Amtsgericht fällt "Muster-Urteil"
Die DSK muss sich warm anziehen: Ein Bergbaugeschädigter hat vom Amtsgericht Lebach 1100 Euro zugesprochen bekommen. Das Geld soll er für den Verlust an Lebensqualität durch bergbaubedingte Beben erhalten. Ein Urteil mit Signalwirkung.
(30.03.2007) "Dem alles erschlagenden Bergrecht sind zivilrechtlich die Grenzen gesetzt worden" – so die Reaktion von Anwalt Rolf Friedrichs auf das Urteil des Amtsgerichts Lebach in Sachen Bergschäden. Erstmalig hat ein Richter einem Kläger Schadensersatz wegen "Beeinträchtigung seiner Lebensqualität" durch den Kohleabbau zugesprochen.
"Lichtblick am Horizont"
Bisher hatte es lediglich für materielle Schäden an Gebäuden einen Ausgleich gegeben. Nun wurden dem Hausbeitzer aus Falscheid – einem Ort, der in den vergangenen Jahren extrem von bergbaubedingten Beben heimgesucht worden war - 1100 Euro zugesprochen. "Lächerlich", so der Kläger, wenn er an den "Bebenterror" denke, der durch den DSK-Kohleabbau verursacht worden sei. Aber: Hier gehe es um ein grundsätzliches Urteil. Es sei ein Lichtblick am Horizont, wenn ein Bürger gegenüber einem solchen Konzern Recht bekomme. Der Anwalt des Klägers spricht von einem "Muster-Urteil". Jetzt sei klar, dass für ein Bergwerk nichts anderes gelte als für jeden anderen Industriebetrieb, wenn unzumutbare Beeinträchtigungen vorlägen.
Gericht stellt Hürden auf
Nicht gleich nach jedem Beben können Betroffene künftig auf Ersatzzahlungen hoffen, so der Amtsrichter. Die Erschütterungen müssten über einen längeren Zeitraum und in bestimmter Stärke erfolgen – nämlich mit einer Schwinggeschwindigkeit von drei Millimetern pro Sekunde - Minimum. Gemessen wurden bis zu 70 Millimeter.
Angesichts der Intensität und der Anzahl von Beben in den Jahren 2005 und 2006 erfüllen wohl fast alle Anwohner im Großraum Lebach die Voraussetzungen auf Anspruchszahlungen. Die Interessengemeinschaft der Berbaugeschädigten erwägt denn auch schon eine regelrechte Flut von Klagen. Ganze Straßenzüge – zumindest in Falscheid – werden es dem Hausbesitzer vermutlich gleich tun und vor Gericht ziehen. Für die Kohleförderer könnten die Beben also richtig teuer werden. Bei der Interessengemeinschaft der Bergbaubetroffenen in Schmelz läuft man sich schon mal warm. Dort will man jetzt harausfinden, ob die Zahl der Einträge über Beben auch für ihren Bereich Gültigkeit haben.
DSK will Urteil prüfen
Sollten tatsächlich landesweit bis zu 10.000 Hausbesitzer auf Entschädigung klagen, dann könnten auf die DSK Zahlungen in Millionenhöhe zukommen. Der Konzern will jetzt erst einmal das Urteil aus Lebach prüfen und dann mit großer Wahrscheinlichkeit Rechtsmittel einlegen.
Desahro
Ergänzung Admin: Quelle: http://www.sr-online.de/nachrichten/740/622742.html
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