Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
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Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=178
Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche des
Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter
Erderschütterungen nur eingeschränkt nutzen kann
Der Kläger und seine Lebensgefährtin sind Miteigentümer eines Hausgrundstücks in Lebach-Falscheid (Saarland). Die Beklagte betreibt in dieser Gegend Bergbau. Seit dem Ende des Jahres 2000 traten dort bergbaubedingte Erderschütterungen mit einer Stärke von mindestens 1,9 bis 3,7 auf der Richterskala auf. An dem Wohnhaus des Klägers bildeten sich seit dem Jahr 2001 Risse an den Innen- und Außenwänden sowie an den Bodenbelägen. Die Beklagte erkannte die Schäden als Bergschäden an und ließ sie fortlaufend beseitigen. Sie ordnete das Gebäude in die höchste Schadensempfindlichkeitskategorie ein.
Mit der Behauptung, die Nutzungsmöglichkeiten des Hauses seien stark eingeschränkt, wodurch die Lebens- und Wohnqualität in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werde, was zu einer Minderung des Mietwerts von 200 € pro Monat führe, verlangt der Kläger gestützt auf einen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB von der Beklagten sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht seiner Lebensgefährtin die Zahlung von 2.600 € nebst Zinsen für die Zeit von Januar 2005 bis Januar 2006, hilfsweise bis April 2006. Das Amtsgericht hat der Klage in Höhe von 1.100 € nebst Zinsen stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten die Klage vollständig abgewiesen.
Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Klägers das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Nach seiner Ansicht enthalten die Vorschriften über die Haftung für Bergschäden (§§ 114 ff. BBergG) keine abschließende Regelung für den Ersatz sämtlicher Schäden, die durch untertägigen Bergbau verursacht werden, sondern einen Auffangtatbestand. Sie lassen einen bürgerlich-rechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB unberührt. Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer, der eine durch die ortsübliche Benutzung eines anderen Grundstücks herbeigeführte und durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindernde wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung seines Grundstücks dulden muss, von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Geldausgleich verlangen, wenn die ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird. Dass die Beeinträchtigung hier nicht von einem anderen Grundstück, sondern von dem Bergbau ausging, hindert die Geltendmachung des Anspruchs nicht; denn die Beklagte ist aufgrund des ihr verliehenen Bergwerkseigentums tätig geworden, für das die Vorschriften über Grundstücke entsprechend gelten.
Ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ob insbesondere die Nutzung des Grundstücks des Klägers unter Berücksichtigung der Lage in einem Bergbaugebiet unzumutbar beeinträchtigt gewesen ist, muss das Berufungsgericht aufklären.
Urteil vom 19. September 2008 – V ZR 28/08
AG Lebach – Urteil vom 30. März 2007 – 3A C 80/06
LG Saarbrücken – Urteil vom 17. Januar 2008 – 11 S 87/07
Karlsruhe, den 19. September 2008
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche des
Eigentümers, der sein Grundstück wegen bergbaubedingter
Erderschütterungen nur eingeschränkt nutzen kann
Der Kläger und seine Lebensgefährtin sind Miteigentümer eines Hausgrundstücks in Lebach-Falscheid (Saarland). Die Beklagte betreibt in dieser Gegend Bergbau. Seit dem Ende des Jahres 2000 traten dort bergbaubedingte Erderschütterungen mit einer Stärke von mindestens 1,9 bis 3,7 auf der Richterskala auf. An dem Wohnhaus des Klägers bildeten sich seit dem Jahr 2001 Risse an den Innen- und Außenwänden sowie an den Bodenbelägen. Die Beklagte erkannte die Schäden als Bergschäden an und ließ sie fortlaufend beseitigen. Sie ordnete das Gebäude in die höchste Schadensempfindlichkeitskategorie ein.
Mit der Behauptung, die Nutzungsmöglichkeiten des Hauses seien stark eingeschränkt, wodurch die Lebens- und Wohnqualität in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werde, was zu einer Minderung des Mietwerts von 200 € pro Monat führe, verlangt der Kläger gestützt auf einen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB von der Beklagten sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht seiner Lebensgefährtin die Zahlung von 2.600 € nebst Zinsen für die Zeit von Januar 2005 bis Januar 2006, hilfsweise bis April 2006. Das Amtsgericht hat der Klage in Höhe von 1.100 € nebst Zinsen stattgegeben. Das Landgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen und auf die Berufung der Beklagten die Klage vollständig abgewiesen.
Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision des Klägers das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Nach seiner Ansicht enthalten die Vorschriften über die Haftung für Bergschäden (§§ 114 ff. BBergG) keine abschließende Regelung für den Ersatz sämtlicher Schäden, die durch untertägigen Bergbau verursacht werden, sondern einen Auffangtatbestand. Sie lassen einen bürgerlich-rechtlichen Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB unberührt. Nach dieser Vorschrift kann der Eigentümer, der eine durch die ortsübliche Benutzung eines anderen Grundstücks herbeigeführte und durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen nicht zu verhindernde wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung seines Grundstücks dulden muss, von dem Benutzer des anderen Grundstücks einen angemessenen Geldausgleich verlangen, wenn die ortsübliche Benutzung seines Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt wird. Dass die Beeinträchtigung hier nicht von einem anderen Grundstück, sondern von dem Bergbau ausging, hindert die Geltendmachung des Anspruchs nicht; denn die Beklagte ist aufgrund des ihr verliehenen Bergwerkseigentums tätig geworden, für das die Vorschriften über Grundstücke entsprechend gelten.
Ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ob insbesondere die Nutzung des Grundstücks des Klägers unter Berücksichtigung der Lage in einem Bergbaugebiet unzumutbar beeinträchtigt gewesen ist, muss das Berufungsgericht aufklären.
Urteil vom 19. September 2008 – V ZR 28/08
AG Lebach – Urteil vom 30. März 2007 – 3A C 80/06
LG Saarbrücken – Urteil vom 17. Januar 2008 – 11 S 87/07
Karlsruhe, den 19. September 2008
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First, they ignore you.
Then they laugh at you.
Then they fight you.
Then you win.
(M. Ghandi)
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- merlin
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Re: Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
Hallo Bergbaubetroffene,
die ersten igab`n haben die infos die ihr im anhang findet über die amtsblätter der einzelnen gemeinden verteilt.
insgesamt wird der raum lebach, saarwellingen,reisbach, schwarzenholz, nalbach mit allen ortsteilen und teile von schmelz mit infos versorgt...
schwalbach,hülzweiler, saarloius, steinrausch usw...Orte die, die beben auch erlebt haben und wie es aussieht teilweise auch ansprüche stellen können, werden von unserer aktion nicht abgedeckt...es gibt auch kommunen die, die zusammenarbeit mit der igab nicht wünschen...und deren bürger diese wichtige infos nicht bekommen...
deshalb gebt die infos weiter...die formulare kann man auch auf www.igab-saar.de herunterladen...
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insgesamt wird der raum lebach, saarwellingen,reisbach, schwarzenholz, nalbach mit allen ortsteilen und teile von schmelz mit infos versorgt...
schwalbach,hülzweiler, saarloius, steinrausch usw...Orte die, die beben auch erlebt haben und wie es aussieht teilweise auch ansprüche stellen können, werden von unserer aktion nicht abgedeckt...es gibt auch kommunen die, die zusammenarbeit mit der igab nicht wünschen...und deren bürger diese wichtige infos nicht bekommen...
deshalb gebt die infos weiter...die formulare kann man auch auf www.igab-saar.de herunterladen...
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul
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Re: Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
an MERLIN
Wenn du Rechtschreibfehler oder Gramatikfehler einzelner Besucher des Forums ins lächerliche ziehst, dann schau du mal zu, dass du in deinenTexten wenigstens fehlerfrei bist. Ich meine nicht nur Rechtschreibfehler.
Ich würde mich erfreuen, wenn dies im Forum auftauchen würde. Danke
Gruß
nurmalso
Wenn du Rechtschreibfehler oder Gramatikfehler einzelner Besucher des Forums ins lächerliche ziehst, dann schau du mal zu, dass du in deinenTexten wenigstens fehlerfrei bist. Ich meine nicht nur Rechtschreibfehler.
Ich würde mich erfreuen, wenn dies im Forum auftauchen würde. Danke
Gruß
nurmalso
- merlin
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Re: Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
....zeig mir den Beitrag, wo ich Rechtschreibfehler ins lächerliche ziehe.....
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- catweazle
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Re: Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
Aus der SZ von Heute:
Igab informiert Bergbau-Betroffene
über Entschädigungsansprüche
Lebach/Nalbach/Saarwellingen.
Der Landesverband der
Bergbaubetroffenen (Igab) informiert
über die Auswirkungen des
Bundesgerichtshof-Urteils zu
Entschädigungsansprüchen von
Grundstückseigentümern nach
Grubenbeben. "Danach steht
grundsätzlich jedem Eigentümer,
dessen Hausgrundstück von Grubenbeben
betroffen war oder ist,
ein Entschädigungsanspruch
nach Paragraph 906 BGB zu",
heißt es in der Pressemitteilung.
Auf Grund des Urteils rät der
Landesverband nun allen Betroffenen,
ihre Ansprüche sobald als
möglich bei der RAG anzumelden.
Die Igab schloss mit der Lebacher
Anwaltskanzlei Schneider,
Trost und Friedrichs einen
Beratungsvertrag. Welche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen,
damit ein Entschädigungsanspruch
geltend gemacht werden
kann, erklärt die Igab in Info-
Runden: am Montag, 20. Oktober,
19 Uhr, Stadthalle Lebach,
Donnerstag, 30. Oktober, 19 Uhr,
Michaelshalle Körprich. Am
Montag, 27. Oktober, gibt es eine
Runde in Saarwellingen, Ort und
Uhrzeit sind noch unklar. Hth
Igab informiert Bergbau-Betroffene
über Entschädigungsansprüche
Lebach/Nalbach/Saarwellingen.
Der Landesverband der
Bergbaubetroffenen (Igab) informiert
über die Auswirkungen des
Bundesgerichtshof-Urteils zu
Entschädigungsansprüchen von
Grundstückseigentümern nach
Grubenbeben. "Danach steht
grundsätzlich jedem Eigentümer,
dessen Hausgrundstück von Grubenbeben
betroffen war oder ist,
ein Entschädigungsanspruch
nach Paragraph 906 BGB zu",
heißt es in der Pressemitteilung.
Auf Grund des Urteils rät der
Landesverband nun allen Betroffenen,
ihre Ansprüche sobald als
möglich bei der RAG anzumelden.
Die Igab schloss mit der Lebacher
Anwaltskanzlei Schneider,
Trost und Friedrichs einen
Beratungsvertrag. Welche Voraussetzungen
erfüllt sein müssen,
damit ein Entschädigungsanspruch
geltend gemacht werden
kann, erklärt die Igab in Info-
Runden: am Montag, 20. Oktober,
19 Uhr, Stadthalle Lebach,
Donnerstag, 30. Oktober, 19 Uhr,
Michaelshalle Körprich. Am
Montag, 27. Oktober, gibt es eine
Runde in Saarwellingen, Ort und
Uhrzeit sind noch unklar. Hth
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht)
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Re: Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
Hallo Merlin!
Wie und wo finde ich die Formulare?
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- merlin
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Re: Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
.....muss noch etwas abgeklärt werden ---- dann kommen sie auf die Startseite und ins Forum....
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul
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- merlin
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Re: Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
Eine Zusammenfassung....
Bergbaubetroffene informieren
Der Landesverband der Bergbaubetroffenen hat am 20. Oktober eine Informationskampagne für bergbaugeschädigte Hauseigentümer gestartet. Der Verband will darüber informieren, unter welchen Bedingungen Betroffene vor Gericht Schadensersatz bekommen können. ..................
http://www.sr-online.de/nachrichten/740/830264.html
Bergbaubetroffene informieren
Der Landesverband der Bergbaubetroffenen hat am 20. Oktober eine Informationskampagne für bergbaugeschädigte Hauseigentümer gestartet. Der Verband will darüber informieren, unter welchen Bedingungen Betroffene vor Gericht Schadensersatz bekommen können. ..................
http://www.sr-online.de/nachrichten/740/830264.html
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Re: Bundesgerichtshof entscheidet über Ersatzansprüche
Igab informiert Bergbau-Betroffene
über Entschädigungsansprüche:
Montag, 27 Oktober -- 19.00 Festhalle Saarwellingen
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Montag, 27 Oktober -- 19.00 Festhalle Saarwellingen
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