WICHTIG!!!
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WICHTIG!!!
Wegen der vielen Nachfragen und um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen:
Es sei noch einmal betont, dass die empfohlenen Ansprüche auf dem Zivilrecht (Nachbarschaftsrecht) beruhen - nicht auf dem Bergrecht ! Sie haben also nichts zu tun mit Bergschäden , welche laut BBergG vom Schädiger RAG/DSK zu regulieren sind.
Der IGAB-Landesverband und Stadt Lebach unterstützen die Hauseigentümer in ihren Ansprüchen gegen die RAG. Nach dem Grundsatzurteil des Karlsruher Bundesgerichtshofes (BGH) steht jedem Eigentümer, dessen Grundstück von den bergbaubedingten Erderschütterungen betroffen war oder ist, nach Paragraf 906 BGB ein Entschädigungsanspruch zu.
Voraussetzung: die Nutzung des Grundstückes war oder wird durch die Erdbeben in "unzumutbarerer Weise beeinträchtigt".
Es sei noch einmal betont, dass die empfohlenen Ansprüche auf dem Zivilrecht (Nachbarschaftsrecht) beruhen - nicht auf dem Bergrecht ! Sie haben also nichts zu tun mit Bergschäden , welche laut BBergG vom Schädiger RAG/DSK zu regulieren sind.
Der IGAB-Landesverband und Stadt Lebach unterstützen die Hauseigentümer in ihren Ansprüchen gegen die RAG. Nach dem Grundsatzurteil des Karlsruher Bundesgerichtshofes (BGH) steht jedem Eigentümer, dessen Grundstück von den bergbaubedingten Erderschütterungen betroffen war oder ist, nach Paragraf 906 BGB ein Entschädigungsanspruch zu.
Voraussetzung: die Nutzung des Grundstückes war oder wird durch die Erdbeben in "unzumutbarerer Weise beeinträchtigt".
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul

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- merlin
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Re: WICHTIG!!!
Für diejenigen, die es unter "Recht" übersehen haben sollten......
Igab informiert Bergbau-Betroffene
über Entschädigungsansprüche:
Montag, 27 Oktober -- 19.00 Festhalle Saarwellingen
und wer Heute keine Zeit hat.......
Donnerstag, 30.Oktober -- 19.00 Michaelshalle Körprich
Igab informiert Bergbau-Betroffene
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- merlin
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Re: WICHTIG!!!
Für alle, die es noch nicht verstanden haben:
Das Formular hat nichts mit den Schäden am Haus zu tun.
Damit wird, salopp gesagt, "Schmerzensgeld" für die ertragenen Beben eingeklagt
Es kostet nichts außer evtl. eine Briefmarke
Also, ausfüllen und abschicken bzw bei den einzelnen Igab´s abgeben
Das Formular hat nichts mit den Schäden am Haus zu tun.
Damit wird, salopp gesagt, "Schmerzensgeld" für die ertragenen Beben eingeklagt
Es kostet nichts außer evtl. eine Briefmarke
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Re: WICHTIG!!!
....................

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Re: WICHTIG!!!
...noch eine Randbemerkung - wie wir mittlerweise wissen, kommt die RAG nur durch massive Druck unsererseits in die Gänge ----- also ausfüllen und abgeben
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Re: WICHTIG!!!
nö, es gibt nix neues --- wollte Euch nur mal wieder dran erinnern.....

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Re: WICHTIG!!!
Falls noch irgendwelche Fragen offen sind --- einfach eine Mail an mich oder hier hin gehen.....:
Der nächste Beratungstermin ist:
Mittwoch 10. Dezember 2008 um 19:00 Uhr in der Gaststätte Waldstube, in Saarwellingen, Neuer Kirchplatz.
Ausserdem gibt es weitere Beratungstermine in Körprich. Und zwar jeden 1.Mittwoch im Monat im Restaurant Reichert und jeden 3.Mittwoch im Gasthaus Spurk, jeweils um 19:00 Uhr.
Der nächste Beratungstermin ist:
Mittwoch 10. Dezember 2008 um 19:00 Uhr in der Gaststätte Waldstube, in Saarwellingen, Neuer Kirchplatz.
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Re: WICHTIG!!!
Mitmachen!
Nachbarn und Bekannte auf die Möglichkeit aufmerksam machen.
Nicht jeder liest das Gemeindeblatt genau durch.
Und die meisten haben Angst vor einem Rechtsstreit - und den Kosten.
Also deutlich machen - "Die IGAB zahlt" - falls nötig.
Nachbarn und Bekannte auf die Möglichkeit aufmerksam machen.
Nicht jeder liest das Gemeindeblatt genau durch.
Und die meisten haben Angst vor einem Rechtsstreit - und den Kosten.
Also deutlich machen - "Die IGAB zahlt" - falls nötig.
- merlin
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Re: WICHTIG!!!
Aus der SZ von Heute.......
Anspruch auf
Entschädigung: IGAB
erinnert an Abgabe
Falscheid.
Der Igab-Vorstand
(Interessengemeinschaft zur Abwendung
von Bergschäden) erinnert
die Hauseigentümer in dem
Gebiet der früheren schweren
Bergbau-Beben an die Abgabe der
Entschädigungsansprüche gegen
die RAG Deutsche Steinkohle. Im
nächsten Jahr muss nach Weisung
des Bundesgerichtshofes
das Landgericht Saarbrücken als
Berufungsinstanz über die Entschädigung
der von den Erschütterungen
betroffenen Hausbesitzer
entscheiden. red

Anspruch auf
Entschädigung: IGAB
erinnert an Abgabe
Falscheid.
Der Igab-Vorstand
(Interessengemeinschaft zur Abwendung
von Bergschäden) erinnert
die Hauseigentümer in dem
Gebiet der früheren schweren
Bergbau-Beben an die Abgabe der
Entschädigungsansprüche gegen
die RAG Deutsche Steinkohle. Im
nächsten Jahr muss nach Weisung
des Bundesgerichtshofes
das Landgericht Saarbrücken als
Berufungsinstanz über die Entschädigung
der von den Erschütterungen
betroffenen Hausbesitzer
entscheiden. red
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Re: WICHTIG!!!
Habt Ihr auch alle das Formular abgegeben???? Nein??? Jetzt aber hopp hopp........
http://www.igab-saar.de/images/stories/ ... attbgb.pdf
http://www.igab-saar.de/images/stories/ ... GB_fin.pdf
http://www.igab-saar.de/images/stories/ ... lmacht.pdf

http://www.igab-saar.de/images/stories/ ... attbgb.pdf
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http://www.igab-saar.de/images/stories/ ... lmacht.pdf
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Re: WICHTIG!!!
Die Fragebögen zur Schadensregulierung sind bzw werden verteilt ---- bitte ausfüllen und abgeben ---- es ist wirklich wichtig!!!!!
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