Hallo liebe Mibetroffene,
im Videotext nachzulesen, nach dem erneuten Beben heute Mittag um 12.58 unter Hülzweiler, wurde ein erneuter Abbaustopp verfügt.Jetzt soll durch Herrn Hecken und die Uni Stuttgart im Großraum Lebach untersucht werden, wie sich die Beben auf die Menschliche Seele auswirken und ob die Lebensqualität darunter leidet.
Die Landesregierung hat die Betriebsplanzulassung widerrufen,näheres ist hier nachzulesen.
http://www.sr-online.de/nachrichten/740/437284.html
Na dann warten wir mal ab.
Markus
Erneuter Abbaustopp in Grangeleisen
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Erneuter Abbaustopp in Grangeleisen
KEIN KOHLEABBAU UNTER BEWOHNTEM GEBIET
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Unglaublich, aber wahr
:
"Eilantrag beim Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis, wie das Gericht am Montag mitteilte. Wirtschaftsstaatssekretär Albert Hettrich hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die Abbaugenehmigung widerrufen werde, weil die Zahl und die Intensität der bergbaubedingten Erderschütterungen zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung für die Bevölkerung geführt habe.
Die Deutsche Steinkohle stützt ihren Eilantrag nach Angaben des Gerichts maßgeblich darauf, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen und erst recht Gesundheitsschäden der Bevölkerung, die den Widerruf der Sonderbetriebsplanzulassung rechtfertigen könnten, im konkreten Fall nicht vorlägen. Das Gericht hat dem zuständigen Bergamt Saarbrücken eine Frist zur Stellungnahme bis Donnerstag gesetzt. Vor Ablauf dieser Frist werde in der Sache nicht entschieden.
(Aktenzeichen: 5 F 36/05)
(ddp)"
Quelle: http://de.news.yahoo.com/051121/336/4rv3s.html
LG
Sabine S.

"Eilantrag beim Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis, wie das Gericht am Montag mitteilte. Wirtschaftsstaatssekretär Albert Hettrich hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, dass die Abbaugenehmigung widerrufen werde, weil die Zahl und die Intensität der bergbaubedingten Erderschütterungen zu einer nicht mehr zumutbaren Belastung für die Bevölkerung geführt habe.
Die Deutsche Steinkohle stützt ihren Eilantrag nach Angaben des Gerichts maßgeblich darauf, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen und erst recht Gesundheitsschäden der Bevölkerung, die den Widerruf der Sonderbetriebsplanzulassung rechtfertigen könnten, im konkreten Fall nicht vorlägen. Das Gericht hat dem zuständigen Bergamt Saarbrücken eine Frist zur Stellungnahme bis Donnerstag gesetzt. Vor Ablauf dieser Frist werde in der Sache nicht entschieden.
(Aktenzeichen: 5 F 36/05)
(ddp)"
Quelle: http://de.news.yahoo.com/051121/336/4rv3s.html
LG
Sabine S.