Schreiben an das Verwaltungsgericht Saarlouis

Ihr Urteil Anfang Oktober 2004 zum Eilantrag eines Eidenborner Bürgers gegen den Sofortvollzug für einen weiteren Kohleabbau unter seinem Anwesen am 30.06.04 zeigt einmal wieder, wie rechtlos Bergbau-Betroffene, gegenüber der Kohlen-Lobby-Krake sind.

Wenn Sie erklären, dass dem Bergamt planerischer Spielraum einzuräumen sei und dessen Wahrnehmung, sei der richterlichen Überprüfung entzogen, so frage ich mich, wofür brauchen wir dann noch Ihre Gerichtsbarkeit.

Aber gerade Ihre Aufgabe ist es doch als Verwaltungsgericht behördliche Entscheidungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu revidieren. Es scheint Ihnen gar nicht bewusst zu sein, wie gerade durch den Sofortvollzug die wenigen Rechte der vom Bergbau gebeutelten Menschen unterlaufen werden.

Ich vermute, dass Sie genau wissen, dass das aus dem Jahre 1865 stammende Bergrecht in vielen Punkten mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen ist. Deshalb würde ich Sie bitten, dieses nach meiner Meinung Bergunrecht auf höherer Ebene überprüfen zu lassen.

Es kann nicht sein, dass nur die Arbeitsplätze der Bergleute zu würdigen sind und das Eigentum sowie die Gesundheit der vom Bergbau Betroffenen der Willkür eines Unternehmens unterliegen. Jede andere Firma, welche solche Schäden anrichten würde, wäre schon lange Vergangenheit.

Ich will Ihnen nicht zu nahe treten, aber lesen Sie sich einmal das Bundesberggesetz vom 13. August 1980 durch. Dort steht ERSTER TEIL Einleitende Bestimmungen unter § 1. Zweck des Gesetzes, Abschnitt 3. ganz eindeutig: Die Vorsorge gegen Gefahren, die sich aus bergbaulicher Tätigkeit für Leben, Gesundheit und Sachgüter Dritter ergeben, zu verstärken, und den Ausgleich unvermeidbarer Schäden zu verbessern.

Hier meine Frage: „Brauchen sich die ‚DSK‘ und die Bergämter nicht an diese Vorgaben zu halten, oder haben sie ‚Narrenfreiheit‘? Hier scheint immer noch die Parole zu gelten, leugnen, verharmlosen, herunterspielen.

Übrigens: Mein Vertrauen in Ihre Rechtsprechung ist aufs tiefste erschüttert.

Franz-Josef Eckle, Reisbach