WICHTIGE TERMINSACHE

IGAB Nalbach: Aufruf: WICHTIGE TERMINSACHE

An alle Grundstücks- und HauseigentümerInnen in der Großgemeinde Nalbach die im Jahr 2001 einen Schadenseintritt im bergbaulichen Einwirkungsbereich an Haus- und Grundeigentum durch den Bergbau, an die DSK gemeldet haben, oder ein Gutachten eines von der DSK gestellten Gutachters für Bergbauschäden erhalten haben!

Die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensmeldungen und Gutachten aus dem Jahr 2001 laufen am 31.12.2004 aus.

Um Verjährungsunterbrechende Maßnahmen einzuleiten ist die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens vor der Schiedsstelle für Bergbauschäden bis zum 31.12.2004 zwingend erforderlich.

Die IGAB Nalbach berät die betroffenen BürgerInnen und organisiert den Einspruch vor der Schiedsstelle. Für einen ordentlichen Verfahrensablauf bitten wir die betroffenen BürgerInnen sich per Email auf der Seite www.igab-saar.de mit Adr. und Telefonnummer, oder unter der Telefonnummer 06838 2639 zu melden.

Um einen Überblick der noch ausstehenden Widersprüche zu erhalten, bitten wir auch alle betroffenen BürgerInnen die eine Schadensmeldung abgegeben, oder ein Gutachten der DSK, in den nachfolgenden Jahren, bis zum heutigen Tag erhalten haben sich umgehend bei den oben aufgeführten Stellen zu melden.

Kosten enstehen für die betroffene BürgerInnen nicht!

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