Pumpen abstellen, bevor Leipzig entschieden hat?

Wehret den Anfängen!

Überall gibt es Regeln und Gesetze – nur offensichtlich werden sie im Bergbau bis zur Unkenntlichkeit gedehnt. So sehen es die 6800 Bergbaubetroffenen im Saarland, die mit ihren Einwendungen gegen die geplante Grubenflutung der saarländischen Gruben ihre Ängste wegen gesundheitlicher Gefahren, der Umwelt- und Naturzerstörung, den Schäden an ihrem privaten Vermögen, ihren Immobilien und auch die Belastung für die nachfolgenden Generationen im Saarland sehen und diese in demPlanungsverfahren aufzeigen wollten.

Nun erfahren die Bergbaubetroffenen an der Saar aus den Medien, dass die Grubenflutung mit all ihrem Schadenspotential genehmigt wurde, ohne dass man auf die Belange und berechtigten Anliegen der Einwender eingegangen ist.

Das Gesetz erlaubt der Behörde: Wenn mehr als 50 Einwender im Verfahren beteiligt sind, denen man in ihren Problemstellungen individuell abhelfen soll, kann man dies auch in der Masse erledigen. So werden nun gesetzeskonform die umfassenden Unterlagen der Planung zu der Wasserhaltung im Saarland bei den 30 vom Bergbau betroffenen saarländischen Gemeinden zur Einsicht ausgelegt. Um dem möglichen negativen Ausmaß dieser Entscheidung der saarländischen Bergbehörden eine Größenordnung zu geben: Das Saarland hat 52 Kommunen mit insgesamt 984 000 Einwohnern, von denen laut Aussage der Behörden 600 000 Einwohner betroffen sind! Das ist einer der größten Umweltskandale, eine der größten Gefahrenlage denen die Gesundheit der Menschen und die eh schon schwache Wirtschaftslage des kleinsten Flächenlandes in der Bundesrepublik, die jemals von einem privaten Konzern auf Genehmigung einer Landesbehörde ausgelöst wurde.

“Immerhin” bleibt den Betroffenen nach Auslage der umfangreichen, für Laien unverständlichen Planungsunterlagen nach einer Auslagefrist von 14 Tagen – zieht man die Wochenenden noch ab – maximal 10 Tage, bei denen man während der normalen Öffnungszeiten die umfangreichen Unterlagen einsehen kann. Dies alles auch unter erschwerten Coronabedingungen und oftmals auch Zugangsbeschränkungen der einzelnen Rathäusern.

Es bleibt noch die Alternative die Informationen und Unterlagen im Internet abzurufen!

Nach dieser Auslegungszeit beginnt eine vierwöchige Frist zur Einreichung einer Klage. Hohe fachliche, zeitintensive und auch finanziell aufwendige Hürden, die hier den berechtigten Einwendungen der Betroffene entgegenstehen. Eigentlich ist der Bürger hier chancen- und schutzlos einem großen Konzern und rechtlos dem Beschluss einer deutschen Behörde ausgeliefert. Aber, alles gesetzeskonform? Die Bergbaubetroffenen wehren sich mit ihren Mitteln um Öffentlichkeit zu schaffen. Sie hoffen darauf, dass ihre 24 Heimatkommunen, die ihre Probleme der negativen Auswirkungen, z.B. auf die kommunale Infrastruktur, für das kommunale Vermögen, den Gebäuden, Straßen, Kanälen, Wasser, Gas- und Stromleitungen, der wesentlichen Einschränkung der Planungshoheit und die Zukunftsfähigkeit einer Kommune in den kommunalen Einwendungen aufgegriffen haben, sich auch für die Belange ihrer Einwohner annehmen. Durch die anstehende Grubenflutung werden negative Auswirkungen auf eine Fläche von ca. 600 km2, mit den dort angesiedelten Städten und Gemeinde, den dort lebenden Menschen und den angesiedelten Industrie- und Handwerks- und Gewerbebetriebe erwartet.

Den Kommunen erging es im Endeffekt nicht besser wie den privaten Einwender, ebenso wie den über 150 Firmen und Träger anderer öffentlicher Belange. Ihren Einwendungen wird nicht abgeholfen, es gibt keine weitere Anhörung. Es bleibt nur der Klageweg mit einer Frist von einem Monat.

Die Gemeinde Nalbach hat diesen Weg in der vorgelagerten Planung über einen Sonderbetriebsplan zur Grubenflutung, ein bergrechtliches Instrument, das es so nur für den Bergbau gibt, beschritten und hat in zwei Instanzen gegen RAG und Oberbergamt obsiegt. Was zur Folge hat, dass es auf richterliche Anweisungen untersagt ist die Pumpen im Saarland für das Grubenwasser abzustellen. Nun steht diese Entscheidung unmittelbar vor dem finalen Prozess vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eigentlich ist dies ein deutlicher Hinweis an die unterlegene RAG und das Oberbergamt ihre aktuelle und über Jahrzehnte unsägliche Genehmigungspraxis zu überprüfen. Es wäre ein unerträgliches Ergebnis wenn die Pumpen auf Grundlage der Genehmigung im neuen Planfeststellungsverfahren abgestellt werden, ohne die richtungsweisende Entscheidung aus Leipzig abzuwarten. Gesichert ist aber, wenn erneut eine Klage gegen die geplante Grubenflutung erhoben wird, hat diese wieder aufschiebende Wirkung für den Vollzug zum Abpumpen des Grubenwassers.

Da erscheint ein dem Verfahren nachgelagertes, geplantes und durch eine gemeinnützige Stiftung „Forum Bergbau und Wasser (FBW)“, bei dem online gemeinsam nachhaltige Lösungen entwickelt werden sollen, wie ein arrogantes Ablenkungsmanöver. Termin: 7. OKTOBER 2021. Stifter des „Forum Bergbau und Wasser (FBW)“ ist die RAG, die die Stiftung mit einer Geldzusage von 5 Mio. Euro ausgestattet hat. (So steht es in der Einladung zur Veranstaltung)
PS: Zu diesem Termin sind dann alle Fristen abgelaufen, die Regeln von RAG und Oberbergamt festgesetzt. Ein Spiel, das die Bergbaubetroffenen schon seit Jahrzehnten schutzlos über sich ergehen lassen mussten.

Da bleibt nur die Hoffnung, dass die Gerichte das Regelwerk, die Gesetze – wie schon so oft erlebt – neutral, fair und zeitnah anwenden. Dann hat die alte Seilschaft RAG und Oberbergamt vielleicht die erste Hälfte gewonnen aber nicht das Finale erreicht.