Kollateralschaden - einst Unwort des Jahres 1999
Verfasst: Di, 08.01.2008 7:15
Kollateralschaden: bei einer militärischen oder terroristischen Aktion entstehender (schwerer) Schaden, der nicht beabsichtigt ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ziel der Aktion steht, aber dennoch in Kauf genommen wird.
Treffender kann man es auch in Bezug auf Bergschäden nicht definieren, oder?
Treffender kann man es auch in Bezug auf Bergschäden nicht definieren, oder?