Volksbegehren – „Trinkwasser schützen – Grubenflutung verhindern“

Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar mit seinem IGAB’en unterstützt das Volksbegehren

„Trinkwasser schützen – Grubenflutung verhindern“

Der Bürgermeister von Illingen Armin König hat mit dem Naturschutzverband ProH20 ein Volksbegehren mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Grubenflutung zu verhindern.                                        

Ziel ist es, mit Hilfe der Bevölkerung eine Gesetzesinitiative zum Wasserschutz in den Landtag einzubringen. Bei Ablehnung des Volksbegehrens soll es zum Volksentscheid kommen.

Die IGAB weiß, dass ihre Mitglieder sowie die größte Mehrheit der saarländischen Bevölkerung das RAG-Vorhaben der Flutung aller Gruben des Saarlandes strikt ablehnt.

Die Gefahren sind zahlreich, vielschichtig und heute in ihrem zerstörerischen Ausmaß noch nicht zu bemessen. So sind die Risiken der Trinkwasserverunreinigung und der Radon-, Methanausgasung, drohende Bergsenkungen, und durch Grubenbeben mit anhaltenden Klagen einem an tausend Häusern bis hin zu einem eventuellen Gesamtschaden mit Sicherheit als Folge des Bergbaues, sogar in noch stärkerem Ausmaß wie in der Zeit des aktiven Bergbaus zu erwarten.

Auch das kommunale Vermögen, öffentliche Gebäude und die wichtige Infrastruktur der Wasser-, Strom- und Gasversorgung wird betroffen sein. Dies wird zu Störungen und Beeinträchtigungen mit negativen wirtschaftlichen Ausfällen führen.

Dies trifft ein Bundesland, das durch den ausbleibenden Strukturwandel als Gewerbe- und Industriestandort eh schon als gefährdet gilt. Die gesetzlichen gleichwertigen Lebensbedingungen unter den Bundesländern sind im Saarland durch die geplante Grubenflutung aktiv und auf Dauer gefährdet.

Um dieses mögliche Szenario mit all seinen negativen Auswirkungen zu vermeiden haben 14 Kommunen gegen die Planungen der Grubenflutung Klage erhoben und sich schützend vor ihrer Bevölkerung gestellt.

Der Landesverband der Bergbaubetroffenen Saar mit seinen angeschlossenen IGABen unterstützen diese Klagen und das Volksbegehren „Trinkwasser schützen – Grubenwasserflutung verhindern“ mit der wesentlichen Forderung der Änderung des Saarländischen Wassergesetzes ausdrücklich.

In das Gesetz soll ein Artikel eingefügt werden:

§ 38 Verbot des Ansteigenlassens von Grubenwasser.

»Das Ansteigenlassen von Grubenwasser in untertägigen ehemaligen Bergbauanlagen ist verboten, wenn

  1. die Gefahr der Kontaminierung von Trinkwasser oder Grundwasser oder wasserführenden Schichten nicht auszuschließen ist;
  2. in einem Umkreis von 20 Kilometern Wasserschutzgebiete festgesetzt sind;
  3. durch Änderung der Wasserführung unter Tage die Gefahr von Niedrigwasser in Oberflächengewässern besteht;
  4. in ehemaligen Bergbauanlagen PCB-haltige Stoffe oder klassifizierte Schadstoffe oder ehemals mit PCB-haltigen Ölen betriebene Maschinen oder mit umweltgefährdenden Schadstoffen behaftete Abfälle verblieben sind;
  5. dadurch die Gefahr von Radon-Austritten zu besorgen ist;
  6. die Gefahr von obertägigen Schäden an Gebäuden, Infrastruktur, Kulturgütern zu besorgen ist.«

 

Obwohl das Saarland die höchsten Hürden aller Bundesländer für Volksbegehren und Volksentscheide hat, will König diesen Weg mit Hilfe befreundeter Bürgerinitiativen und Aktivistinnen und Aktivisten gehen. »Wir müssen die klassischen Machtstrukturen aufbrechen«, sagt König.  

 

Dr. Patricia Bauer, designierte Sprecherin des Landesverbandes von der IGAB-Saar Ost , kommentiert das Thema: „Angesichts der machtvergessenen Widerstände der Landesregierung gegenüber den Bedenken zur Grubenflutung aus der Bevölkerung ist das Umwelt- und Wasserrecht der effektivsten Hebel, der Bevölkerung Gehör zu gewinnen . Schon jetzt sorgen nur die umweltrechtlichen Auflagen bei der Genehmigung der Grubenflutung dafür, dass wir nicht morgen schon im Wasser stehen.”

Peter Lehnert, einer der Sprecher des Landesverbandes, meint dazu: „Wenn wir erfolgreich die umfassende Grubenflutung mit den negativen Auswirkungen für das Saarland, seine Bürgerinnen und Bürger wollen, können wir gemeinsam nur mit allen Betroffenen auf kommunaler Seite mit den über 600 000 betroffenen Saarländerinnen und Saarländer erfolgreich sein.

Wir bitten Sie alle dieses Volksbegehren zu unterstützen!

Ansprechpartner: Bernhard Mommenthal, IGAB Nalbach e.V. –

 

Hier der Link zum Download: Volksbegehren Einzelblatt Unterstützungsunterschrift

 

Hinweis: Bitte scannen Sie den Vordruck nachdem Sie ihn ausgefüllt haben und senden ihn an eine der folgenden E-Mail-Adressen: armin.koenig@bunt.saarland oder an b.mommenthal@gmx.de.

Sie können das ausgefüllte Formular auch postalisch senden an: bunt.saar e.V. Zwalbacher Straße 17a, 66709 Weiskirchen-Zwalbach.

Hinweis zum Datenschutz: wir garantieren die Vertraulichkeit der Verwendung Ihrer Daten, die ausschließlich zum Abgleich der persönlichen Daten an Ihre Heimatgemeinde gesendet werden.