einen Bergbauschaden am Haus (Risse an den Wänden).
Nachdem er es wohl bei der RAG gemeldet hatte, erschienen gleich am folgenden Morgen gegen 8 Uhr 2 Mitarbeiter der RAG. Sie besahen sich den Schaden, machten sich Notizen (keine Bilder) und fragten meinen Freund, was (wieviel Geld) er haben möchte.
Da der den Schaden natürlich nicht einschätzen konnte, wollte er einen Gutachter beauftragen.
Nachdem er einen Gutachter über das Internet gefunden hatte (er ist aus Ensdorf, den Namen weiß ich leider nicht), rief er ihn an und beauftragte ihn mit der Schadensfeststellung.
Obwohl der Gutachter sein Kommen zusagte, hat er sich bis heute (ca. 4 Wochen später) nicht gemeldet.
Ein Kontakt mit ihm ist leider unmöglich, weil trotz zahlreicher Versuche niemand ans Telefon geht.
Meine Fragen:
1. Kann mir jemand einen zuverlässigen Gutachter benennen?
2. Verfällt der Anspruch auf Wiedergutmachung, wenn ja, in welchem Zeitraum?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen, zumal ich dann meinen Freund weiterhelfen könnte.
Vielen Dank und allen die das lesen noch einen schönen Tag.
Gruß
Fred
ich bin neu in eurem Forum und hoffe, dass ich mein Anliegen in der richtigen Rubrik poste.
Mein "Problem".
Ein ausländischer Freund von mir hatte vor ca. 6 Wochen abends einen Bergbauschaden am Haus (Risse an den Wänden).
Nachdem er es wohl bei der RAG gemeldet hatte, erschienen gleich am folgenden Morgen gegen 8 Uhr 2 Mitarbeiter der RAG. Sie besahen sich den Schaden, machten sich Notizen (keine Bilder) und fragten meinen Freund, was (wieviel Geld) er haben möchte.
Da der den Schaden natürlich nicht einschätzen konnte, wollte er einen Gutachter beauftragen.
Nachdem er einen Gutachter über das Internet gefunden hatte (er ist aus Ensdorf, den Namen weiß ich leider nicht), rief er ihn an und beauftragte ihn mit der Schadensfeststellung.
Obwohl der Gutachter sein Kommen zusagte, hat er sich bis heute (ca. 4 Wochen später) nicht gemeldet.
Ein Kontakt mit ihm ist leider unmöglich, weil trotz zahlreicher Versuche niemand ans Telefon geht.
Meine Fragen:
1. Kann mir jemand einen zuverlässigen Gutachter benennen?
2. Verfällt der Anspruch auf Wiedergutmachung, wenn ja, in welchem Zeitraum?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen, zumal ich dann meinen Freund weiterhelfen könnte.
Vielen Dank und allen die das lesen noch einen schönen Tag.
Gruß
Fred