
Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
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Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
Hallo, mein Sohn hat mir gerade telefonisch mitgeteilt, dass das Bundesgericht für den klagenden Hauseigentümer aus Falscheid entschieden hat. Somit wird wohl eine Klage von tausenden von Grundstückseigentümer auf die DSK zukommen. Ein toller Sieg nach all den Jahren mit den Erdbeben. 

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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
Ein guter Tag für die Bewohner dieser Region aber ein rabenschwarzer Tag für die DSK
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
SUPER
dies könnte eine Chance sein den Wahnsinn zu stoppen. Wenn die RAG mit Schadenersatzansprüchen überhäuft wird und es noch mehr davon geben wird wenn unter Reisbach wieder gebuddelt wird.
Über die Höhe der Entschädigung muß das saarl. (Bergbaufreundliche) Gericht zwar noch entscheiden doch selbst bei nur 100€ Schadenersatzanspruch mal den tausenden von Geschädigten muß sich die RAG nun genau überlegen ob sie noch mehr zahlen will wenn sie unter Reisbach weiterbuddelt.
Sehe ich da was falsch?? Ich hoffe nicht!!!!!
dies könnte eine Chance sein den Wahnsinn zu stoppen. Wenn die RAG mit Schadenersatzansprüchen überhäuft wird und es noch mehr davon geben wird wenn unter Reisbach wieder gebuddelt wird.
Über die Höhe der Entschädigung muß das saarl. (Bergbaufreundliche) Gericht zwar noch entscheiden doch selbst bei nur 100€ Schadenersatzanspruch mal den tausenden von Geschädigten muß sich die RAG nun genau überlegen ob sie noch mehr zahlen will wenn sie unter Reisbach weiterbuddelt.
Sehe ich da was falsch?? Ich hoffe nicht!!!!!
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
Heute ist ein guter Tag für uns. Endlich kehrt zumindest ansatzweise die Glaubwürdigkeit in den Rechtsstaat zurück!
whitechristmas
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
Endlich haben auch mal die Bergbaubetroffenen vor Gericht Erfolg! Wie die DSK auf dieses Urteil reagieren wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls gibt es den Betroffenen die Möglichkeit ein wenig Wiedergutmachung für das zu verlangen, was die DSK / RAG / EVONIK den Bergbaubetroffenen über Jahre hinweg zugemutet hat. Manchmal sollte man sich doch nicht zu sehr auf das gute alte Bergrecht verlassen
. Und nun kann man nur hoffen, dass viele Bergbaubetroffene dem Kläger folgen und ihre Ansprüche gegenüber der DSK geltend machen.
In seiner Presseerklärung führt der BGH dazu aus:
"Ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ob insbesondere die Nutzung des Grundstücks des Klägers unter Berücksichtigung der Lage in einem Bergbaugebiet unzumutbar beeinträchtigt gewesen ist, muss das Berufungsgericht aufklären. "
Nach dieser Entscheidung schließt das BBerG den Anspruch zwar nicht aus, das Landgericht Saarbrücken muss jedoch entscheiden, ob eine Entschädigung zu zahlen ist.
Dazu SR-Online:
BGH entscheidet kontra RAG
Die Enscheidung ist gefallen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass die RAG für "nicht materielle Schäden" - also beispielsweise Wohnwert-Minderungen - ebenso aufkommen muss wie für "materielle Schäden".
(18.09.2008) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die RAG Deutsche Steinkohle AG zukünftig auch für so genannte "immaterielle Schäden" wie Wohnwertminderungen aufkommen muss. Bisher musste die RAG lediglich für "materielle bergbaubedingte Schäden" haften.
Das Gericht folgte damit der Argumentation eines Klägers aus Lebach-Falscheid, dessen Haus durch Grubenbeben stark an Wert verloren hatte. Allerdings steht die Höhe der finanziellen Entschädigung, die der Mann von der RAG bekommen könnte, noch nicht fest.
Die Richter lieferten bislang noch keine detaillierte Begründung für ihren Entscheid. Sie verwiesen das Verfahren wieder zurück an das Landgericht Saarbrücken, das in der Berufung gegen den Kläger entschieden hatte. Nun soll das Landgericht die Höhe des Schadenersatzes bestimmen.

In seiner Presseerklärung führt der BGH dazu aus:
"Ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ob insbesondere die Nutzung des Grundstücks des Klägers unter Berücksichtigung der Lage in einem Bergbaugebiet unzumutbar beeinträchtigt gewesen ist, muss das Berufungsgericht aufklären. "
Nach dieser Entscheidung schließt das BBerG den Anspruch zwar nicht aus, das Landgericht Saarbrücken muss jedoch entscheiden, ob eine Entschädigung zu zahlen ist.
Dazu SR-Online:
BGH entscheidet kontra RAG
Die Enscheidung ist gefallen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass die RAG für "nicht materielle Schäden" - also beispielsweise Wohnwert-Minderungen - ebenso aufkommen muss wie für "materielle Schäden".
(18.09.2008) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die RAG Deutsche Steinkohle AG zukünftig auch für so genannte "immaterielle Schäden" wie Wohnwertminderungen aufkommen muss. Bisher musste die RAG lediglich für "materielle bergbaubedingte Schäden" haften.
Das Gericht folgte damit der Argumentation eines Klägers aus Lebach-Falscheid, dessen Haus durch Grubenbeben stark an Wert verloren hatte. Allerdings steht die Höhe der finanziellen Entschädigung, die der Mann von der RAG bekommen könnte, noch nicht fest.
Die Richter lieferten bislang noch keine detaillierte Begründung für ihren Entscheid. Sie verwiesen das Verfahren wieder zurück an das Landgericht Saarbrücken, das in der Berufung gegen den Kläger entschieden hatte. Nun soll das Landgericht die Höhe des Schadenersatzes bestimmen.
"Das Saarland ohne Bergbau ist ... " ein glückliches Land, meiner Einschätzung nach! [Leicht abgewandelte Aussage nach H. Tönjes]
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
Bergbaubetroffener hat geschrieben:Endlich haben auch mal die Bergbaubetroffenen vor Gericht Erfolg! Wie die DSK auf dieses Urteil reagieren wird, bleibt abzuwarten. Jedenfalls gibt es den Betroffenen die Möglichkeit ein wenig Wiedergutmachung für das zu verlangen, was die DSK / RAG / EVONIK den Bergbaubetroffenen über Jahre hinweg zugemutet hat. Manchmal sollte man sich doch nicht zu sehr auf das gute alte Bergrecht verlassen. Und nun kann man nur hoffen, dass viele Bergbaubetroffene dem Kläger folgen und ihre Ansprüche gegenüber der DSK geltend machen.
In seiner Presseerklärung führt der BGH dazu aus:
"Ob die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, ob insbesondere die Nutzung des Grundstücks des Klägers unter Berücksichtigung der Lage in einem Bergbaugebiet unzumutbar beeinträchtigt gewesen ist, muss das Berufungsgericht aufklären. "
Nach dieser Entscheidung schließt das BBerG den Anspruch zwar nicht aus, das Landgericht Saarbrücken muss jedoch entscheiden, ob eine Entschädigung zu zahlen ist.
Dazu SR-Online:
BGH entscheidet kontra RAG
Die Enscheidung ist gefallen: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Urteil entschieden, dass die RAG für "nicht materielle Schäden" - also beispielsweise Wohnwert-Minderungen - ebenso aufkommen muss wie für "materielle Schäden".
(18.09.2008) Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die RAG Deutsche Steinkohle AG zukünftig auch für so genannte "immaterielle Schäden" wie Wohnwertminderungen aufkommen muss. Bisher musste die RAG lediglich für "materielle bergbaubedingte Schäden" haften.
Das Gericht folgte damit der Argumentation eines Klägers aus Lebach-Falscheid, dessen Haus durch Grubenbeben stark an Wert verloren hatte. Allerdings steht die Höhe der finanziellen Entschädigung, die der Mann von der RAG bekommen könnte, noch nicht fest.
Die Richter lieferten bislang noch keine detaillierte Begründung für ihren Entscheid. Sie verwiesen das Verfahren wieder zurück an das Landgericht Saarbrücken, das in der Berufung gegen den Kläger entschieden hatte. Nun soll das Landgericht die Höhe des Schadenersatzes bestimmen.
Hallo:Gratulation zu eurem "Sieg"Nun können die Mülen der Gerichte und Gutachter mahlen.Wir können beruhigt Kohle fördern für die Kraftwerke und vieleicht bleiben ja auch noch ein paar Cent für eure immateriellen Schäden.
( Das hat mir die Grub bezahlt),alter Reisbacher Spruch
Gruß:Elmar
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- catweazle
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
Hallo elmar bei Dir kann man sich immer nur wiederholen: 

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht." (Bertolt Brecht)


- merlin
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul

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- merlin
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
Ach Elmar,
Zitat: Hallo:Gratulation zu eurem "Sieg"Nun können die Mülen der Gerichte und Gutachter mahlen.Wir können beruhigt Kohle fördern für die Kraftwerke und vieleicht bleiben ja auch noch ein paar Cent für eure immateriellen Schäden.
( Das hat mir die Grub bezahlt),alter Reisbacher Spruch
Gruß:Elmar
In den paar Zeilen schon Rechtschreibfehler. Kein Wunder das du ein Stollenflitzer bist!! Naja, zumindest Kohle und Kraftwerk kannst du fehlerfrei schreiben.
Du bist und bleibst ein kleiner Sozialschmarotzer mit wenig Hirn
Zitat: Hallo:Gratulation zu eurem "Sieg"Nun können die Mülen der Gerichte und Gutachter mahlen.Wir können beruhigt Kohle fördern für die Kraftwerke und vieleicht bleiben ja auch noch ein paar Cent für eure immateriellen Schäden.
( Das hat mir die Grub bezahlt),alter Reisbacher Spruch
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In den paar Zeilen schon Rechtschreibfehler. Kein Wunder das du ein Stollenflitzer bist!! Naja, zumindest Kohle und Kraftwerk kannst du fehlerfrei schreiben.
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- merlin
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
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die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul

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- Wackelkandidat
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
Endlich hat sich der Spruch "DIE HOFFNUNG STIRBT ZULETZT" mal bewahrheitet!!!
Mir geht´s so gut, wie schon lange nicht mehr!
Ich könnte vor Freude an die Decke hüpfen, lasse es aber sein, da die Berührung der kaputten Decke wohl in einer Riesensauerei enden könnte, damit meine ich dass dort alles runterkommen könnte, da durch die Erdbeben alles lose ist.
Lt. Gutachten natürlich bauliche Mängel.....
Das liegt an der schlecht qualifizierten Handwerkerschaft im Land!!!! schreibt die RAG......
Meine Gebäudeschäden sind von der RAG immer noch nicht beglichen.
Auch dort gebe ich die Hoffnung nicht auf... jetzt nicht mehr!!!!

Mir geht´s so gut, wie schon lange nicht mehr!
Ich könnte vor Freude an die Decke hüpfen, lasse es aber sein, da die Berührung der kaputten Decke wohl in einer Riesensauerei enden könnte, damit meine ich dass dort alles runterkommen könnte, da durch die Erdbeben alles lose ist.
Lt. Gutachten natürlich bauliche Mängel.....
Das liegt an der schlecht qualifizierten Handwerkerschaft im Land!!!! schreibt die RAG......
Meine Gebäudeschäden sind von der RAG immer noch nicht beglichen.
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Bergbauerdbeben-Gegner und Schachtdeckel-Fan
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Re: Sieg vor dem Bundesgericht in Karlsruhe
In der HEUTE-Sendung war soeben der Bericht vom historischen Sieg zu sehen.
ENDLICH !!!!
Grossen DANK an den Bürger, der den Weg vor Gericht NICHT gescheut hat und den KAMPF DAVID gegen GOLIATH gewagt und gewonnen hat.
ICH ziehe meinen HUT vor ihm !!!!
Ihm gehört höchsten Respekt!!
Wir alle sollten ihm danken!!!!
ENDLICH !!!!
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Bergbauerdbeben-Gegner und Schachtdeckel-Fan