Die Macht des Kartells: Streb XYZ angefahren
Verfasst: Do, 29.10.2009 20:42
Als bergbaubetroffener Saarländer muss ich das erneute Anfahren eines Steinkohlestrebs, des Strebs 20.5, Grangeleisen aufs schärfste verurteilen.
Es ist offensichtlich, dass mit dem Anfahren des Strebs 20.5 Grangeleisen die ohnehin bekannte Problematik des Steinkohlebergbaus im Bruchversatz noch dadurch verschärft wird, dass die gerade erst in der Ertüchtigungsphase befindlichen Fahrbahnen der Autobahn A8 nochmals in Mitleidenschaft gezogen werden.
Nur die staatlichen Konjunkturprogramme erlaubten die Instandsetzung des durch den Steinkohlebergbau ruinierten Autobahnabschnitts der A8.
Nun ist zu befürchten, dass das erneute Untergraben des Gebietes östlich der Autobahn A8 bei Hülzweiler zu wiederholten Schäden an den Fahrbahnen führt, ohne dass die Finanzierung der Regulierung dieser neuen Bergschäden zu einem späteren Zeitpunkt nochmals erfolgen kann.
Die Forderung an die Politik kann deshalb zum wiederholten mal nur lauten: sofortige Einstellung aller Steinkohleabbaumassnahmen im Saarland und unverzügliche Einleitung des direkten Übergangs zur Sanierung der Bergschadensgebiete.
Es ist offensichtlich, dass mit dem Anfahren des Strebs 20.5 Grangeleisen die ohnehin bekannte Problematik des Steinkohlebergbaus im Bruchversatz noch dadurch verschärft wird, dass die gerade erst in der Ertüchtigungsphase befindlichen Fahrbahnen der Autobahn A8 nochmals in Mitleidenschaft gezogen werden.
Nur die staatlichen Konjunkturprogramme erlaubten die Instandsetzung des durch den Steinkohlebergbau ruinierten Autobahnabschnitts der A8.
Nun ist zu befürchten, dass das erneute Untergraben des Gebietes östlich der Autobahn A8 bei Hülzweiler zu wiederholten Schäden an den Fahrbahnen führt, ohne dass die Finanzierung der Regulierung dieser neuen Bergschäden zu einem späteren Zeitpunkt nochmals erfolgen kann.
Die Forderung an die Politik kann deshalb zum wiederholten mal nur lauten: sofortige Einstellung aller Steinkohleabbaumassnahmen im Saarland und unverzügliche Einleitung des direkten Übergangs zur Sanierung der Bergschadensgebiete.