Erdbebenterror an der Saar – wie lange noch ?

Gestern Abend um 23:35 Uhr Ortszeit wieder ein bergbaubedingtes Beben; jetzt in der Frühe um 7:41 Uhr erneut ein Erdstoss, der die Fensterscheiben klirren ließ. „Haben Sie Schäden zu melden?“ fragt der Beamte der angerufenen Polizeidienststelle schon garnicht mehr.

Wie sollte man das auch beweisen? Wenn das Abbau-Unternehmen – oft nach monatelangem Warten — als Schädiger über die Regulierung der von ihm angerichteten Bergschäden entscheidet, lehnt es nach hunderten von Bergbau-Beben durchweg die Anerkennung von Oberflächenschäden ab oder reguliert nach Gutdünken seiner Angestellten „ohne Anerkennung einer Rechtsverbindlichkeit“ ! Gesundheitsschäden hat das Bundesberggesetz eh nicht vorgesehen.Trotz mehrerer Novellen wurde der Schutz des Grundrechts Gesundheit gegenüber dem unternehmerischen Abbaurecht nicht verbessert.

Wie soll der Geschädigte die Hinzuziehung eines neutralen Gutachters erzwingen oder bezahlen? Ihm bleibt meist nur die stillschweigende Zustimmung, was die DSK-Schadensabteilung mit 95 prozentiger Akzeptanz ihrer Regulierung gleichsetzt. Die DSK-Regulierer finden als Ursache regelmäßig „Baumängel“ und machen von ihrem Reparaturbetrag meist einen Abzug ’neu für alt‘. Konkret bedeutet das z.B. eine Selbstbeteiligung von 2/3, 1/2 oder 1/4, wobei ein (Teil-)Ersatz für den Wertverlust der bergbaugeschädigten Immobilie nur in den seltensten Fällen laut Bergrecht überhaupt möglich ist. Auch wenn durch den Abbau der Bergschadensbereich um hunderte von Metern vergrößert wird, beruft sich das Bergbau-Unternehmen – trotz gegenteiliger Fachgutachten – allzu gern auf die ‚Rechtsposition‘ : kein Schadensersatz außerhalb der Null-Linie!

Was kümmert es den Schädiger, dass der ehemalige Ensdorfer Bergwerksdirektor in der DSK-Zeitung ‚Durchblick‘ bestätigte, dass die sog. Erderschütterungen bei vorgeschädigten Häusern weitere Schäden anrichten können! Auch die vom Bergbauwissenschaftler Prof. Sroka (u.a. am Beispiel des schwersten Bebens in Lebach-Eidenborn vom 29.10.2001 dargelegte) Einschätzung einer überaus der starken Schadenswirkung auf Gebäude und Menschen ließ die DSK kalt.

Erst seit kurzem misst sie die Werte der Schwingungsbeschleunigung, welche Prof. Sroka in seinem Regierungsgutachten (S.8f) für starke Schäden an Gebäuden verantwortlich macht:
Je nach Bebenheftigkeit und der Empfindlichkeit des Baukörpers sind – bei zunehmend hohen Beschleunigungswerten – Schäden an Gebäuden wie z.B. Risse im Verputz und an nichtragenden Innenwänden bis hin zu starken Schädigungen an den tragenden Elementen bis zu ihrer Zerstörung möglich. Auf das o.a. Beispiel bezogen heißt das: bei dem planmäßigen Abbau sind die schon (erhöhten) Beschleunigungs-Grenzwerte von 150 mm/s² um das Achtfache (!) überschritten worden.

Es ist von der Landesregierung und dem ihr unterstehenden Bergamt unverantwortlich, angesichts der sicher zu erwartenden Erschütterungsschäden den weiteren Abbau unter Lebach – noch dazu im Sofortvollzug – zu genehmigen.Seit dem Wiederbeginn der Abbautätigkeit im Flöz Schwalbach werden die Menschen alle paar Stunden von Erschütterungen heimgesucht.

Allein im Monat September hat der nationale französische Erdbebendienst für den Raum Lebach /Saarwellingen 25 Nahbeben in rd.1km Tiefe registriert.Die meisten Nahbeben (auch das stärkste Beben am 29.09.2004 mit einer Stärke von 2,7 auf der Richter-Skala ) sind von mehreren deutschen Erdbebenwarten bestätigt worden. Jeder Laie erkennt: die „Expertise“ des DSK-Werksmarkscheiders über mögliche(!) Erschütterungen ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht.-Und ab November wird der Erdbebenterror durch den hinzukommenden 2. Strebabbau noch verstärkt werden! Wie lange noch müssen sich die Bergbau-Betroffenen ihre Gesundheit und ihre Eigenheime ruinieren lassen???

Peter Haberer, Lebach