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von merlin » Mi, 13.01.2010 19:29
Weder aus der SZ noch vom SR --- trotzdem interessant.....:
Eigentlich könnte man auch sagen: Im Saarbergbau nichts Neues!
Bekannte, die sich für unsere Sache immer interessiert haben, sprechen
mich an und fragen, ob sich denn nichts auf der politischen Bühne tut.
Enttäuscht stellen sie fest: Es ist ja alles wie bisher.
Sie vermissen, dass unsere früheren Mitstreiter FDP und Grüne etwas von
dem realisieren, was sie - mit uns zutiefst erschüttert - in der
"Kampfzeit" gefordert bzw.versprochen haben.
In beliebiger Nennung (in Klammern pers. Anmerkung)
* Schluß mit dem Sofortvollzug! ( Seit rund 2 Jahrzehnten wird auf
kurzfristigen Antrag der Betreiberfirma von der Bergbaubehörde dieses
für Ausnahmesituationen vorgesehene Rechtsinstrument eingesetzt, und
damit der Betroffene seines verbrieften Rechts eines normalen
Rechtswegs beraubt. Eine Ausnahme bildete m.W.nur der erstinstanzliche
Beschluss
eines Abbaustopps lt.Klage Krämer/Falscheid, der binnen kürzester Frist
vom OVG kassiert wurde)
* Kein Abbau unter bewohnten Gebieten - vor allem nicht ohne
unparteiische, gründliche Risikoabschätzung und Gutachten.
(Strengere Überwachung der Bergbau-Aufsicht durch den
übergeordneten Wirtschaftsminister ; Stellenplan -Anpassung)
* Verbesserung der Schadensregulierung ( Die oft nicht nachweisliche
Kostenbeteiligung bei Infrastrukturschäden z.B.an ..
. Kanälen, Wasserleitungen, Brunnen, Strassen und Bürgersteigen
ist absolut unzureichend. Angeblich beteilige sich die RAG
prinzipiell nur mit maximal 50% an den Strassenreparaturen.- In
NRW gibt es für öff. Regulierungsfragen gemeinsame Gremien von
Kommunalbehörden und Bergbaubetreiber.)
* Sozialverträglichkeit auch für die Bergbau-Geschädigten :
Entschädigung für Wertverlust!
( Das sollte auch im Zusammenhang mit schwebendem = ruhendem Prozeß
vor dem Landgericht gesehen werden.)
* Die Begleitung des Auslaufbergbaus kann nur auf der Basis völliger
Transparenz wirksam erfolgen.
( Die Geheimhaltungstuerei ist rein rechtlich nicht mehr vertretbar,
seit es das Offenlegungsurteil des Verf.Gerichts NRW gibt.
s.dort Argumente betr. Sondersituation der höchstsubventionierten
Monopolfirma DSK.)
* Zum Ausstiegsszenario gehören gründliche Untersuchungen , z.B.
Berichte über Stand der Wasserhaltung im Steinkohlen- bergbau ( für
NRW Wi.minister unter AZ 422-80-83 vom 15.03.2006 !), Erhebung der
Altlasten und Kartografierung ehem. Gruben-Standorte lt.
Grünen-Anfrage im Saar-Landtag, öffentlich zugängliche Expertisen zu
Dauerfolgeschäden und Ewigkeitskosten.
Grundsätzlich muß davon ausgegangen werden, dass die RAG/DSK eine
Einbringungspflicht im saarl. Strukturwandel hat.
Abgesehen von den öffentlichen bundesstaatlichen Investitionen gibt es
noch die Tatsache, dass der Staat schon zweimal die Saargruben
zurückkkaufen musste.
Im Zusammenhang mit dem sog. Kohlekompromiß 1998 ist festzuhalten, dass
die "deutsche" Saarbergwerke AG nach der Rückgliederung seit 1957
Milliarden vom Bund und bis 1958 rd.1,5 Mrd.DM aus dem Saarhaushalt
verschlang.
Die neue Einheitsgesellschaft Ruhrkohle AG erhielt ( für symbolische
2 DM ) das gesamte Aktienkapital der Saarbergwerke AG p l u s 2
(zwei) Mrd.DM als "Mitgift" des Bundes für die Übernahme der
Saargruben , deren Vermögenswert auf mehrere Milliarden DM geschätzt
wurde.
Es ist nicht einsichtig , dass die RAG in NRW mit großartigen
Erschließungsarealen glänzt , sich aber an der Saar beim
Strukturwandel etwa mit Flächenübertragung zurückhält. Genauer gesagt
sind die ehemals "saarländischen" Bergbauflächen
in der RAG-Tochter Immobilien GmbH verschwunden.Heute muß der Erwerber
(vgl.Friedrichsthal ca.70 Euro/qm) berappen, das der Immobilienverwerter
umsonst bekommen hat.
( Als Laie kann ich natürlich keinen Anspruch auf vollständige und
absoltut zutreffende Aussagen erheben.)
Lieber Gott… gib mir die Weisheit
einige Menschen zu verstehen,
die Geduld sie zu ertragen,
die Güte ihnen zu verzeihen,
aber bitte gib mir keine Kraft…
denn wenn ich Kraft habe,
haue ich ihnen aufs Maul
