Ende der Widerspruchsfrist steht kurz bevor

Die Interessengemeinschaften im Raum Lebach weisen darauf hin, dass das Ende der Widerspruchsfrist für die Genehmigung der Strebe 8.9 bis 8.12 Ost bevor steht. Auch wenn die Bergbehörde für die Strebe 8.9 / 8.10 Ost den sogenannten Sofortvollzug angeordnet hat, kann es wichtig sein Widerspruch einzulegen, da die Genehmigung und somit auch die Widersprüche auch die späteren Strebe 8.11 / 8.12 Ost und damit einen Zeitraum für den Kohleabbau bis 2010 umfassen. Eigene Rechte werden bei der Wahrnehmung des Widerspruches aufrecht erhalten.

Vor diesem Hintergrund wurde bei der Präsentation des Ergänzungsgutachtens von Professor Sroka, in Saarbrücken, von diesem darauf hingewiesen, dass für die beiden späteren Strebe Erkenntnisse aus den Auswirkungen der ersten beiden Strebe zugrunde gelegt werden müssen.

Es ist heute noch nicht in vollem Umfang abzusehen, welche Auswirkungen über den gesamten Genehmigungszeitraum zu erwarten sind. Für den Widerspruch ist mit Bearbeitungsgebühr von ca. 80 Euro zu rechnen. IGAB-Mitglieder können bei der eigenen Interessengemeinschaft bezüglich Unterstützung bei der Formulierung des Widerspruches nachfragen.