Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Moderatoren: merlin, ForenAdmin
- Manfred_Reiter
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- Wohnort: Hüttersdorf - Null - Linie - animiertes .gif bei CB geklaut ;-)
Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Ich wurde auf einer Demo angesprochen: ERNST gemeinte Frage!
Thema - Verkehrssicherungspflicht.
Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus mit Flatterband absperren?
Es könnte ja ein Ziegel auf jemandes Kopf fallen?
Kann jemand dazu Auskunft geben?
Thema - Verkehrssicherungspflicht.
Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus mit Flatterband absperren?
Es könnte ja ein Ziegel auf jemandes Kopf fallen?
Kann jemand dazu Auskunft geben?

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- Registriert: Do, 22.09.2005 21:00
Re:Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Hallo Manfred, die Frage ist nicht schlecht, denn wenn das z.B. analog einer Baustelle ist "Betreten verboten, Eltern haften für ihre Kinder", dann werden wir in Bilsdorf in der Dorfstr., unsere Bürgersteige mit Flatterband und entsprechenden
Warnschildern ausstatten müssen. Erkundige dich doch bitte mal wegen dieser Sache. Meiner Meinung nach sehr interessant
für jeden Hausbesitzer und Vermieter.
Warnschildern ausstatten müssen. Erkundige dich doch bitte mal wegen dieser Sache. Meiner Meinung nach sehr interessant
für jeden Hausbesitzer und Vermieter.
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- Beiträge: 304
- Registriert: Do, 09.03.2006 12:40
Re: Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Hallo Manfred,
ich würde auch vorschlagen, das Grundstück in dieser Weise abzusichern, allein schon im Hinblick auf die unverständliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft, wonach die Genehmigung des Kohleabbaus auch diese zwangsläufigen Folgen eines solchen unbeherrschbaren Abbaus mitumfasst. Jedenfalls würde sich ein Schild mit der Aufschrift"Erdbebengebiet - Betreten des Grundstücks auf eigene Gefahr"
zumindest für eine gelungene neue Aktion eignen … und wir würden damit noch unserer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
ich würde auch vorschlagen, das Grundstück in dieser Weise abzusichern, allein schon im Hinblick auf die unverständliche Entscheidung der Staatsanwaltschaft, wonach die Genehmigung des Kohleabbaus auch diese zwangsläufigen Folgen eines solchen unbeherrschbaren Abbaus mitumfasst. Jedenfalls würde sich ein Schild mit der Aufschrift"Erdbebengebiet - Betreten des Grundstücks auf eigene Gefahr"
zumindest für eine gelungene neue Aktion eignen … und wir würden damit noch unserer Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
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- Beiträge: 54
- Registriert: Sa, 10.11.2007 11:51
- Wohnort: Bebengebiet Saar
Re:Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Jeden Morgen müssen die Schüler in Saarwellingen an meinem Haus vorbei. Ich bin deshalb sehr besorgt, vor allem im Winter, dass der Gehsteig gestreut und geräumt ist. Aufgrund der Bebenintensität in den vergangenen Monaten sehe ich eine unglaubliche Gefahr für unsere Kids, dass bei einer Erderschütterung, bzw. bei einem Bergschlag, Ziegel- oder Dachteile sich lösen könnten und somit eine Gefahr darstellen. Um meiner Verkehrssicherheitspflicht genüge zu tun, werde ich diesen Gehweg vorsichtshalber sperren müssen. Alternativ könnte ich den Bereich überdachen lassen, oder einen Tunnel graben. Kennt jemand Spezialisten für solche Arbeiten (Tunnelbau, Lawinenschutz, etc.)? Denkbar wäre auch ein Busschuttle, der über die gesamte Strecke (annähernd 35 Meter), Grundstücksanfang bis Ende, im Fünfminutentakt pendelt. Hierfür richte ich an den Grenzpunkten Haltestellen ein. Auf alle Fälle bin ich euch dankbar, dass ihr mich auf die Gefahren hingewiesen habt und ich nun endlich etwas zur "Sicherheit auf dem Schulweg" beitragen kann. Da ich eher als sozialschwach einzustufen bin, beantrage ich gleich morgen einen Zuschuss beim Kultusministerium, zudem werde ich den dortigen Minister (Kultus) ausführlich über die Situation vor Ort aufklären und bitte darum, dass der Schulbetrieb vorübergehend eingestellt wird, auf jeden Fall solange, bis die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist.
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Re: Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Ausflipper! DAS IST SPITZE....... KLASSE, aber unrecht hast Du nicht!
liebe DSK BONZEN !!! EUCH SOLL DER BLITZ BEIM SCHEI... TREFFEN!!! 

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Re: Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Thema - Verkehrssicherungspflicht.
Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus mit Flatterband absperren?
Es könnte ja ein Ziegel auf jemandes Kopf fallen?
Wirklich interessante Frage, hierzu könnte vielleicht Rechtsanwalt Leidinger Auskunft geben.
Übrigens Manfred, sind für den Lauf morgen genug Fackeln da, ich rechne mit einer Rekordbeteiligung ?
Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus mit Flatterband absperren?
Es könnte ja ein Ziegel auf jemandes Kopf fallen?
Wirklich interessante Frage, hierzu könnte vielleicht Rechtsanwalt Leidinger Auskunft geben.
Übrigens Manfred, sind für den Lauf morgen genug Fackeln da, ich rechne mit einer Rekordbeteiligung ?
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- Registriert: Fr, 17.02.2006 20:14
Re: Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Hallo Ausflipper,
frag´doch mal die Buddelwunder der DSK!
Die können zwar keine Kohlen aus dem Keller holen, aber angeblich können die buddeln...
Klasse Idee mit dem Busshuttle, denn dort können ja die Schlamm-Lkw-Fahrer eingesetzt werden....
Ich könnt´ glatt drüber lachen, wenn´s nicht so bitter ernst wäre.
Am besten fragen wir mal alle die Kohlensuse Heiko, also VOLLjurist müsste er das doch wissen täten, oder?
Zuerst muss er aber den Onkel Oskar fragen, was er darauf antworten soll und darf!
frag´doch mal die Buddelwunder der DSK!
Die können zwar keine Kohlen aus dem Keller holen, aber angeblich können die buddeln...
Klasse Idee mit dem Busshuttle, denn dort können ja die Schlamm-Lkw-Fahrer eingesetzt werden....
Ich könnt´ glatt drüber lachen, wenn´s nicht so bitter ernst wäre.
Am besten fragen wir mal alle die Kohlensuse Heiko, also VOLLjurist müsste er das doch wissen täten, oder?
Zuerst muss er aber den Onkel Oskar fragen, was er darauf antworten soll und darf!
Bergbauerdbeben-Gegner und Schachtdeckel-Fan
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- Beiträge: 68
- Registriert: Sa, 17.11.2007 12:43
- Wohnort: Nalbach
Re: Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Lieber Manfred,Manfred_Reiter hat geschrieben:Ich wurde auf einer Demo angesprochen: ERNST gemeinte Frage!
Thema - Verkehrssicherungspflicht.
Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus mit Flatterband absperren?
Es könnte ja ein Ziegel auf jemandes Kopf fallen?
Kann jemand dazu Auskunft geben?
es wäre doch eine gelungene Idee, wenn die IGAB Plakate / Schilder anfertigen ließe, die die Bürgerinnen und Bürger vor ihrem Haus aufstellen könnte. Der Wortlaut könnte in etwa wie folgt lauten: "Betreten auf eigene Gefahr ! Bei Grubenbeben besteht Lebensgefahr ! Eltern haften für ihre Kinder".
Mit freundlichen Grüßen
S.D.
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- Registriert: Do, 09.08.2007 14:37
Re: Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Ich habe gerade im Sonderbetriebsplan nachgelesen, da gibt es Nebenbestimmungen. Ich zitiere:
"7. Da nicht völlig auszuschließen ist, dass sich während des Abbaus, insbesondere im Zusammenhang mit Unstetigkeitszonen, Bergschäden größeren Ausmaßes entwickeln können, bleibt vorbehalten, Maßnahmen zur Sicherung von Objekten an der Tagesoberfläche anzuordnen (...)
5. Auf der Basis eindeutig festgestellter oder durch Messungen belegter Bewegungsgrößen sind in Abstimmung mit den Objekteigentümern lokale Maßnahmen zur Vermeidung schwerwiegender Schadensfälle une Totalschäden einzuleiten (...)"
Diese Bestimmungen beziehen sich nicht in erster Linie auf Bebenschäden, sind aber m.E. durchaus dahingehend zu verstehen.
Wir solten also das Bergamt darauf aufmerksam machen, dass hier Handlungsbedarf besteht - und zwar dringend! Gleichzeitig müssen wir beim Landratsamt (Bauamt?) nachfragen, was in unserer Plicht liegt. Sollen wir nach jedem Beben aufs Dach klettern und nachschauen, ob alles ok ist - wir sind keine Fachleute; also müssten wir einen Dachdecker engagieren, womöglich mehrmals am Tag - so viele Dachdecker gibt es gar nicht, um das zu gewährleisten! Und wer bezahlt das? Ich jedenfalls nicht!!!
"7. Da nicht völlig auszuschließen ist, dass sich während des Abbaus, insbesondere im Zusammenhang mit Unstetigkeitszonen, Bergschäden größeren Ausmaßes entwickeln können, bleibt vorbehalten, Maßnahmen zur Sicherung von Objekten an der Tagesoberfläche anzuordnen (...)
5. Auf der Basis eindeutig festgestellter oder durch Messungen belegter Bewegungsgrößen sind in Abstimmung mit den Objekteigentümern lokale Maßnahmen zur Vermeidung schwerwiegender Schadensfälle une Totalschäden einzuleiten (...)"
Diese Bestimmungen beziehen sich nicht in erster Linie auf Bebenschäden, sind aber m.E. durchaus dahingehend zu verstehen.
Wir solten also das Bergamt darauf aufmerksam machen, dass hier Handlungsbedarf besteht - und zwar dringend! Gleichzeitig müssen wir beim Landratsamt (Bauamt?) nachfragen, was in unserer Plicht liegt. Sollen wir nach jedem Beben aufs Dach klettern und nachschauen, ob alles ok ist - wir sind keine Fachleute; also müssten wir einen Dachdecker engagieren, womöglich mehrmals am Tag - so viele Dachdecker gibt es gar nicht, um das zu gewährleisten! Und wer bezahlt das? Ich jedenfalls nicht!!!
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- Beiträge: 73
- Registriert: Do, 15.11.2007 19:57
Re: Muss ich den Bürgersteig vor meinem Haus absperren?
Hallo
.......aber da hätten doch einige Noch-Bergleute schon ein Betätigungsfeld,wenn sie unsere Häuser kontrollieren und Absperrungen machen.
Wir hätten bestimmt für 2-3 Arbeiter was zu tun ....im und rund um´s Haus ( Schäden beheben usw.)
.......aber da hätten doch einige Noch-Bergleute schon ein Betätigungsfeld,wenn sie unsere Häuser kontrollieren und Absperrungen machen.
Wir hätten bestimmt für 2-3 Arbeiter was zu tun ....im und rund um´s Haus ( Schäden beheben usw.)