Gutachten unabhängiges Ingenieurbüro außerhalb Senkungslinie

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Zeus
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Gutachten unabhängiges Ingenieurbüro außerhalb Senkungslinie

Beitrag von Zeus » Sa, 24.11.2007 23:15

Sehr geehrte Nutzer,

ich konnte in den bisherigen Beiträgen keine Information dazu finden, ob es Sinn macht, für ein außerhalb!! der Senkungslinie liegendes Gebäude, für den Bereich Primsmulde Süd, bzw. Nord ein Gutachten von einem bergbauunabhängigen Ingenieurbüro machen zu lassen.

Es wäre hilfreich zu erfahren,
* ob jemand schon ein solches Gutachten hat machen lassen, wenn ja wie die Erfahrungen damit sind
* ob bekannt ist, inwieweit diese Gutachten gerichtsfest, also sowohl vom Gericht und damit auch zwangsweise von der DSK anerkannt sind, wenn später eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der DSK wegen eines Schadens am Haus notwendig werden sollte
* welche Kosten zu erwarten sind (da außerhalb der Senkungslinien, wird die DSK diese nicht tragen..)
*welche Gutachter empfohlen werden können
* gibt es spezielle Vereinbarungen der IGAB mit einzelnen Gutachtern?
* für den Bereich Saarwellingen/ Reisbach (innerhalb der Senkungslinien ) wird dies soweit bekannt nach Vereinbarung zwischen Gemeinde Saarwellingen ./. DSK, durch ein unabhängiges Ingenieurbüro Markscheider Michael Claeßen durchgeführt
(Kostenlast DSK)
* ist bekannt ob solche Regelungen auch für die Gemeinde Nalbach gelten? ..auch außerhalb der Senkungslinien?


..würde mich über die Meinung/ Mitteilung von Erfahrungen anderer Betroffener freuen und bedanke mich im Voraus. :!:

Hansi
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Re: Gutachten unabhängiges Ingenieurbüro außerhalb Senkungslinie

Beitrag von Hansi » So, 25.11.2007 12:19

Hallo Zeus,

zu * ob jemand schon ein solches Gutachten hat machen lassen, wenn ja wie die Erfahrungen damit sind

ich habe die Beweissicherung (allerdings ohne Verbolzung) im August 2006 in Eigenregie durchführen lassen.
Mein Haus steht ca. 500m ausserhalb der DSK-O-Linie Primsmulde Süd.


zu * ob bekannt ist, inwieweit diese Gutachten gerichtsfest, also sowohl vom Gericht und damit auch zwangsweise von der DSK anerkannt sind, wenn später
eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der DSK wegen eines Schadens am Haus notwendig werden sollte


Da ich den gleichen Markscheider beauftragt hab, wie die Gemeinde - was die DSK ja bezahlt hat - gehe ich davon aus, dass die DSK diesen auch anerkennt.


* welche Kosten zu erwarten sind (da außerhalb der Senkungslinien, wird die DSK diese nicht tragen..)

Ich habe für die Beweissicherung (ohne Verbolzung - da ich nicht mit Schiefständen, sondern Erdbebenschäden rechne) 520€ bezahlt.


*welche Gutachter empfohlen werden können

s.o.


* gibt es spezielle Vereinbarungen der IGAB mit einzelnen Gutachtern?

MIr sind keine bekannt. Da ein unabhängiger Markscheider aber nur ausserhalb des Saarlandes zu finden ist, beeinflusst die Anzahl der Gutachten, die durchzuführen sind nicht unwesentlich den Preis.
Die IGAB-Saarwellingen steht aber in Verbindung mit Markscheider Claeßen, der für die IGAB auch ein Altbergbau-Gutachten erstellt hat.


* für den Bereich Saarwellingen/ Reisbach (innerhalb der Senkungslinien ) wird dies soweit bekannt nach Vereinbarung zwischen Gemeinde Saarwellingen ./. DSK, durch ein unabhängiges Ingenieurbüro Markscheider Michael Claeßen durchgeführt
(Kostenlast DSK)


Stimmt, und die DSK hatte damals - auf Betreiben der Gemeinde - auch einen kleinen Bereich ausserhalb der 0-Linie übernommen.


* ist bekannt ob solche Regelungen auch für die Gemeinde Nalbach gelten? ..auch außerhalb der Senkungslinien?

Kann ich leider nichts dazu sagen.


Ich denke, jeder muss die Sinnhaftigkeit einer solchen Massnahme persönlich abschätzen,
denn man hofft ja immer, dass sie nicht gebraucht wird !
Mit der Beweissicherung ist man im Falle eines Rechtssteites (und gerade ausserhalb der 0-Linie ist man ja selbst in der Beweislast)
aber auf jeden Fall besser gestellt, als ohne.
Ob der finanzielle Aufwand sich letztendlich auszahlt, kommt aber auf den Einzelfall an.
Gib der Kohlelobby keine Chance !

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Zeus
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Re: Gutachten unabhängiges Ingenieurbüro außerhalb Senkungslinie

Beitrag von Zeus » So, 25.11.2007 18:34

Vielen Dank für diese Information an "Hansi".

Soweit andere Nutzer Informationen dazu haben, wie seitens der Gemeinde Nalbach die Regelungen für Gutachten in Bezug auf Gebäude außerhalb der Senkungslinie / bzw. wie ich jetzt gelernt habe " Nulllinie" , im Bereich Nalbach mit der DSK ausgehandelt wurden, wäre ich für Hinweise dankbar.

Weiss jemand ob es durch die IGAB Nalbach Vereinbarungen mit dem Ingenieurbüro Claeßen
(http://www.bergschaden.com ? ) gibt.

Danke.


Zeus

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