Für diejenigen die nicht auf der IGAB-Startseite stöbern....:
http://www.igab-saar.de/images/stories/ ... attbgb.pdf
http://www.igab-saar.de/images/stories/ ... GB_fin.pdf
http://www.igab-saar.de/images/stories/ ... lmacht.pdf
Wichtiges zu §906 BGB
Moderatoren: merlin, ForenAdmin
- merlin
- Gute Fee
- Beiträge: 1801
- Registriert: Mi, 29.03.2006 5:24
- Wohnort: Saarwellingen
Wichtiges zu §906 BGB
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul
- merlin
- Gute Fee
- Beiträge: 1801
- Registriert: Mi, 29.03.2006 5:24
- Wohnort: Saarwellingen
Re: Wichtiges zu §906 BGB
...von der Startseite......
IGAB bleibt dabei: Entschädigungsansprüche jetzt anmelden
Wegen mancherlei Rückfragen sei noch einmal betont, dass die empfohlenen Ansprüche auf dem Zivilrecht (Nachbarschaftsrecht) beruhen - nicht auf dem Bergrecht ! Sie haben also nichts zu tun mit Bergschäden , welche laut BBergG vom Schädiger RAG/DSK zu regulieren sind.
Wir wiederholen:
IGAB-Landesverband und Stadt Lebach unterstützen die Hauseigentümer in ihren Ansprüchen gegen die RAG. Nach dem Grundsatzurteil des Karlsruher Bundesgerichtshofes (BGH) steht jedem Eigentümer, dessen Grundstück von den bergbaubedingten Erderschütterungen betroffen war oder ist, nach Paragraf 906 BGB ein Entschädigungsanspruch zu.
Voraussetzung: die Nutzung des Grundstückes war oder wird durch die Erdbeben in "unzumutbarerer Weise beeinträchtigt".
In der Berufungsverhandlung wird das Landgericht Saarbrücken Kriterien für die Unzumutbarkeit und die Höhe der möglichen Entschädigung neu verhandeln. Dabei wird die Frage der Verjährung neu zu regeln sein. Denn die von der RAG nach dem Lebacher Urteil abgegebene Erklärung, sie wolle auf ihr Recht zur 'Einrede der Verjährung' der Ansprüche ab 2004 verzichten, reicht den Betroffenen nicht aus.
Jedenfalls ist es zweckmäßig, wenn die potenziellen Anspruchsberechtigten schon jetzt ihre Ansprüche gegen die RAG geltendmachen. Wegen der ungewissen Dauer des Verfahrens können nur so mögliche Verzugszinsen gesichert werden.
Achtung: Wegen eines Irrtums waren der letzten Ausgabe des Anzeigers die vorbereiteten Formulare nicht beigefügt. Das wird heute nachgeholt. IGAB-Mitglieder ohne Anzeiger-Abo erhalten die Vordrucke separat zugestellt. Empfangsadresse ist die Anwaltskanzlei Schneider, Trost und Dr.Friedrichs, Lebach/Poststrasse oder IGAB-Sprecher Lehnert.
Die Unterlagen können ebenfalls bei der Informations- Veranstaltung abgegeben werden.
IGAB bleibt dabei: Entschädigungsansprüche jetzt anmelden
Wegen mancherlei Rückfragen sei noch einmal betont, dass die empfohlenen Ansprüche auf dem Zivilrecht (Nachbarschaftsrecht) beruhen - nicht auf dem Bergrecht ! Sie haben also nichts zu tun mit Bergschäden , welche laut BBergG vom Schädiger RAG/DSK zu regulieren sind.
Wir wiederholen:
IGAB-Landesverband und Stadt Lebach unterstützen die Hauseigentümer in ihren Ansprüchen gegen die RAG. Nach dem Grundsatzurteil des Karlsruher Bundesgerichtshofes (BGH) steht jedem Eigentümer, dessen Grundstück von den bergbaubedingten Erderschütterungen betroffen war oder ist, nach Paragraf 906 BGB ein Entschädigungsanspruch zu.
Voraussetzung: die Nutzung des Grundstückes war oder wird durch die Erdbeben in "unzumutbarerer Weise beeinträchtigt".
In der Berufungsverhandlung wird das Landgericht Saarbrücken Kriterien für die Unzumutbarkeit und die Höhe der möglichen Entschädigung neu verhandeln. Dabei wird die Frage der Verjährung neu zu regeln sein. Denn die von der RAG nach dem Lebacher Urteil abgegebene Erklärung, sie wolle auf ihr Recht zur 'Einrede der Verjährung' der Ansprüche ab 2004 verzichten, reicht den Betroffenen nicht aus.
Jedenfalls ist es zweckmäßig, wenn die potenziellen Anspruchsberechtigten schon jetzt ihre Ansprüche gegen die RAG geltendmachen. Wegen der ungewissen Dauer des Verfahrens können nur so mögliche Verzugszinsen gesichert werden.
Achtung: Wegen eines Irrtums waren der letzten Ausgabe des Anzeigers die vorbereiteten Formulare nicht beigefügt. Das wird heute nachgeholt. IGAB-Mitglieder ohne Anzeiger-Abo erhalten die Vordrucke separat zugestellt. Empfangsadresse ist die Anwaltskanzlei Schneider, Trost und Dr.Friedrichs, Lebach/Poststrasse oder IGAB-Sprecher Lehnert.
Die Unterlagen können ebenfalls bei der Informations- Veranstaltung abgegeben werden.
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul
- merlin
- Gute Fee
- Beiträge: 1801
- Registriert: Mi, 29.03.2006 5:24
- Wohnort: Saarwellingen
Re: Wichtiges zu §906 BGB
Igab informiert Bergbau-Betroffene
über Entschädigungsansprüche:
Montag, 27 Oktober -- 19.00 Festhalle Saarwellingen
über Entschädigungsansprüche:
Montag, 27 Oktober -- 19.00 Festhalle Saarwellingen
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul