In der Juristensprache gibt es einen Begriff, der auf die Bezeichnung "aufschiebende Wirkung" hört.
Man müsste es schaffen, diese "aufschiebende Wirkung" auf diesen einstweiligen Rechtsschutz anwenden zu können,
damit so lange nicht abgebaut wird, bis dass das Gericht über die Widersprüche entschieden hat.
Seltsamerweise steht wohl der "Sofortvollzug" über dem Begriff "aufschiebende Wirkung", was mal wieder beweisen würde, dass der Raubbau eines Unternehmens über dem Grundgesetz steht!
Bei einem Einberufungsbescheid zum Kriegsdienst (denn so heisst der Wehrdienst offiziell, denn die die dort nicht hinwollen, müssen einen Kriegsdienstverweigerungsantrag (KDV-Antrag) stellen, erst nach Anerkennung nennen sie sich dann Zivis!) z.B. funzt diese "aufschiebende Wirkung"!
Trotz zugestelltem E-Bescheid mit fixem Datum kann man sich vor dem Kriegsdienst drücken, mittels eines Widerspruches gegen die Einberufung, und dieser Widerspruch hat somit eine aufschiebende Wirkung für den Vollzug des E-Bescheides! dto auch bei Rückstellungen!!!
In der Zwischenzeit kann man dann den KDV-Antrag stellen und hat seine Ruhe!
Falls jemand meint, dass das nicht stimme, so möge er das Wehr- und Zivildienstgesetz lesen! Beim Kreiswehrersatzamt erzählt man einem bloss nix davon, mit dem E-Bescheid schüchtert man gerne auch die Jungs ein...
Damit sieht man aber auch, dass nicht einmal die Bundeswehr solch eine Macht hat wie offenbar das Oberbergamt und seine Schergen!
Wo ist hier die Demokratie ?????? Wie alt ist das BBergG? Wer hat´s entworfen? hat´s damit vielleicht zu tun?
In der heutigen Zeit ist so was definitiv undenkbar, bei allem Schrott, den unsere Politiker auch verzapfen mögen.
Während einer diktatorischen Demokratie jedoch war das Gang und Gäbe.
Genau deshalb möchte man das BBergG auch nicht wirklich erneuern, dann wären viele Schweinereien einfach nicht mehr möglich!!!
Das hat mit Rechtsstaat nix zu tun, wenn man "links" dran vorbeifahren kann......Gell, Oskar und heulsuse (bewusst klein geschrieben, denn ....

)!!!