Gemeinschaden
Verfasst: So, 21.10.2007 9:38
Die IGAB hat bereits vielfach die ausstehende Prüfung des Gemeinschaden angemängelt. Ich nehme beispielhaft das Schreiben von Gerhard Ziegler von Juni 2006 und verweise an dieser Stelle auch nochmal auf das für die Politik und Behörden skandalträchtige Verfahren rund um den Abbaustopp in Hülzweiler http://www.igab-saar.de/phpbb/viewtopic.php?f=7&t=219 bei dem das Gericht die Wichtigkeit dieses Punktes nochmals betont hat.
Wir alle hier sind der festen Überzeugung, dass der Gemeinschaden längst eingetreten ist. Welche Möglichkeiten bestehen in diesem wichtigen Punkt die zuständige Behörde dazu zu bewegen endlich Ihrer Arbeit nachzukommen?
http://www.igab-saar.de/index.php?optio ... &Itemid=36
Tatbestand des Gemeinschadens muss geprüft werden!
Geschrieben von GZ
Offener Brief an Wirtschaftsminister Georgi
Sehr geehrter Herr Minister Georgi,
heute Morgen haben die Häuser im Umkreis von gut 20 km um Falscheid gewackelt. Das halbe Saarland hat zu spüren bekommen, dass die DSK hier Bergbau betreibt.
Meine Hände zitterten so, dass ich erst nach 10 Min. meine Medienmitteilung auf der PC-Tastatur fertigen konnte.
Bei der Sitzung in Ihrem Haus in der vergangenen Woche wurde von den Bergbaubetroffenen der Aspekt des "Gemeinschadens" in die Diskussion gebracht. Sie selbst haben erlebt, wie die Leiter der Bergbehörden sich gewunden haben, dieses Wort überhaupt in den Mund zu nehmen, geschweige denn in Erwägung zu ziehen.
Dr. Ecker hat auf dieser Sitzung behauptet, dass ein Gemeinschaden sehr sorgfältig begründet werden muss, um der Bewertung durch das Verwaltungsgericht standzuhalten. Auf der anderen Seite ist Ihnen ja bekannt, dass in einem Beschluss des VG Saarlouis in einer Bergbauangelegenheit betreffend Reisbach zu lesen ist, dass das VG sich selbst gar nicht die Kompetenz zugesteht, einen Gemeinschaden zu beurteilen, dies könne nur das Bergamt.
Aus o. a. Sitzung ist abzuleiten, dass die Bergbehörden einen Gemeinschaden grundsätzlich nicht in Erwägung ziehen.
Bei dieser Sitzung drückten Sie auch glaubhaft Ihr Mitgefühl mit den Existenz- und Lebensängsten der Betroffenen aus, aber das war es dann auch! Im Namen des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen bitte ich Sie, den Bergbehörden anzuordnen, den Aspekt des Gemeinschadens durch die in dieser Stärke und Häufigkeit in der Bundesrepublik einmaligen bergbaubedingten Beben zeitnah und nicht nur im Interesse der DSK zu überprüfen.
Sie haben die ministerielle Kompetenz, dies zu fordern und dies erwarten wir auch von Ihnen. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir den Inhalt einer entsprechenden Anordnung zustellen können.
Grüße aus einem nicht mehr lebenswerten Ort, der einmal als schönstes Dorf Deutschlands prämiert wurde, bevor sich die DSK darum kümmerte.
Gerhard Ziegler
(Sprecher des Landesverbandes)
Wir alle hier sind der festen Überzeugung, dass der Gemeinschaden längst eingetreten ist. Welche Möglichkeiten bestehen in diesem wichtigen Punkt die zuständige Behörde dazu zu bewegen endlich Ihrer Arbeit nachzukommen?
http://www.igab-saar.de/index.php?optio ... &Itemid=36
Tatbestand des Gemeinschadens muss geprüft werden!
Geschrieben von GZ
Offener Brief an Wirtschaftsminister Georgi
Sehr geehrter Herr Minister Georgi,
heute Morgen haben die Häuser im Umkreis von gut 20 km um Falscheid gewackelt. Das halbe Saarland hat zu spüren bekommen, dass die DSK hier Bergbau betreibt.
Meine Hände zitterten so, dass ich erst nach 10 Min. meine Medienmitteilung auf der PC-Tastatur fertigen konnte.
Bei der Sitzung in Ihrem Haus in der vergangenen Woche wurde von den Bergbaubetroffenen der Aspekt des "Gemeinschadens" in die Diskussion gebracht. Sie selbst haben erlebt, wie die Leiter der Bergbehörden sich gewunden haben, dieses Wort überhaupt in den Mund zu nehmen, geschweige denn in Erwägung zu ziehen.
Dr. Ecker hat auf dieser Sitzung behauptet, dass ein Gemeinschaden sehr sorgfältig begründet werden muss, um der Bewertung durch das Verwaltungsgericht standzuhalten. Auf der anderen Seite ist Ihnen ja bekannt, dass in einem Beschluss des VG Saarlouis in einer Bergbauangelegenheit betreffend Reisbach zu lesen ist, dass das VG sich selbst gar nicht die Kompetenz zugesteht, einen Gemeinschaden zu beurteilen, dies könne nur das Bergamt.
Aus o. a. Sitzung ist abzuleiten, dass die Bergbehörden einen Gemeinschaden grundsätzlich nicht in Erwägung ziehen.
Bei dieser Sitzung drückten Sie auch glaubhaft Ihr Mitgefühl mit den Existenz- und Lebensängsten der Betroffenen aus, aber das war es dann auch! Im Namen des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen bitte ich Sie, den Bergbehörden anzuordnen, den Aspekt des Gemeinschadens durch die in dieser Stärke und Häufigkeit in der Bundesrepublik einmaligen bergbaubedingten Beben zeitnah und nicht nur im Interesse der DSK zu überprüfen.
Sie haben die ministerielle Kompetenz, dies zu fordern und dies erwarten wir auch von Ihnen. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie mir den Inhalt einer entsprechenden Anordnung zustellen können.
Grüße aus einem nicht mehr lebenswerten Ort, der einmal als schönstes Dorf Deutschlands prämiert wurde, bevor sich die DSK darum kümmerte.
Gerhard Ziegler
(Sprecher des Landesverbandes)